VBZV-Newsletter 14/2023

I. Medienpolitik

Gutachten bestätigt Bedeutung einer Zustellförderung für die Presse

Unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat die Ergebnisse eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) beauftragten Gutachtens zur Sicherung der Pressezustellung begrüßt. Das am 31. März in Berlin veröffentlichte Gutachten sieht eine Zustellförderung als wirtschaftlich sinnvoll und verfassungskonform an. Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung bereits vereinbart, dass sie die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen gewährleisten wolle.

„Das Gutachten zeigt deutlich, dass eine Förderung der Zustellung nötig und sinnvoll ist. Es macht zugleich konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung. Eindeutiger kann eine Handlungsempfehlung an die Bundesregierung nicht formuliert werden“, erklärte dazu Sigrun Albert, Hauptgeschäftsführerin des BDZV. Dies ergebe sich, führte Albert weiter aus, auch aus der aktuellen Sachlage. Aufgrund der enorm gestiegenen Zustellkosten sei eine Belieferung der Menschen mit gedruckten Zeitungen oft nicht mehr betriebswirtschaftlich sinnvoll möglich. In einigen Gebieten sei die Zustellung mit gedruckten Ausgaben bereits eingestellt worden.

„Wir bauen darauf, dass Bundeskanzler Olaf Scholz nun sehr schnell über die Zuständigkeit für das Thema in der Bundesregierung entscheidet und dann umgehend die Weichen für die Förderung gestellt werden. Jeder Tag, den wir verlieren, gefährdet die Pressevielfalt und am Ende unsere demokratisch verfasste Gesellschaft“, resümierte Albert. Mit den konkreten Vorschlägen des Gutachtens sei eine Regelung noch vor der Sommerpause möglich.

Verwunderung löste bei den Verlegerverbänden aus, dass das Bundeswirtschaftsministerium bei der Veröffentlichung des von der WIK-Consult GmbH erstellten Gutachtens bekannt gab, für das Thema Presseförderung nicht zuständig zu sein und sich auch das Ergebnis der vom Ministerium in der vorangegangenen Legislaturperiode in Auftrag gegebenen Studie nicht zu eigen machen werde.

Das Gutachten finden Sie hier:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/erforderlichkeit-und-moeglichkeit-einer-bundesfoerderung-fuer-die-pressewirtschaft.html

(Quelle: BDZV, PM 02.04.2023; bmwk.de, 31.03.2023)

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Bundeskartellamt: Apple unterliegt den Digitalvorschriften nach § 19a GWB

Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Apple Inc., Cupertino, USA, ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterliegt Apple gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des neuen § 19a GWB. Danach kann das Bundeskartellamt in einem zweistufigen Vorgehen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Apple verfügt über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition, die dem Unternehmen vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume eröffnet. Das Unternehmen ist – ausgehend von seinen mobilen Endgeräten wie dem iPhone – Betreiber eines umfassenden digitalen Ökosystems mit einer hohen Bedeutung für den Wettbewerb nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit. Apple nimmt mit seinen proprietären Produkten iOS und dem App Store Schlüsselpositionen für den Wettbewerb und für den Zugang zum Ökosystem und den Apple-Kunden ein. Auf der Grundlage dieser Entscheidung können wir gezielt wettbewerbsgefährdende Praktiken aufgreifen und effektiv unterbinden.“

Apple gehört mit weltweiten Umsatzerlösen von rund 400 Mrd. USD und einem Gewinn von fast 100 Mrd. USD im Geschäftsjahr 2022 zu den umsatz- und gewinnstärksten Unternehmen der Welt. Zum einen besetzt Apple die gesamte Wertschöpfungskette rund um hochwertige mobile digitale Endgeräte, teilweise einschließlich der eigenen Entwicklung von zentralen Komponenten wie der Prozessoren.

Zum anderen entwickelt Apple die Software für diese Geräte – allen voran deren mobile Betriebssysteme wie iOS – selbst. Gleiches gilt für die Plattform für den mobilen Softwarevertrieb auf den Geräten, den App Store. Ergänzt wird Apples Angebot um eine Reihe weiterer Hardware-, Software- und Diensteprodukte.

Apples iPhone trägt kontinuierlich zu mehr als 50 Prozent zum Umsatz des Technologiekonzerns bei. Apple verfügt über marktbeherrschende, mindestens jedoch marktstarke Stellungen auf allen vertikal verbundenen Stufen ausgehend von Smartphones, Tablets und Smartwatches über die proprietären Betriebssysteme bis hin zum Apple App Store als der sowohl für App-Herausgebende als auch für Nutzerinnen und Nutzer einzig verfügbaren digitalen Vertriebsplattform für Apps und andere Softwareprodukte auf Apple Geräten. 

Ausgehend von dieser engen, proprietären Vertikalstruktur und einer aktiven Gerätebasis von weltweit derzeit mehr als zwei Mrd. Stück ist Apple vielfach auf miteinander verbundenen Marktstufen und Geschäftsfeldern tätig und ist so in der Lage, seine Nutzerinnen und Nutzer langfristig an sein komplexes Ökosystem zu binden. Damit einher geht eine ausgeprägte Regelsetzungsmacht gegenüber Dritten, allen voran den App-Entwickelnden. Apple kontrolliert den Zugang zu Apple-Kundinnen und -Kunden und gestaltet diesen Zugang nach seinen Regeln und zu seinen ökonomischen Rahmenbedingungen. Diese herausragende Positionierung wird flankiert durch eine überragende Ressourcenausstattung. Apple kann nicht nur auf hohe Finanzmittel, sondern auch auf eine breite Nutzerbasis und einen starken Markenwert der Marke „Apple“ zurückgreifen. Das Unternehmen nutzt seine Ressourcen für den Ausbau seines Ökosystems, sei es über hohe Investitionen in F&E, fortlaufende Personalzuwächse in zukunftsweisenden Geschäftsbereichen oder über Unternehmenszukäufe, die sich vor allem auf Technologien zur Erweiterung von Geschäftsfeldern oder zur Verbesserung bestehender Dienste oder Produkte richten. Auch verfügt das Unternehmen über einen privilegierten Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Diese strukturell abgesicherte marktübergreifende Präsenz erleichtert es Apple, sein Ökosystem abzusichern und in neue Geschäftsfelder vorzustoßen, wie zum Beispiel das Werbegeschäft.

Apples überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB verschafft dem Unternehmen damit im Ergebnis eine Machtposition, die ihnen vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Apple in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs. 2 GWB. Das Bundeskartellamt hat zu seiner Entscheidung heute ebenfalls einen Fallbericht veröffentlicht. Dieser ist hier abrufbar.

Vor dem jetzt abgeschlossenen Verfahren gegen Apple hat das Amt eine überragende marktübergreifende Bedeutung bereits bei Alphabet/Google, bei Meta/Facebook und bei Amazon festgestellt. Diese Entscheidungen fielen bereits in der ersten Jahreshälfte 2022. Ein weiteres Feststellungsverfahren wurde zuletzt Ende März gegen Microsoft eingeleitet.

Darüber hinaus laufen auf Basis der neuen Vorschriften auch bereits mehrere Verfahren, die sich gegen konkrete Verhaltensweisen von Google/Alphabet, Meta/Facebook und Amazon richten. Hinsichtlich konkreter Verhaltensweisen von Apple prüft das Bundeskartellamt in einem weiteren, im vergangenen Sommer aufgenommenen Verfahren Apples Tracking-Regelungen sowie das App Tracking Transparency Framework. Das Bundeskartellamt geht dabei insbesondere dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regelungen Apples eigene Angebote bevorzugt behandeln und/oder andere Unternehmen behindern könnten. Über die Einleitung weiterer Verfahren gegen Apple ist noch nicht entschieden worden.

(Quelle: bundeskartellamt.de, 05.04.2023)

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Google: Schweizer Medien reklamieren 154 Mio. Franken pro Jahr

Google erwirtschaftet in der Schweiz jährlich eine Milliarde Franken allein mit Werbung in seinem Suchmaschinen-Ökosystem. Rund 150 Millionen Franken davon sollten die Schweizer Medien erhalten. Denn ihre journalistischen Inhalte erhöhen die Vollständigkeit, Glaubwürdigkeit und Attraktivität der Google-Suchmaschine. Die Inhalte der Schweizer Medien leisten damit einen maßgeblichen Beitrag an das gesamte Google-Ökosystem.

Zu dieser Erkenntnis kommt eine neue Studie, welche von Wirtschaftswissenschaftlern rund um den Ökonomen Ernst Fehr erarbeitet wurde. Dieser hält im Fazit der Studie unmissverständlich fest: Die heutige Situation zeugt von einem Marktversagen, welches einer Regulierung in Form eines Leistungsschutzrechtes bedarf. Nur so kann ein Gleichgewicht zwischen Tech-Plattformen und Medienunternehmen hergestellt werden. Und dieses ist zentral für den Fortbestand des Journalismus.

Der Verlegerverband Schweizer Medien sieht sich damit in seiner Forderung nach einem Leistungsschutzrecht bestärkt, wie es in Deutschland und 19 weiteren Ländern der Europäischen Union, in Kanada und in Australien bereits Realität ist.

(Quelle: schweizermedien.ch, 17.03.2023)

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Datenschutzkonferenz erklärt "Pur-Abo-Modelle" grundsätzlich für zulässig

Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat "Pur-Abo-Modelle", auf die vor allem Medien-Webseiten wie Heise online und Spiegel Online seit einiger Zeit setzen, grundsätzlich freigegeben.

Nutzerinnen und Nutzer haben bei diesen erweiterten Cookiebannern zwei Wahlmöglichkeiten: Entweder schließen sie ein Pur-Abo ab, oder sie willigen ein, dass ihre Daten über Targeting beziehungsweise Tracking für profilbasierte, personalisierte und zielgerichtete Werbung genutzt werden dürfen.

DSK-Vorsitzende Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein, erläuterte dazu, dass beim Abschluss eines solchen Abos im Kern nicht für Inhalte bezahlt werde, sondern dafür, dass die personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung nicht durch digitales Marketing monetarisiert würden.

Die DSK hält mit ihrem Beschluss zur Bewertung solcher Angebote nun fest, dass das Nachverfolgen von Nutzerverhalten grundsätzlich auf eine Einwilligung gestützt werden kann, "wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird". Dies gelte auch, wenn der Zugang ohne gezielte Werbung zahlungspflichtig ist. Die Leistung, die Nutzer bei einem Bezahlmodell erhält, müsse jedoch "eine gleichwertige Alternative zu der Leistung darstellen", die die andere Gruppe durch eine Einwilligung erlangt. Abonnenten dürften also etwa nicht weniger Inhalte angezeigt werden als Usern, deren Interessen durchleuchtet werden.

Zudem müssten für das Tracking alle Anforderungen an eine informierte, wirksame Zustimmung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt werden, betont die DSK. Bei einem Abonnenten dürften ohne weitere Einwilligung zudem nur "Speicher- und Auslesevorgänge erfolgen, die für den von ihnen ausdrücklich gewünschten Telemediendienst unbedingt erforderlich sind". Soweit mehrere Verarbeitungszwecke vorlägen, die wesentlich voneinander abweichen, müssten in allen Fällen die Anforderungen an die Freiwilligkeit erfüllt werden, Einwilligungen also granular erteilt werden können. Nutzern stehe etwa die Möglichkeit zu, die einzelnen Zwecke der Datenverarbeitung, denen sie zustimmen sollen, "selbst und aktiv auswählen zu können (Opt-in)". Eine Bündelung komme nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Mit dem Beschluss würden die Prüfmaßstäbe der Kontrolleure in laufenden Beschwerdeverfahren für die Öffentlichkeit deutlich transparenter. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs unterstrich bereits am Dienstag: "Wir schaffen Rechtssicherheit in diesem Bereich." Auch in angeblich "erforderlichen Cookies" seien aber oft "viele Tracking-Themen" enthalten, sodass seine Behörde in diesen Tagen ein erstes Verfahren gegen ein Medienunternehmen einleiten werde.

Den Beschluss der DSK finden Sie hier:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/DSK_Beschluss_Bewertung_von_Pur-Abo-Modellen_auf_Websites.pdf

(Quelle: heise.de, 30.03.2023;

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Datenschützer der Bundesländer prüfen ChatGPT

Die Taskforce KI der Datenschutzkonferenz nimmt Medienberichten zufolge ChatGPT genauer unter die Lupe. Sie beziehen sich auf Äußerungen der DSK-Vorsitzenden, Schleswig-Holsteins Datenschützerin Marit Hansen, gegenüber dem Medienhaus Table.Media.:

"Offensichtlich sind die Risiken umfassender als 'nur' Datenschutz, sodass nicht nur Datenschutzaufsicht und Landesmedienanstalten gefordert sind, sondern auch Politik und Gesetzgebung", wird die Landesbeauftragte zitiert.

In Italien wurde ChatGPT bereits vorläufig gesperrt. Die Datenschützer werfen dort den Betreibern OpenAI vor, dass es seinen Nutzern nicht mitteile, welche Informationen von ihnen gespeichert werden. Zudem habe das Unternehmen keine rechtliche Grundlage für die Sammlung und Speicherung der Daten. Darüber hinaus gebe es keine adäquaten Filter oder Sperren für Kinder unter 13 Jahren, die laut Geschäftsbedingungen die Software ChatGPT nicht nutzen dürften.

(Quelle: horizont.net. 05.04.2023; sueddeutsche.de, 05.04.2023)

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II. Aus den Verlagen

Verlag Nürnberger Presse: Die Maschinerie Amazon im Podcast von Nürnberger Nachrichten und CORRECTIV

Am Freitag, 31. März 2023 erschien die erste Folge der fünfteiligen Podcast-Serie „Klick Klick Boom – Die Maschine Amazon“ der Nürnberger Nachrichten in Kooperation mit CORRECTIV.

Die Podcast-Serie ist als Teil der journalistischen Ausbildung ein Projekt der zwölf Volontärinnen und Volontäre des Verlags Nürnberger Presse (VNP). Den gesamten Januar über haben sie an Konzept, Recherche und Umsetzung des Podcasts gearbeitet, der die Maschinerie des Online-Versandhändlers Amazon erklärt. Amazon verspricht bequemes Shopping, ständige Verfügbarkeit und günstigste Preise. Doch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland zahlen dafür einen hohen Preis: Sie berichten von Druck, Überwachung und Ausbeutung in ihrem Alltag.

Bereits im November 2022 hatte CORRECTIV in Zusammenarbeit mit weiteren Medienhäusern in Deutschland – darunter auch die Nürnberger Nachrichten – nach einer deutschlandweiten, siebenmonatigen Recherche Missstände in jedem Schritt der Arbeitskette bei Amazon aufgedeckt. In Mittelfranken befinden sich in Nürnberg, Eggolsheim (Landkreis Forchheim), Pommersfelden (Landkreis Bamberg) und Bayreuth Standorte von Amazon. „Klick Klick Boom – Die Maschine Amazon“ knüpft nun an diese Recherchen an.

Die erste Folge der fünfteiligen Serie kann überall da, wo es Podcasts gibt, sowie bei NN.de/podcasts und correctiv.org/podcast abgerufen werden. Den Teaser und alle Folgen finden Sie hier: Spotify: http://bit.ly/40MaO7L Deezer: http://bit.ly/3zjdvBT Apple Podcasts: http://bit.ly/3M6pMBl

Für die Recherche sprachen die Volontärinnen und Volontäre mit 18 Protagonisten und Protagonistinnen. Darunter aktuelle und ehemalige Kurier- und LKW-Fahrer aus Deutschland und Europa, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Amazon-Logistikzentren, der ehemalige Deutschland-Chef von Amazon, Ralf Kleber, sowie Spitzenpolitiker und -politikerinnen auf Landes- bzw. Bundesebene. Amazon selbst kommt auch zu Wort. Außerdem geht der Podcast der Frage nach, wie das Konsumverhalten der Menschen mit dem ausbeuterischen System zusammenhängt.

Jakob Baumer, Journalist beim SWR und Grimme-Preis nominiert für seinen Podcast „Breitscheidplatz“, sowie Anne Ramstorf von CORRECTIV berieten das Projekt im Bereich Storytelling. Jonathan Sachse und Miriam Lenz von CORRECTIV übernahmen das Factchecking. Finanziell unterstützt wurde das Projekt von der Initiative „start into media“ im Rahmen der „future skills“-Förderung. Aufnahme und Schnitt fanden in der Hochschule Ansbach statt. Die Volontärs-Verantwortliche Ella Schindler und die Redakteurin und Produktmanagerin Audio Isabella Fischer begleiteten das Projekt von Seiten des VNP.

(Quelle: VNP, PM 30.03.2023)

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Wechsel in der Redaktionsleitung der Allgäuer Zeitung

Uli Hagemeier verlässt im Mai den Allgäuer Zeitungsverlag (AZV). Die bisherigen Stellvertreter Markus Raffler und Sascha Borowski übernehmen gemeinsam die Führung.

Hagemeiers Entscheidung, den AZV zu verlassen, ist familiär motiviert: Er folg seiner Frau nach Niedersachsen, die dort ab Juni im Vorstand eines Oldenburger Unternehmens tätig sein wird. Die Allgäuer Redaktion verlasse er „mit Wehmut“, so der scheidende Chefredakteur. Er war im September 2013 von der HNA in Kassel zur Mediengruppe Allgäuer Zeitung gewechselt. Unter seiner Leitung gelang die digitale und inhaltliche Transformation der Redaktion zu einem konsequent nutzer- und themenorientierten Arbeiten. Die Ausrichtung von all-in.de als Reichweitenportal mit starkem Fokus auf Werbevermarktung sowie von allgaeuer-zeitung.de mit den Zielen Paid Content und Markenbildung tragen seine Handschrift und unterstützen maßgeblich den langfristigen unternehmerischen Erfolg des Verlages. Zu den weiteren großen Projekten, die Uli Hagemeier mit seinem Team erfolgreich umgesetzt hat, gehören der Relaunch der Tageszeitung 2022 und die Abendausgabe des ePapers 2020 sowie die Einführung einer zentralen, standardisierten Print-Produktion.

Für die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit stehen ab Mai die beiden bisherigen Stellvertreter Sascha Borowski und Markus Raffler an der Spitze der Redaktion. Der gebürtige Kemptener Markus Raffler hat sein Handwerk ab 1989 bei der Allgäuer Zeitung und der Augsburger Allgemeinen gelernt. Nach Stationen in verschiedenen Redaktionen, unter anderem als Leiter der Lokalredaktionen in Immenstadt und Füssen, ist der 54-Jährige seit 2013 als stellvertretender Redaktionsleiter für den Schwerpunkt Print verantwortlich.

Sascha Borowski, geboren 1971, ist seit 2019 als stellvertretender Redaktionsleiter und Chief Digital Editor bei der Allgäuer Zeitung. Schwerpunkte seiner Arbeit sind die strategische Weiterentwicklung des Digitalbereichs, die Transformation der Redaktion sowie die Entwicklung neuer digitaler und redaktioneller Ideen und Formate. Zuvor war der gebürtige Landsberger mehr als 25 Jahre bei der Augsburger Allgemeinen tätig, seit 2009 als Digitalchef und Leiter von augsburger-allgemeine.de. Sascha Borowski ist stellvertretender Sprecher des Deutschen Presserats und seit vielen Jahren als Dozent in der journalistischen Nachwuchsausbildung engagiert. 

(Quelle: AZV, PM 04.04.2023)

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mgo fachverlage wachsen durch Zukauf einer Akademie für ganzheitliche Gesundheitsbildung

Die Mediengruppe Oberfranken wächst erneut: Rückwirkend zum 1. Januar 2023 übernimmt die mgo fachverlage GmbH & Co. KG (mgo Fachverlage) die Anteile der campus naturalis GmbH (Campus Naturalis), deren Gesellschafter einen strategischen Partner gesucht haben. Die mgo Fachverlage werden alleiniger Gesellschafter und erschließen sich mit dem Angebot standortbezogener Aus- und Weiterbildungsangebote zugleich ein neues Geschäftsfeld. Abermals erweitert das im oberfränkischen Kulmbach ansässige Fachmedienhaus durch einen Zukauf sein breites Portfolio im Gesundheitsbereich.

Die Campus Naturalis AKADEMIE ist ein Aus- und Weiterbildungsinstitut für ganzheitliche Gesundheitsbildung in der Erwachsenenfortbildung mit Sitz in Berlin. An sechs Standorten in Deutschland werden sowohl in Präsenz als auch digital diverse zertifizierte, teils geförderte Seminare und Kurse mit einer Dauer von wenigen Tagen bis zu drei Jahren modular angeboten. Schwerpunkte bilden dabei die Fachbereiche Heilkunde/Psychotherapie (Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie), Kreative Verfahren (Kunst-, Musik-, Theater-, Tanz- und Bewegungstherapie), Systemische Verfahren (Einzel-, Paar-, Familien-, Kinder- und Jugendtherapie), Traumaverfahren (Traumaberatung und -therapie), Ernährungsverfahren und Prävention, Wellness & Training (Aroma- Shiatsu- und Qigongpraxis, Yoga-Übungsleitung, Mentaltraining). Campus Naturalis steht für Praxis und Theorie. 

„Schulungen, Seminare und Workshops sind elementare Bestandteile einer Wissensgesellschaft, die heute und in der Zukunft in Deutschland eine hohe Bedeutung haben. Wir sind froh, dass wir unser Portfolio mit Campus Naturalis um dieses für uns neue Gebiet im Zukunftsmarkt Gesundheit ergänzen können“, so Bernd Müller, Geschäftsführer der mgo Fachverlage. Müller sieht mit dem Zukauf auch Synergien zu den bestehenden Verlagsthemen wie Bildung, Schul- und Komplementärmedizin, Dental und Healthcare.

Die mgo Fachverlage GmbH & Co. KG ist eine Tochtergesellschaft der Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG. Sie ist Herausgeber zahlreicher Fachmedien und publiziert über zahlreiche Kanäle und Formate Fachinformationen und aktuelle Themen in den Bereichen Healthcare, Humanmedizin, Zahnmedizin und -technik, Komplementärmedizin, Bildung und Immobilienbewertung. Daneben zählen Wissensdatenbanken, Onlinedienste, Fachveranstaltungen und Agenturgeschäft mit Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum Portfolio. Aktuell werden über 120 Mitarbeiter*innen beschäftigt. Hauptsitz der Firma ist Kulmbach.

(Quelle: MGO, PM 03.04.2023)

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