VBZV-Newsletter 14/2022

 

I. Pressewesen

Hass vor der Haustür:  Pressefeindlichkeit in Deutschland eskaliert weiter
BDZV beteiligt sich erstmals an „Feindbildstudie“ des ECPMF und plant Langzeitmonitoring

Die weiter eskalierende Bedrohungslage für Medienschaffende in Deutschland hat das European Center For Press and Media Freedom (ECPMF, Leipzig) in seiner mittlerweile sechsten „Feindbild-Studie“, an der sich erstmals unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) beteiligte, deutlich gemacht. Danach sind zunehmend auch lokale Journalistinnen und Journalisten von gewalttätigen Angriffen aufgrund ihrer Arbeit betroffen. 

Vor diesem Hintergrund plant der BDZV, ein Langzeitmonitoring zu installieren, um den „Hass vor der Haustür“ zu dokumentieren und auf dieser Faktenbasis auch Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Sie freue sich, dass mit dem ECPMF einen so versierten Partner für die gemeinsame Plattform gefunden zu haben, sagte dazu die BDZV-Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert. 

Die zentralen Ergebnisse der sechsten Feindbild-Studie:

  1. Erneuter Negativrekord: Mit 83 tätlichen Angriffen gegen Medienschaffende übersteigt das Jahr 2021 nochmals den Höchststand von 2020 (69 Angriffe).
  2. Tatort Demonstrationen: 75 Prozent aller Fälle ereigneten sich bei Protestveranstaltungen gegen die Corona-Maßnahmen.
  3. Der Hass zieht westwärts: Zwar bleibt Sachsen mit 23 Fällen Negativ-Spitzenreiter, die Angriffe in Westdeutschland nehmen jedoch deutlich zu.
  4. Diffuse politische Zuordnung: 39 Prozent der Tätlichkeiten erfolgten 2021 aus dem rechten Spektrum, ein Prozent aus dem linken, 60 Prozent waren nicht eindeutig zuzuordnen.
  5. Besorgniserregende Entwicklung: Journalistinnen und Journalisten ziehen sich immer häufiger von der Protestberichterstattung zurück.
  6. Winter der Gewalt: 19 Fälle im Dezember 2021, 18 Fälle im Januar 2022 - noch nie wurden so viele Fälle in zwei Monaten erfasst.

„Die Feinbild-Studie hat gezeigt, dass die Pressefeindlichkeit in Deutschland weiter eskaliert - und dass insbesondere Lokaljournalistinnen und -journalisten unter Druck sind“, führt Dr. Lutz Kinkel, Geschäftsführer des ECPMF, aus. „Sie können nicht ausweichen, sie können nicht abtauchen, sie müssen mit den Menschen leben, von denen sie bepöbelt und bedroht werden. Was wir brauchen, ist: mehr Schutz für Medienschaffende, eine konsequentere Ahndung von Straftaten und mehr Medienkompetenzkunde." Die Kooperation mit dem BDZV ermögliche es, „die Probleme im lokalen Raum künftig intensiver ausloten und analysieren zu können. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit."

Roberta Knoll, Co-Autorin der Feindbild-Studie, ergänzt, dass sich „drei Viertel der Angriffe auf pandemiebezogenen Protesten ereigneten. Diese Versammlungen sind damit weiterhin der gefährlichste Arbeitskontext für Journalistinnen und Journalisten. Die Demos von Querdenken & Co haben die pressefeindlichen Angriffe deutlich zunehmend nach Westdeutschland getragen, längst ist nicht mehr nur Negativ-Spitzenreiter Sachsen betroffen."

Und Martin Hoffmann, ebenfalls Co-Autor der Feindbild-Studie, weist darauf hin, dass „wir seit Beginn unserer Erfassung im Jahr 2015 nie so viele gewaltsame Angriffe gegen Medienschaffende verifiziert haben wie im Jahr 2021. Schwere Bedrohungen und tätliche Angriffe gehören für immer mehr Journalistinnen und Journalisten zum Arbeitsalltag. Das bleibt nicht ohne Folgen: Immer mehr ziehen sich deshalb von der Berichterstattung von Demonstrationen zurück.“

Die Studie kann hier heruntergeladen werden: https://www.ecpmf.eu/ecpmf-feindbild-study-2022

(Quelle: bdzv.de, 12.04.2022)

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II. Medienpolitik

 

Regionale Werbung durch nationale TV-Sender: Seven-One-Media startet Kampagne

Nachdem Ende vergangenen Jahres das Landgericht Stuttgart den Weg für regionale Werbung auf bundesweiten Fernsehsendern eröffnet hat, startet die Seven-One Media Group, eine Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media SE, jetzt die erste Kampagne für das Österreichische Modehaus Fussl, das mit einer Klage das Urteil des LG Stuttgart vom Dezember 2021 herbeigeführt hatte.

Basierend auf einem Regio-Targeting wirbt Fussl fortan im Umkreis seiner 49 Modegeschäfte im süddeutschen Raum. Die Kampagne läuft insgesamt bis Ende Mai. Erst vor wenigen Wochen hatte die Seven-One Entertainment Group den Ausbau ihrer Addressable-TV-Reichweite angekündigt. Seit diesem Monat bündelt die Gruppe sämtliche adressierbaren TV-Reichweiten unter dem Begriff „Addressable TV“ und schafft so eine größere Basis für regionale Kampagnen. Für noch mehr Reichweite sorgt außerdem die Addressable-TV-Kooperation mit der Deutschen Telekom.

In dem Klageverfahren hatte zuvor das LG Stuttgart Pro7/Sat1 als nationalen TV-Anbieter zivilrechtlich dazu verurteilt, den Werbespot ihrer Kundin, dem Modehaus Fussl in Österreich, exklusiv in Bayern auszustrahlen, also hier (via Kabel) regional zu verbreiten. Diese Ausstrahlung ist allerdings nach § 8 Abs. 11 des Medienstaatsvertrags medienrechtlich verboten. Für dieses Verbot regionaler Werbung nationaler TV-Sender hatte sich unser Verband zum Schutz der lokalen und regionalen Medien in Bayern schon vor Jahren intensiv eingesetzt. Es bleibt von der Entscheidung des LG Stuttgart unberührt, gilt also weiterhin. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot muss Pro7/Sat1 daher mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der zuständigen Regulierungsbehörde, der Bayerischen Landesanstalt für neuen Medien (BLM), rechnen. 

(Quelle: horizont.net, 12.04.2022)

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III. COVID 19-Pandemie

 

Bayern: Isolationszeit bei Infektionen mit SARS-CoV-2 auf fünf Tage verkürzt

In Bayern gelten ab heute, 13. April 2022 neue, gelockerte Regelungen zur Absonderung bei Infektionen mit SARS-CoV-2.

Die Isolationszeit dauert nach positivem Corona-Test allgemein nur noch fünf Tage. Die Isolation endet, wenn am fünften Tag 48 Stunden Symptomfreiheit bestanden hat. Ein Freitesten zur Beendigung der Isolation ist nicht mehr nötig. Bei fortdauernden Krankheitssymptomen muss die Isolation fortgesetzt werden, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind. Nach einer maximalen Dauer von zehn Tagen endet die Isolation in jedem Fall.

Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen, die also selbst nicht positiv getestet wurden, entfällt vollständig. Das gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.

Für die Betriebe in Bayern bedeutet die Lockerung, dass Arbeitnehmer bei positiver Testung schon nach fünf Tagen wieder zur Arbeitsleistung herangezogen werden können und als bloße enge Kontaktpersonen ohne Beschränkung weiterarbeiten dürften.

Strenger bleiben die Isolationsregeln nur bei Beschäftigten von besonders schutzwürdigen Settings (Krankenhäuser, Pflegeheime etc.). Sie unterfallen nach dem Ende der allgemeinen Isolationspflicht einem Tätigkeitsverbot und müssen sich zu dessen Aufhebung freitesten (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert > 30).

Bayern kann diese Lockerungen der Absonderungsregelung auch ohne und vor einer bundesrechtlichen Anpassung vornehmen, weil die bundesrechtlichen Vorgaben zu Quarantäne und Isolation recht offen gestaltet sind (im Wesentlichen enthält nur die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung Vorgaben, die aber die beschriebenen Lockerungen erlauben). Bayern sieht, soweit ersichtlich, die beschriebenen Lockerungen bisher als erstes Bundesland vor. In den anderen Bundesländern gelten noch strengere Regeln, eine allgemeine Angleichung ist laut Presseberichten jedenfalls zum 01. Mai 2022 geplant. Möglicherweise ziehen aber schon vorher in Anbetracht der bayerischen Lösung weitere Bundesländer nach.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-225/

(Quelle: vbw-bayern.de, 12.04.2022)

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