VBZV-Newsletter 13/2020

 

 

I. COVID-19-Pandemie 

Zeitungen geben Orientierung

Kein anderes Medium erfüllt das Bedürfnis nach Einordnung und Berichterstattung zur aktuellen Corona-Krisensituation so gut wie die Tageszeitungen. Das zeigt die aktuelle Umfrage, die die Zeitungs Marktforschungs Gesellschaft (ZMG) im Auftrag des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) unter mehr als 4.000 Leserinnen und Lesern regionaler Tageszeitungen vom 21. bis 28. März 2020 bundesweit durchgeführt hat.

Zeitungen sind mit ihrer Berichterstattung zur Situation am Wohnort das relevanteste Medium und für 86 Prozent eine wichtige Orientierungshilfe. Allein 84 Prozent der Leserinnen und Leser von Tageszeitungen fühlen sich aktuell gut beziehungsweise sehr gut durch ihren regionalen Titel informiert. Vor allem die von den Redaktionen geleistete Einordnung im Rahmen der Corona-Berichterstattung wird geschätzt.

Zeitungen berichten aus Lesersicht besonders verlässlich (96 Prozent) und aktuell (91 Prozent), bieten verständliches Hintergrundwissen (92 Prozent), berichten in ausreichendem Umfang aus dem Alltag von Betroffenen und dem Gesundheitssystem (93 Prozent), sortieren übersichtlich die Flut an Informationen (89 Prozent) und hilft mit konkrete Alltagsempfehlungen (85 Prozent).

Unschlagbar sind die Zeitungen bei Fragen nach der Situation im direkten Lebensumfeld:  92 Prozent der Leser sind sehr an Informationen zur Situation am eigenen Wohnort interessiert (Situation in Deutschland: 86 Prozent, Europa: 65 Prozent, weltweit: 50 Prozent). Dieses Bedürfnis erfüllen die Tageszeitungen am besten: Für 92 Prozent ihrer Leser haben die Zeitungen vor Ort die größte Bedeutung (TV oder Radio: 72 Prozent, TV-Sondersendungen: 48 Prozent). Insgesamt sind für 82 Prozent der Leser die Zeitungsmeldungen die wichtigste Informationsquelle zu Covid-19. 79 Prozent nutzen die Zeitungsangebote täglich, um sich auf dem Laufenden zu halten.

Die Studienergebnisse können über www.die-zeitungen.de abgerufen werden. 

(Quelle: BDZV, PM 03.04.2020)

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Verlage in der Krise: Grüne fordern Stärkung journalistischer Angebote

Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern einen Sonderetat zur Sicherung der Medienvielfalt in Bayern und Unterstützung der Verlage, Mediendienstanbieter und Journalist*innen. Der Erhalt und die zusätzliche finanzielle Unterstützung der bayerischen Qualitätsmedienlandschaft ist eine der zentralen Forderungen im 20-Punkte-Plan zur Bewältigung der Coronakrise der Landtags-Grünen.

„Fakten sind das beste Mittel gegen Gerüchte und Panik. Sie müssten aber nicht nur recherchiert und journalistisch aufbereitet werden, sondern brauchen auch einen sicheren Verbreitungsweg“, so ihr medienpolitischer Sprecher Max Deisenhofer. Gerade dieser Verbreitungsweg sei aufgrund dramatischer Einbrüche im Anzeigengeschäft und daraus folgender Verknappung der Zeitungsausgaben und des journalistischen Angebots in den privaten Rundfunkanstalten akut gefährdet. 

Allein für April rechnen die Zeitungshäuser mit Verlusten von rund 80 Prozent im Werbegeschäft; im Hörfunkbereich sieht es ähnlich aus.

Auf eine Anfrage des Günen-Landtagsabgeordneten Hepp Monatzeder hatte die Bayerische Staatsregierung zuvor geantwortet, Medienhäuser könnten sich wie alle anderen Unternehmen um die bereitgestellten Soforthilfen bewerben, für Wochenblätter stünden rund eine Million Euro extra bereit. Für die lokalen Rundfunkanbieter wurde auf die routinemäßige Rundfunkförderung des Freistaats verwiesen. 

Unterdessen bat auch der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Siegfried Schneider, Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) aufgrund der Coronakrise um Soforthilfe für den lokalen Rundfunk im Freistaat und trat damit den Hörfunkverbänden VBL (Verband Bayerischer Lokalrundfunk) und VBRA (Vereinigung Bayerischer Rundfunkanbieter) zur Seite, die die Interessen des bayerischen Privatfunks vertreten.

(Quelle: gruene-fraktion-bayern.de, 06.04.2020, SZ, 05.04.2020; blmplus.de, 31.03.2020)

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32-Millionen Sonder-Medienförderung in Österreich 

In Österreich haben die Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie die SPÖ am 03. April 2020 eine Sonderförderung für Medien im Nationalrat beschlossen, der Bundesrat stimmte am 05.04.2020 zu. Insgesamt rund 32 Millionen Euro werden danach an kommerzielle Privatsender (15 Millionen), Tageszeitungen (12,1), Wochenzeitungen (2,7) und nicht kommerzielle Privatsender (2) ausgeschüttet. Pro gedrucktem Tageszeitungsexemplar werden einmalig 3,25 Euro ausgeschüttet.

Kritisiert wird in der Branche, dass sich die Verteilung der Gelder aus der Sonderförderung an der Druckauflage orientiert, was als nach dem Europarecht verbotene Beihilfe interpretiert wird, da hier Tageszeitungen, die eine hohe Druckauflage haben gegenüber anderen Mitbewerbern bevorzugt würden.

Zusätzlich zur Sondermedienförderung gibt es in Österreich eine Sonder-Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen: Die in Österreich bestehende Vertriebsförderungvon bis zu rund 200.000 Euro im Jahr pro Tageszeitung wird einmalig um das Eineinhalbfache erhöht. Allerdings wird diese zusätzliche Vertriebsförderung nur an Kauftitel ausgeschüttet. 

Die reguläre Presseförderung für tägliche und wöchentliche Kauftageszeitungen, Journalistenclubs und Presserat beträgt rund 8,7 Millionen Euro pro Jahr.

(Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000116451364/corona-sonder-vertriebsfoerderung-fuer-kaufzeitungen-druck-foerderung-reduziert bzw.

https://www.derstandard.de/story/2000116663146/corona-medienfoerderung-moeglicher-fall-fuer-die-eu-kommission)

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Gutachten der Sachverständigen zur gesamtwirtschaftlichen Lage 

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht in seinem am 03.04.2020 veröffentlichten Sondergutachten über die gesamtwirtschaftliche Lage angesichts der Corona-Pandemie von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zwischen 2,8 und 5,4 Prozent für das laufende Jahr aus. 

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hält diese Prognose für zu optimistisch und kündigte eine eigene Einschätzung an, sobald besseres Datenmaterial vorliegt.

Der Sachverständigenrat untersuchte für sein Gutachten drei Szenarien: 

Bei einem Risikoszenario mit großflächigen Produktionsstillegungen bzw. einem längeren Andauern der einschränkenden Maßnahmen ist nach den Vorhersagen mit einem Sinken des BIP im Jahr 2020 um 5,4 sinken zu rechnen, das dann im Jahr 2021 dann um 4,9 Prozent wachsen könnte. Sollten die einschränkenden Maßnahmen über den Sommer hinaus andauern, würde die wirtschaftliche Erholung erst 2021 beginnen. In diesem Fall würde das BIP im Jahr 2020 um 4,5 Prozent sinken, im Jahr 2021 dann nur um 1,0 Prozent wachsen.

Nach heutigem Kenntnisstand halten die Sachverständigen es für am wahrscheinlichsten dass sich die Wirtschaftslage über den Sommer normalisiert. In diesem Fall würde das BIP im Jahr 2020 um 2,8 Prozent sinken, im Jahr 2021 dann um 3,7 Prozent steigen.

(Quelle: vbw, PM 03.04.2020)

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Soforthilfe für Unternehmen in Bayern: Richtlinien in neuer Fassung 

Alle wesentlichen Informationen zur Beantragung der Corona-Soforthilfen Bayern und Bund stellt die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) gebündelt auf Ihrer Internetseite zur Verüfung, darunter auch die aktuelle Fassung der Förderrichtlinien für die Soforthilfe: 

Für die Soforthilfe des Freistaates Bayern und des Bundes steht ein gemeinsames Antragsformular zur Verfügung. Das kombinierte Online-Antragsformular finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Wenn Sie von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag.

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„Rechtsfragen akut“: Hilfe für Kultur- und Kreativwirtschaft

Mit einem zunächst zweiteiligen Video-Podcast (Vodcast) informiert bayernkreativ, das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft, zu juristischen Fragestellungen zu den Corona-Soforthilfen und Unterstützungs-maßnahmen, wie sie im Kreis der Akteur*innen immer wieder auftauchen. 

Der erste Vodcast mit Rechtsanwalt Andreas Knauf ist jetzt unter dem Titel „Rechtsfragen aktut“ verfügbar und informiert allgemeingültig über bestehende Maßnahmen. Die Zuschauer sind aufgerufen, Fragen einzusenden, die entsprechend gesammelt, gefiltert, geclustert und in (mindestens) einem Folge-Vodcast beantwortet werden. 

Zudem bietet Bayernkreativ eine Informationssammlung zum Thema Corona-Hilfen und -maßnahmen an. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. 

https://bayern-kreativ.de/aktuelles/coronavirus-vodcasts/

https://bayern-kreativ.de/aktuelles/corona-erste-hilfe/

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Kurzarbeitergeld: Warnung vor gefälschten E-Mails – E-Mail umgehend löschen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor betrügerischen E-Mails. Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der E-Mailadresse kurzarbeitergeld_at_arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der E-Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die BA ist nicht Absender dieser E-Mail. Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur veröffentlicht.

(Quelle: vbw.de, 03.04.2020)

 

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Nebenjob bei Kurzarbeit: Ausnahmen für Minijobs in systemrelevantem Bereich 

Mit einem vorübergehenden Verzicht auf die vollständige Anrechnung des Entgelts aus einer während Kurzarbeit aufgenommenen Beschäftigung auf das Kurzarbeitergeld wurde von der Bundesregierung ein Anreiz geschaffen, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen aufzunehmen. 

Dafür wurde am 27. März 2020 das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) beschlossen.

§ 421c Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) wurde neu aufgenommen. Darin ist geregelt, dass in der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 - abweichend von § 106 Absatz 3 SGB III - bei der Berechnung des Ist-Entgelts, das für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes bestimmt werden muss, eine Ausnahme gilt (§ 106 SGB III definiert die Begriffe des Soll-Entgelts und des Ist-Entgelts).

Danach heißt es: Wer in einem systemrelevanten Bereich (z. B. im Gesundheitswesen, Apotheke, Landwirtschaft) während der Kurzarbeit einen Minijob aufnimmt, bei dem wird der Verdienst nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Nur in diesen Fällen wird sodann durch die Bundesagentur für Arbeit auch ohne Berechnung angenommen, dass es nicht zum Überschreiten des Sollentgelts kommt.

(vbw.de, Service-Center; blog.minijob-zentrale.de, 23.03.2020)

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BDZV startet aufklärende Imagekampagne 

In der aktuellen Corona-Krisenzeit wird deutlich, wie wichtig die verlässlichen Inhalte der Zeitungen sind, aber auch, wie schwierig deren Refinanzierung unter den erschwerten Bedingungen ist. Zeitungshäuser organisieren eine komplexe Versorgungskette, eine systemrelevante Infrastruktur - von der Papierbeschaffung bis zum Briefkasten. Vielen Bürgern und auch Politikern ist diese Komplexität nicht bewusst. Daher startet der BDZV eine entsprechende Aufklärungskampagne. Sie soll das Image der Zeitungen stärken und zugleich politischen Forderungen unterstützen.

Die beiden unterschiedlichen Motvivansätze „Fakt statt Fake“ bzw. „Auf Ihre Zeitung können Sie sich verlassen“ wurden beim Verband Österreichischer Zeitungsverleger (VÖZ) bzw. beim (BDZV) mit Unterstützung der MADSACK Medienagentur entwickelt.

Nähere Informationen beim BDZV, Herrn Falk, falk_at_bdzv.de 

(Quelle: BDZV, RS 07.04.2020)

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II. Digital

Zulassung für BILD Digital Live TV

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat am 31. März 2020 dem bundesweit verbreiteten linearen Streaming-Angebot "BILD Digital Live TV" der BILD GmbH die Rundfunklizenz erteilt. Die BILD GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Axel Springer SE, hatte Ende Januar 2020 bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) einen Zulassungsantrag gestellt. Die unbefristete Zulassung nach §20a RStV erfolgt vorbehaltlich der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

Das geplante Programmangebot wird laut Antrag mehrere lineare Sendeformate umfassen, die sich von der Live-Berichterstattung über Ereignisse sowie kommentierende Sendungen und Talk-Formate bis hin zur Berichterstattung über Sportereignisse erstrecken werden.

Über die Aufnahme und das Ausscheiden eines jeden linearen Streams aus dem Angebot hat die Lizenznehmerin die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) unverzüglich zu informieren.

Vorangegangen war ein Streit zwischen dem Verlag und den Medienanstalten über Zulassungspflichten.

(Quelle: privatfunk.de, 02.04.2020)

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III. Lesermarkt

 

Julecast: Initiative junge Leser startet Podcast-Reihe

Die Initiative junger Leser (Jule) hat einen Podcast über Zeitungen und junge Zielgruppen gestartet. „Wir sind es gewohnt, Informationen für unsere Mitgliedsverlage in Blogs neutral aufzubereiten und als Push-Nachrichten oder im Newsletter auszuspielen. Ein Podcast erlaubt uns, Themen anders anzupacken und darzustellen“, so die Macher.

Der Julecast soll mindestens monatlich erscheinen. Gesprochen wird über Zeitungen und junge Zielgruppen, über den Status Quo und neue Entwicklungen. Geplant ist, auch auch Gäste aus der Branche zu Wort kommen zu lassen.

In der ersten Folge sprechen Jule-Geschäftsführer Thorsten Merkle und Carina Schmihing aus dem Jule-Team über die Auswirkungen von Corona auf die Zeitungsangebote für Kinder und Familien, die in den vergangenen Wochen stark zugenommen haben.

Gehostet ist der Julecast zunächst auf Soundcloud und Spotify und so bald als möglich auch unter Apple Podcasts.

Die jule:Initiative junge Leser GmbH ist das Wissensnetzwerk der Zeitungen für das wichtige Zukunftsfeld junge Leser. Das Netzwerk bilden rund 50 Mitgliedsverlage.

(Quelle: junge-leser.info)

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IV. Sonstiges 

 

Neues Format: Das BDZV-Magazin „relevant.“

Das neue BDZV-Magazin „relevant“ informiert zu den aktuellen Themen der Zeitungsbranche und bietet eine Fülle an Zahlen, Daten und Fakten. Es ersetzt künfitg das bisherige BDZV-Jahrbuch und wird zwei Mal jährlich erscheinen. 

Die Erstausgabe steht ganz im Zeichen der Digitalisierung. Außerdem kommen Fachexperten in Namensbeiträgen zu aktuellen medienpolitischen Themen zu Wort: So schreibt der Medienrechtsexperte und Rechtsanwalt Michael Rath-Glawatz über die Grenzen kommunaler Berichterstattung durch die Rathäuser und Thomas Höppner stellt eine mögliche effektive Regulierung der Internet-Plattformen vor. Exklusiv für „relevant.“ hat „Horizont“-Chefredakteur Uwe Vorkötter den BDZV-Präsidenten Mathias Döpfner zur aktuellen Lage der Branche und zur Transformation des Verbands befragt.

Ergänzt wird das Magazin durch die „Zeitungszahlen“, die künftig im September jeden Jahres als Beileger zum Magazin erhältlich sein werden und einen Überblick über Daten und Kennzahlen zu branchenrelevanten Entwicklungen geben.

Die aktuelle Ausgabe kann digital bereits unter www.bdzv.de abgerufen werden.

(Quelle: BDZV, PM 07.04.2020)

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