VBZV-Newsletter 12/2022

 

 

I. Medienpolitik

BDZV und MVFP mit hoher Erwartung an neuen Digital Markets Act

Die französische Ratspräsidentschaft, Vertreter des EU-Parlaments und die EU-Kommission haben sich am 24. März 2022 in Brüssel auf einen Kompromiss zum Digital Markets Act geeinigt, der durch Vorgaben für sog. Gatekeeper wie Google, Facebook und Amazon fairen Wettbewerb in der digitalen Welt sicherstellen soll.

Unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband der Zeitschriftenverleger, der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen mit Nachdruck, dass mächtige Suchmaschinen und soziale Netzwerke dadurch verpflichtet werden, faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für gewerbliche Nutzer anzuwenden.

„Die bis zuletzt umstrittene Verpflichtung von Google und Facebook zu diskriminierungsfreien und fairen Zugangsbedingungen ist ein womöglich historischer Schritt zum Schutz der freien Presse im digitalen Zeitalter, den wir der Standhaftigkeit des Europäischen Parlaments zu verdanken haben“, erklärten BDZV und MVFP. „Es kommt nun darauf an, dass die Kommission diese Bestimmungen mit der nötigen Schnelligkeit und Konsequenz zur Anwendung bringt und sich nicht von den Digitalmonopolen ins Bockshorn jagen lässt.“

Die Begrenzung der Basisverpflichtung zu diskriminierungsfreien und fairen Zugangsbedingungen auf Suche, soziale Netzwerke und App-Stores könne allerdings nur ein erster Schritt sein. Andere ebenso mächtige Torwächterplattformen wie etwa Amazon oder Chrome müssten sobald als möglich in diese Verpflichtungen einbezogen werden. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass der Digital Markets Act sein Ziel für weite Bereiche der digitalen Wirtschaft nicht erreichen könne. „Nichts ändert sich schneller als die digitale Plattformökonomie, und in nichts sind die Monopole so erfinderisch wie bei der Bevorzugung eigener Produkte oder unfairen Bedingungen für alle“, erklärten BDZV und MVFP. „Deshalb muss hier so schnell wie möglich nachgebessert werden, wenn die EU nicht Gefahr laufen will, in vielen Fällen ohne Handhabe dazustehen.“

Im Vorfeld der heutigen Einigung hatte das EU-Parlament gefordert, die Pflicht zu diskriminierungsfreien und fairen Zugangsbedingungen auf alle Torwächterplattformen zu erstrecken. Demgegenüber wollte die EU-Kommission nur die App-Stores verpflichten. Im Ministerrat hatten sich ca. ein Dutzend Länder für eine entsprechende Verpflichtung wenigstens von Suche und sozialen Netzwerken ausgesprochen.

(Quelle: BDZV, PM 25.03.2022)

Seitenanfang

 

 

II. Vertrieb

Zeitungen auf Instagram: Mehr als nur schöne Bilder 


Wie Zeitungen den Social Media-Kanal Instagram nutzen, zeigt eine gemeinsame Analyse der Zeitungs Marktforschungs Gesellschaft (ZMG) und des Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV). Wie Verlage auf die Besonderheiten von „Insta“ und seiner Zielgruppe sowie den Schwenk vom Text- zum Bildmedium eingehen, steht im Fokus der quantitativen und qualitativen Analyse von zehn Accounts regionaler und sechs überregionaler Zeitungen.

Bei den Followern hängen die überregionalen Titel die regionalen naturgemäß ab. Erstere haben – bis auf Bild – deutlich mehr Follower auf Instagram als Printauflage. Spitzenreiter ist die Zeit mit knapp 890.000 Followern, gefolgt von Bild (724.000) und Süddeutscher Zeitung (653.000). Im Vergleich zu Twitter ist Instagram ein deutlich langsameres Medium: Hier setzen die Überregionalen im Schnitt 3-4 Posts pro Tag ab, auf Twitter ist es dieselbe Anzahl pro Stunde.

Aber viel hilft nicht immer viel, meint dazu Peter Klimczak, Forscher auf dem Gebiet der analytischen Medienwissenschaft und Projektleiter der Instagram-Studie. Denn die thematische und ästhetische Qualität der Beiträge sei weit entscheidender für den Erfolg eines Kanals und die User-Aktivierung als die Quantität. „Essenz von Instagram sind schließlich die Bilder. Sie entscheiden darüber, ob ein Beitrag geklickt wird. Was für Zeitungen eine doppelte Herausforderung bedeutet: Dem Plattformanspruch nach ‚schönen‘ Bildern gerecht zu werden und dem Selbstanspruch nach ‚inhaltlichen‘ Bildern.“

Laut Studie verfolgen die Zeitungen unterschiedlich erfolgreiche Strategien. Viele Titel verzichten inzwischen darauf, auf einen Artikel der eigenen Website zu verweisen. Sie versuchen vielmehr, ihr Publikum – ganz im Sinne der Plattformlogik – mit einer ansprechenden Bildästhetik, kombiniert mit längeren Begleittexten (Captions) und passenden Themen (vor allem Lokales, Leserfotos, Gesellschaft) zu erreichen. Die Königsdisziplin sei es, narrative und aussagekräftige Bilder auszusuchen bzw. zu produzieren, rät Klimczak. Seine Wahrnehmung: „Zumeist gelingt dies den Tageszeitungen.“

Spätestens seit dem Erfolg des Wettbewerbers TikTok bemüht sich Instagram verstärkt, auch als Bewegtbild-Kanal verstanden zu werden. Vier der untersuchten Zeitungs-Accounts weisen bereits heute einen Video-Anteil von mehr als 20 Prozent auf: Bild, Berliner Morgenpost, Westdeutsche Allgemeine Zeitung und Stuttgarter Zeitung. Bemisst man den Videoerfolg allerdings an der Zahl der Likes, die sie generieren, enttäuscht das Bewegtbild: Videos erreichen nicht annährend die Likes Werte von „normalen“ Bildern. Eine sinnvolle Ergänzung zu den regulären Beiträgen können sie trotzdem sein. Thematisch gilt Instagram – im Gegensatz zur Diskursplattform Twitter – als eher unpolitisch.

Tatsächlich spielen sowohl die überregionalen als auch die regionalen Verlage auf Instagram eher gesellschaftliche Themen. Politik spielt nur die zweite Geige. Dass der Kanal für Politikthemen aber ungeeignet sei, bestätigt die Instagram-Studie nicht. Laut Analyse sind Politik und Gesellschaft sogar die zugkräftigsten Themenbereiche, zumindest wenn es nach den Likes geht, die sie generieren. Und das gilt nicht nur für die überregionalen Titel, sondern auch für die regionalen.


Das Fazit der Forscher: „Instagram als Plattform – einerseits – der schönen Bilder und – andererseits – der nicht integrierbaren Links macht es den Zeitungen unmöglich, ohne großen Aufwand und automatisiert Artikel zu publizieren. Wer den Kanal aber mit einer durchdachten Bildästhetik und passenden Themen bespielt, kann auf Instagram etablierte und neue Zielgruppen erreichen und so die eigene Marke stärken.“

Charts zur BDZV/ZMG-Instagram-Studiehttps://www.die-zeitungen.de/fileadmin/files/documents/02_die-zeitungen.de_ab_Mai_2016/4_Forschung_und_Studien/BDZV_-_Zeitungen_auf_Instagram_-_Mehr_als_nur_schoene_Bilder.pdf

(Quelle: die-zeitungen.de, 30.03.2022)

Seitenanfang

 

Zeitungsqualitäten 2022: 
Lokaler Journalismus ist unverzichtbar und wird wertgeschätzt

Lokaler Journalismus ist nicht nur für die persönliche Orientierung der Menschen relevant. Er ist auch sehr wichtig für die Gesellschaft insgesamt, meinen 90% der deutschen Bevölkerung. Immer bedeutender für die Information vor Ort werden die digitalen Zeitungskanäle. Das unterstreicht die neue Studie „Zeitungsqualitäten 2022“ der Zeitungsmarktforschung Gesellschaft (ZMG), einer Forschungstochter des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV).

Erste Anlaufstelle zur wohnortnahen Information sind die lokalen und regionalen Tageszeitungen. Für 76% der Bevölkerung sind sie „unverzichtbar und sinnvoll“ für Themen rund um den eigenen Wohnort. Dass eine gute lokale Berichterstattung etwas kostet, ist der Mehrheit dabei durchaus bewusst. Die gilt auch fürs Digitale: 56% geben an, dass ihnen die kostenfreien Artikel im Internet nicht ausreichen, um angemessen informiert zu sein.  

Bezahlpflichtige Lokal- und Regionalnachrichten im Web genießen dagegen eine besonders hohe Wertschätzung. Denn sie werden von kompetenten Journalistinnen und Journalisten verfasst (80% Zustimmung), halten einen immer auf dem Laufenden (69%) und bieten exklusive Informationen (64%). „Für vertrauenswürdige Lokal- und Regionalnachrichten im Internet bin ich bereit zu zahlen“, äußern 44% der Befragten.

Für Werbung auf lokalen Nachrichtenangeboten im Internet geben die „Zeitungsqualitäten 2022“ ebenfalls grünes Licht: Die Finanzierung über Banner und Werbeeinblendungen sei weithin akzeptiert. Anzeigen im Umfeld der digitalen Lokalberichterstattung werden auch deshalb wohlwollend bewertet, weil sie den lokalen Handel unterstützen (55%), für ortsansässige Unternehmen eine gute Möglichkeit sind, für sich zu werben (64%), und Leser auf interessante Angebote in der Region aufmerksam machen, geben diese selbst zu Protokoll. Die Websites der regionalen Zeitungen bieten lokal Werbetreibenden ein vertrauenswürdiges Umfeld, von dessen Image sie selbst profitieren. So empfinden 82% der Bevölkerung auch die Geschäfte, die auf den Zeitungsseiten werben, als seriös. Die Werbung selbst wird als glaubwürdig und zuverlässig (72%) beurteilt. Da sie hilft, preiswerte Angebote auszuwählen (63%), ist sie für rund die Hälfe der Befragten sogar genauso interessant wie redaktionelle Beiträge.

Mit diesen und weiteren repräsentativen Befragungsergebnissen liefern die „Zeitungsqualitäten 2022“ neue Fakten zur Nutzung und Bewertung von Zeitungen und ihrer Werbung. Die Studienergebnisse stehen als animierte Grafiken und Download auch auf www.zeitungsqualitäten.de zur Verfügung.

(Quelle: die-zeitungen.de, 29.03.2022)

Seitenanfang

 

III. Vermarktung 

Südwest Media Network startet zum 1. April: Werbe- und Lesermarkt unter einem Dach

Die Stuttgarter Zeitung Werbevermarktung GmbH (StZW) wird zum 1. April zur Südwest Media Network GmbH (swm.n). Sie soll mit dem Werbe- und Lesermarkt „zwei wesentliche Bereiche des Verlags unter einem Dach“ vereinen, wie die Medienholding Süd („Stuttgarter Zeitung“, „Stuttgarter Nachrichten“, „Eßlinger Zeitung“) mitteilte.

Mit der neuen Einheit entstehe einer der „größten regionalen Vermarkter im süddeutschen Raum“, heißt es zur Neuausrichtung. Zur Stuttgarter Zeitung – Anzeigengemeinschaft (AGM) gehören laut Mitteilung 28 Tageszeitungen im Ballungsraum Stuttgart. Gemeinsam mit dem „Schwarzwälder Boten“, den Titeln der Zeitungsgruppe Hof-Coburg-Suhl-Bayreuth (HCSB) sowie dem Wochenendmagazin und Titeln von Verlagen aus dem Zeitungsmarkt Rhein-Neckar und Ulm entstehe so ein Werbemarktgeschäft mit einer Auflage von 628.503 Exemplaren (IVW 2/21). Das Südwest Media Network will den Kunden „ein deutlich geschärftes Leistungsportfolio“ anbieten, heißt es weiter. Dabei solle neben der Mediastrategie- und -planung auch „Kreation in Text, Audio oder Bewegtbild, sowie Eventmanagement angeboten werden“, heißt es.

„Die weiter zunehmende Komplexität der Kommunikation braucht Experten für jeden relevanten Bereich“, begründet Oliver Nothelfer, Co-Geschäftsführer der swm.n GmbH, den Schritt. Über die Vermarktung hinaus soll das neue Südwest Media Network auch die Abo-Entwicklungen im Printbereich und das Wachstum der digitalen Leserschaft von elf regionalen Tageszeitungen in Baden-Württemberg verantwortlich.

(Quelle: bdzv.de, 25.03.2022)

Seitenanfang

 

IV. Aus den Verlagen

Mediengruppe Main-Post kauft Kauf Rhön- und Saalepost sowie Rhön- und Streubote

Die beiden Rhöner Zeitungen Rhön- und Saalepost (Bad Neustadt) und Rhön- und Streubote (Mellrichstadt) werden zum 1. April 2022 Teile der Mediengruppe Main-Post. 

Seit vielen Jahren existieren bereits auf unterschiedlichsten Ebenen Kooperationen zwischen dem Würzburger Medienhaus und den beiden Traditionstiteln, die seit einigen Jahren unter dem Dach der Rhön Med-Holding GmbH erscheinen. Erste gemeinsame Aktivitäten, die der wirtschaftlichen Absicherung der Zeitungen dienten, wurden bereits vor Jahrzehnten durch die ehemaligen Verleger- und Gründerfamilien ins Leben gerufen. Dadurch konnte der Fortbestand der beiden kleinen Heimatzeitungen und der Erhalt der Arbeitsplätze auch in einem für Printmedien sehr schwierigen Umfeld bisher realisiert werden. 

Neben der Main-Post gehören unter anderem auch das Schweinfurter Tagblatt sowie Volksblatt und Volkszeitung zu der Mediengruppe. 

(Quelle: Main-Post, PM 30.03.2022)

Seitenanfang

 

 

V. Tarifpolitik

 

Tarifabschluss für Druckindustrie erzielt

Die Arbeitgeber der Druckindustrie und die Gewerkschaft ver.di haben sich in der dritten Verhandlungsrunde auf ein neues Lohnabkommen und die befristete Verlängerung des Manteltarifvertrages geeinigt.

Wie der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) mitteilt, steigen die Tariflöhne für die gewerblichen Arbeitnehmer zum 1. Mai 2022 um 2% und am 1. Mai 2023 um 1,5%. Die Laufzeit betrage 25 Monate. Vereinbart wurde ferner, dass der Manteltarifvertrag (MTV) für 30 Monate befristet wieder in Kraft gesetzt wird. 

Bis Ende des Jahres sollen Verhandlungen zur Reform der Anhänge zum Manteltarifvertrag geführt werden, die aus Sicht der Arbeitgeber dem Stand der Technik schon lange nicht mehr entsprechen.

(Quelle: bvdm, PM 29.03.2022)

Seitenanfang

 

 

VI. Mitarbeiter

 

vbw-Initiative „sprungbrett into work“ für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw), der auch unser Verband angeschlossen ist, hat heute ihre neue Initiative „sprungbrett into work für geflüchtete Menschen aus der Ukraine“ gestartet.  Ziel ist diegesellschaftliche Teilhabe der geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Integraler Bestandteil ist dabei die Arbeitsmarktintegration. 

Die Initiative knüpft an die erfolgreiche Initiative IdA Integration durch Ausbildung und Arbeit an, die bis Ende 2019 rund 283.000 der seit 2015 aus Krisengebieten Geflüchteten in ein Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis in Bayern integrieren konnte. 

Auf der unter www.ukraine.sprungbrett-intowork.de erreichbaren Initiative bringt die vbw in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsangebote der Betriebe mit den Interessen und Fähigkeiten der Geflüchteten zusammen. 

Die Webseite ist in deutscher und ukrainischer Sprache aufrufbar. Ein wesentlicher Bestandteil der Initiative ist die zweisprachige Hotline unter +49 (0)89-189 552 91-11, in der alle relevanten Fragen rund um die Integration in Arbeit beantwortet werden.

Kernelement der Initiative ist auch das breite Angebot an Deutschsprachkursen, die vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft digital, hybrid und real umgesetzt werden. Daneben wird das Kompetenzermittlungsverfahren KoJACK auf Ukrainisch angeboten, das die beruflichen Kompetenzen der Bewerber frühzeitig feststellt. Zudem unterstützt bei der vbw eine Taskforce mit 11 Mitarbeitern ukrainische Bewerber, Unternehmen und Verbände bei der konkreten Integration in Arbeit. Die sieben vbw Geschäftsstellen bieten Unternehmen auch juristische Beratung an.

Nähere Informationen telefonisch unter Tel.:  089-551 78-218 bei der vbw.

Seitenanfang

 

 

VII. COVID 19-Pandemie

 

16. BayIfSMV tritt zum 03. April 2022 mit Basisschutzpaket in Kraft 

Das Bayerische Kabinett hat am 29. März 2022 unter Vorsitz von Ministerpräsident Dr. Markus Söder getagt und Beschlüsse zur künftigen Corona-Politik in Bayern gefasst. 

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 03. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte "Basisschutzmaßnahmen" in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.

Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum Sonntag, dem 03. April 2022, eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet:

  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiterhin empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v. a. Besucherlenkung, Desinfektion).
  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.
  • In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.
  • Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte.

 

Der Ministerrat hat zudem der Verlängerung der Antragsfrist zum Abruf der Fördermittel für mobile Luftreinigungsgeräte und dezentrale Lüftungsanlagen im Rahmen der Neuauflage 2021 bis zum 31. Dezember 2022 zugestimmt. Die Frist für die Beschaffung von im Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022 beantragten Geräten wird bis einschließlich 31. März 2023 verlängert.

(Quelle: vbw-bayern.de, 29.03.2022) 

Seitenanfang

 
Update: FAQ – Häufige Fragen zu Corona-Virus und Kurzarbeit

Die FAQ-Liste zum Kurzarbeitergeld wird von der vbw fortlaufend aktualisiert. 

Die jüngste Fassung erläutert auch die verlängerten Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie den Bezug von Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfällen wegen steigender Energiekosten. Die Informationen können nach Anmeldung auf der Homepage der vbw abgerufen werden: 

https://www.vbw-bayern.de/vbw/vbw-Fokusthemen/Fokus-Corona/Kurzarbeit/index.jsp

(Quelle: vbw-bayern.de, 30.03.2022)

Seitenanfang

'