VBZV-Newsletter 12/2023

I. Medienpolitik

Google soll vorläufig 5,8 Millionen Euro für Nutzung von Presseerzeugnissen zahlen 
Schiedsstelle bestätigt die Nutzung von Presseinhalten durch Google

Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat in der Auseinandersetzung um die rechtswidrige Nutzung von Presseleistungsschutzrechten durch Google eine interimistische Zahlung von Google an die Corint Media in Höhe von 5,8 Millionen Euro für den Zeitraum seit 7. Juni 2021 bis heute festgelegt. Die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz soll weiteren Schaden von den Presseverlegern der Corint Media abwenden. Das Repertoire an Presseinhalten der Corint Media beläuft sich heute auf ca. ein Drittel des Gesamtmarktes.

Mit dieser Entscheidung bestätigt die Schiedsstelle die tatsächliche Nutzung von Presseinhalten durch Google. Google selbst hatte bis zuletzt bestritten, überhaupt zu nutzen und sich geweigert, für die von Corint wahrgenommenen Presseleistungsschutzrechte irgendeine vorläufige Vergütung zu zahlen. Corint hatte Google in den Gesprächen mehrfach angeboten, die Entscheidung über die Höhe der angemessenen Vergütung den Gerichten zu überlassen und sich bis zur rechtskräftigen Entscheidung auf einen vorläufigen Zahlungsbetrag zu verständigen. 

Die Schiedsstelle folgt damit nun der Praxis, die sie bereits im Microsoft/Bing-Eilverfahren gezeigt hatte: Als vorläufige Vergütung greift sie auf Summen zurück, die die nutzenden Unternehmen Corint in Verhandlungen selbst angeboten hatten. So hatte Google bereits Anfang 2022 3,2 Millionen Euro pro Jahr für die abschließende Lizenzierung des Corint-Portfolios geboten. Diese Zahlung sah Google allerdings als final an und wollte damit Rechtsfrieden erzwingen. In diesem Verfahren hatte Google erklärt, vorläufig gar nichts zahlen zu wollen. Die Schiedsstelle folgte dem ausdrücklich nicht und bestimmt jetzt die Summe als vorläufige Mindestzahlung bis zum abschließenden Vorschlag im Hauptverfahren. Dort wird weiter über die angemessene Vergütung entschieden; das Ergebnis wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 erwartet. 

Die von der Schiedsstelle nun vorgeschlagene interimistische Zahlung hat damit keine präjudizierende Wirkung auf die ausstehende Entscheidung zur angemessenen Vergütung in der Hauptsache.

Corint Media erwartet, dass bei einer Entscheidung der Schiedsstelle im Hauptverfahren als angemessene Zahlung für die Nutzung des Presseleistungsschutzrechtes hohe Millionenbeträge bestätigt werden. Dies läge auf dem Niveau von Entscheidungen in vergleichbaren Märkten: So erhalten Presseverleger in Australien für die Nutzung ihrer Inhalte geschätzt rund 100 Millionen Euro von Google – in einem Markt, der nur rund ein Drittel des deutschen Marktes ausmacht. In Frankreich zahlt Google für das Presseleistungsschutzrecht nach Branchenangaben rund 45 Millionen Euro an die dortigen Presseverleger und zusätzlich einen mindestens ebenso hohen Betrag für sogenannte Google News Showcase-Verträge. 

Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Sie vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern. 

Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RADIO PSR, R.SH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag.

(Quelle: Corint Media, PM, 17.03.2023)

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II. Vermarktung

Bundeskartellamt erlaubt Burda und Funke gemeinsame Vermarktung

Das Bundeskartellamt hat die geplante Beteiligung der Funke Mediengruppe an der Vermarktungsgesellschaft BCN Brand Community Network GmbH, München, ein Tochterunternehmen der Burda Verlag GmbH nach intensiver Prüfung freigegeben.

BCN vermarktet bislang insbesondere das Werbeinventar von Burda sowie der Medienholding Klambt GmbH & Co. KG, Speyer, und soll nach dem Zusammenschluss künftig auch das Werbeinventar von Funke, insbesondere Zeitschriften und Internetportale, vermarkten. Burda und Funke werden BCN künftig gemeinsam kontrollieren, Klambt soll lediglich eine Minderheitsbeteiligung an BCN halten, was nicht Gegenstand der fusionskontrollrechtlichen Prüfung war.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit Burda und Funke schließen sich zwei große Player auf dem relevanten Anzeigenmarkt zusammen. Die beiden Unternehmen kommen damit auf bestimmten Werbemärkten auf einen gemeinsamen Marktanteil von knapp 40 Prozent. Bei der Bewertung des Gemeinschaftsunternehmens haben wir intensiv ermittelt, über welche Ausweichmöglichkeiten die Werbekunden nach dem Zusammenschluss verfügen. Trotz der stetig zunehmenden Bedeutung von Werbung im Internet und in sozialen Medien und dem davon ausgehenden Wettbewerbsdruck auf Printmedien, spielen Anzeigen in bestimmten Zeitschriftenkategorien für viele Werbekunden nach wie vor eine entscheidende Rolle. Von Bedeutung ist, dass bestimmte Zielgruppen durch andere Werbeformen kaum erreicht werden oder die Kosten im Vergleich zu hoch sind. Im Ergebnis haben wir das Vorhaben dennoch nicht untersagt. Trotz der starken Marktposition von Burda und Funke finden auch diese Werbekunden noch genügend Ausweichmöglichkeiten, um ihre Anzeigen bzw. Beilagen platzieren zu können.“ 

Das Bundeskartellamt hat zur Bewertung des Vorhabens umfassende Ermittlungen durchgeführt und insbesondere zahlreiche Zeitschriftenverlage, Mediaagenturen und Werbekunden befragt. Dabei wurden vor allem die aktuelle Wettbewerbssituation der Verlage, die Konkurrenz zu anderen Mediengattungen, die tatsächlichen Ausweichmöglichkeiten der Werbekunden und die besondere Rolle der Mediaagenturen untersucht. Die Zeitschriftentitel von Burda und Funke überschneiden sich insbesondere in den Kategorien TV-Programmzeitschriften und Regenbogenpresse. Werbung für Gesundheitspräparate und Versandhandel – mit schriftlicher oder telefonischer Bestellmöglichkeit – sorgen für den mit Abstand größten Anteil am Werbeumsatz dieser Zeitschriftenkategorien. Gleiches gilt mit unterschiedlichen Schwerpunkten für Apothekenzeitschriften und TV-Supplements, die daher und aufgrund ihrer ähnlichen Anzeigenpreise ebenfalls in den relevanten Markt einbezogen wurden.

Durch den Zusammenschluss werden Burda und Funke auf den untersuchten Werbemärkten zum stärksten Anbieter. Trotz der starken Marktposition von Burda und Funke hat sich im Ergebnis gezeigt, dass der Zusammenschluss nicht die Untersagungsvoraussetzungen der Fusionskontrolle erfüllt. Ein wichtiger Grund für diese Bewertung ist, dass die betroffenen Kunden erklärten, auf etwaige Preiserhöhungsversuche der Parteien mit einer teilweisen Verlagerung von Werbebudget auf Wettbewerber zu reagieren. Preiserhöhungen würden damit im Ergebnis für die Verlage unwirtschaftlich.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Parteien als auch die beigeladenen Verlage Bauer, Axel Springer und Wort & Bild haben innerhalb eines Monats die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

(Quelle: bundeskartellamt.de, 17.03.2023)

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III. Lesermarkt

jule-Umfrage: Werbeumsatz im Ausbildungsmarkt ist ein Wachstumsmarkt

Der Ausbildungsmarkt ist für 92 Prozent der Medienhäuser ein Wachstums- bzw. ein stabiler Markt. Für das laufende Jahr rechnen 61 Prozent mit weiterem Wachstum, damit erreicht der Markt wieder sein Vor-Corona-Niveau. Das ist eines der Ergebnisse der Umfrage „Werbeumsatz im Ausbildungsmarkt 2023“ der jule – Initiative junge Leser.

Die Umfrage zeigt weiter, dass die Hälfte der Medienhäuser das Produktportfolio im Ausbildungsmarkt erweitern möchte. Zudem wurde deutlich, dass das am weitesten verbreitete Produkt im Ausbildungsmarkt die Ausbildungsbeilage in der Tageszeitung ist. Ausbildungsspecials in der Tageszeitung werden hingegen von deutlich weniger Medienhäusern als noch 2021 angeboten.

Als die größten Herausforderungen nennen die Teilnehmenden die direkte Ansprache der Ausbildungsplatzsuchenden, die Steigerung des digitalen Umsatzes, die Weiterqualifikation der eigenen Mitarbeitenden mit Blick auf komplexere Produkte und die wachsende Selbstkompetenz der Unternehmen, die Stellenanzeigen zunehmend selbst digital und in Social Media verbreiten.

Die Umfrage „Werbeumsatz im Ausbildungsmarkt 2023“ liefert nach 2019 und 2021 bereits zum dritten Mal eine Übersicht der Produkte, mit denen Medienhäuser in diesem Segment Umsatz generieren. Sie erlaubt zudem eine Fortschreibung und somit eine längerfristige Beobachtung des Marktes. 

26 Medienhäuser haben an der Umfrage teilgenommen und ihre Einschätzung des Marktes, Produktportfolio, interne Organisation und Pläne fürs laufende Jahr mitgeteilt. Sie haben außerdem VKUs, Preislisten, Produktbeschreibungen sowie URLs ihrer Portale geteilt. 

(Quelle: bdzv.de, 21.03.2023)

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IV. Pressewesen

„Feindbild Journalist:in 7: Berufsrisiko Nähe“ – Angriffe auf Lokaljournalisten nehmen zu

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der tätlichen Übergriffe auf Lokaljournalistinnen und Lokaljournalisten deutlich gestiegen. Insgesamt wurden zwölf physische Attacken (von 56 total) verifiziert. Das berichtet das Europäische Zentrum für Presse und Medienfreiheit (ECPMF) in seiner neuen Studie „Feindbild Journalist:in 7: Berufsrisiko Nähe”. Die Studie, die vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) unterstützt wird, analysiert die Fälle in einem eigenen Schwerpunkt zum Lokaljournalismus.

Demnach sind Lokaljournalisten einer besonderen Bedrohung ausgesetzt, weil sie nicht wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den größeren Städten in die Anonymität abtauchen können. „Wir hatten die heftigeren Angriffe im Lokalen. Die Kollegen in München sind auch Angriffen ausgesetzt [...]. Trotzdem ist man im Lokalen näher dran und man hat durch die lokale Situation eine Nähebeziehung, die die unangenehme Seite der Bedrohungen und Beleidigungen verstärkt“, beschreibt ein Lokalredakteur einer überregionalen Zeitung die Lage.

Die Bedrohungslage von Lokaljournalisten zeigt sich jedoch nicht nur anhand der erfassten Tätlichkeiten, auch Einschüchterungsversuche online wie offline sind eine Belastung für die Pressearbeit im Lokalen. Mitunter demonstrierten pressefeindliche Mitbürger direkt vor Redaktionsgebäuden. Im Jahr 2022 entstanden zudem durch die Berichterstattung von Demonstrationen besondere Risiken für Medienschaffende im Lokalen - oft handelte es sich dabei um unangemeldete „Spaziergänge”.

„Die seit Jahren anhaltenden ‚Lügenpresse’-Vorwürfe führen zum aktuellen Bedrohungsniveau. Wir haben in vielen Gesprächen gehört, dass Medienschaffende Sicherheitsvorkehrungen treffen, wenn sie von Demos berichten, oder dass sie potenziell gefährliche Situationen gleich ganz meiden”, sagt Annkathrin Pohl, Co-Autorin der Studie. „Erschreckend ist jedoch festzustellen, dass sich bei manchen durch die Anfeindungen nicht nur die Arbeitsweise geändert hat, sondern die eigene Einstellung zum Beruf: vom ehemaligen Traumjob zum Albtraum.“ 

„Lokaljournalistinnen und Lokaljournalisten sind besonders nah dran am Geschehen – und an den Menschen, über die sie berichten. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Nähe für Journalisten zur Gefahr wird und der Beruf sie zur Zielscheibe von Hatern und Feinden der Presse macht“, erklärt dazu BDZV-Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert. „Bedroht, beschimpft und angegriffen zu werden, ist eine beängstigende persönliche Erfahrung und ein Angriff auf die freie Berichterstattung.“ Die aktuelle Studie, führt Albert weiter aus, enthalte Licht und Schatten. Während die Gesamtzahl der Angriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zeitungs-Redaktionen erfreulicherweise zurückging, seien die Fallzahlen im Lokalen deutlich angestiegen. „Den Ursachen dafür werden wir weiter nachgehen.“

Zentrale Ergebnisse der siebten Feindbild-Studie:

  1. Kein neuer Negativrekord: Mit 56 Angriffen gehen die Fallzahlen im Jahr 2022 wieder zurück.
  2. Demonstrationen - der gefährlichste Arbeitsplatz: 80 Prozent aller Fälle ereigneten sich auf Protesten (45 von 56 Fällen), davon 60 Prozent (27 von 45 Fällen) auf Protesten mit Bezug zu Covid.
  3. Trend gestoppt: Die Ausbreitung der Angriffe auf die westdeutschen Bundesländer ist (zunächst) unterbrochen.
  4. Schwerpunkt Sachsen: Der Freistaat ist mit elf Fällen wieder das am häufigsten betroffene Bundesland.
  5. Tätlichkeiten im Lokalen: 2022 wurden mit zwölf Übergriffen dreimal so viele Lokaljournalistinnen und -journalisten tätlich angegriffen wie 2021.
  6. Rekordmonat Januar 2022: 23 Fälle in nur einem Monat (41% der Gesamtfälle), nie wurden bisher mehr verifiziert.

Die gesamte Studie ist abrufbar unter: https://www.ecpmf.eu/feindbild-journalistin-7/

Weitere Infos zum „Feindbild Journalist”: Monitoring Lokaljournalismus unter lokaljournalismus.ecpmf.eu

(Quelle: BDZV, PM 22.03.2023) 

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Neue Mitglieder beim Deutschen Presserat

Das Plenum des Deutschen Presserats hat zwei neue Mitglieder in seine Beschwerdeausschüsse gewählt.

Negin Behkam, Redakteurin bei nd.Aktuell, wurde vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) in den Presserat entsandt. Ebenfalls vom DJV in den Presserat entsandt wurde der freie Journalist Marcel Burkhardt. Beide folgen auf die Fotografin Heike Rost und auf Ralph Bauer, Redakteur beim Main-Echo, die den Presserat verlassen.

Als neues Mitglied im Trägerverein begrüßt der Presserat Sigrun Albert, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV). Sie tritt die Nachfolge von Dietmar Wolff an, der in den Ruhestand geht. Der neue DJV-Hauptgeschäftsführer Timo Conraths ist ebenfalls ab sofort Mitglied im Trägerverein.

Die drei Beschwerdeausschüsse bewerten die beim Presserat eingegangenen Beschwerden auf Grundlage des Pressekodex. Der Trägerverein ist zuständig für finanzielle und organisatorische Fragen beim Presserat. 

(Quelle: Presserat, PM 22.03.2023)

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V. Aus den Verlagen

Politico-Deutschlandchef Florian Eder wechselt zur Süddeutschen Zeitung 

Der bisherige Deutschlandchef von Politico, Florian Eder, wechselt zur Süddeutschen Zeitung. Er wird dort ein neues journalistisches Angebot entwickeln und die Gesamtverantwortung dafür übernehmen.

Eder, 45, ist seit 2021 als Executive Editor, Deutschland für Politico in Berlin tätig. Zuvor war er, von 2015 an, in leitender Position Gründungsmitglied von Politico Europe in Brüssel und wurde unter anderem als Autor des erfolgreichen Newsletters „Brussels Playbook“ bekannt und zu einer unverwechselbaren Marke. Von 2011 bis 2015 war Eder EU-Korrespondent für die Welt und Welt am Sonntag in Brüssel. Bis dahin hatte er als Redakteur für die Welt und als Italien-Korrespondent für die Financial Times Deutschland gearbeitet. Seit 2022 ist Florian Eder außerordentlicher Professor am Europäischen Universitätsinstitut in Florenz. 

Eder startet im Juni 2023 bei der Süddeutschen Zeitung. 

(Quelle: SWMH, PM, 20.03.2023)

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VI. Aus den Verbänden

IVW: Carsten Dorn zieht für den BDZV in den Verwaltungsrat

Carsten Dorn, Geschäftsführer der Score Media Group, dem Crossmedia-Vermarkter der regionalen Tageszeitungsmarken, wird vom BDZV in den Verwaltungsrat der IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) entsandt.

(Quelle: bdzv.de, 21.03.2023

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VII. Auszeichnung

Nova Innovation Award der deutschen Zeitungen 2023 ausgeschrieben

Unter dem Motto „Supernova 2023“ schreibt der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) zum siebten Mal den Innovation Award der deutschen Zeitungen aus. Bewerbungen müssen bis zum 28. April 2023 eingereicht werden.

Der Award würdigt innovative Leistungen auf allen Feldern: für die lesende Zielgruppe, für Werbekunden oder für das Neugeschäft von Verlagen. Der Preis wird je einmal in den Kategorien Produktinnovation, Vermarktungsinnovation und Neue Geschäftsfelder vergeben.

Eingereicht werden können innovative Produkte, Projekte, Konzepte, die deutsche Zeitungen seit 2022 entwickelt haben. 

Die Ausschreibungsunterlagen sind unter https://nova-award.de/ abrufbar. 

Der BDZV hat 2017 erstmals den Innovationspreis ausgelobt. Alle Informationen zum Nova Innovation Award erhalten Sie auf https://nova-award.de

(Quelle: BDZV, PM 21.03.2023)

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