VBZV-Newsletter 12/2021

 

 

I. Medienpolitik

BDZV: Förderrichtlinien für die Transformation im Verlagswesen müssen überarbeitet werden!

Die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geplante „Förderrichtlinie zur Transformation im Verlagswesen“ ist in der Praxis nicht realistisch und sinnvoll durchführbar. Zu dieser Einschätzung kommt der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), nachdem das BMWi den Verlegerverbänden wichtige Details aus dem Richtlinienentwurf mitgeteilt hatte.

„Die Vorgaben sind unpraktikabel und daher abzulehnen. Sie müssen dringend geändert werden“, resümierte Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff das eindeutige Meinungsbild des Präsidiums. Kernpunkte der Kritik seien die viel zu kurzen Antrags- und Umsetzungsfristen sowie der zu enge Katalog für förderfähige Projekte. Ungewiss sei, wann und mit welchem konkreten Inhalt die Richtlinie in Kraft trete. Die Förderanträge sollen allerdings laut Planung kurz nach Inkrafttreten der Richtlinie und mit einer Frist von nur drei Monaten gestellt werden. „Es fehlt an einer sicheren Planungsbasis“, erklärte Wolff. Die zudem vorgegebene Umsetzungsfrist für einzelne Projekte von nur sechs Monaten sei ein unrealistisches Zeitfenster für die Planung, Finanzierung und Umsetzung von relevanten Projekten.

Um die Digitalisierung voranzutreiben, haben viele Verlage in den letzten Jahren bereits intensiv in eigene oder gemeinschaftliche Unternehmen oder eigene Einheiten investiert, die für die Entwicklung von digitalen Produkten oder IT-Dienstleistungen – auch verlagsübergreifend – zuständig sind. Genau diese sinnvolle und zukunftsgerichtete Entwicklung und Kooperation werde aber in der vorgesehenen Förderrichtlinie konterkariert: Projekte und Leistungen von verlagseigenen IT-Dienstleistern oder Gemeinschaftsunternehmen oder eigenen Einheiten sollen nach den Vorstellungen des BMWi nicht förderfähig sein.

Der BDZV halte nach wie vor eine Förderung der flächendeckenden physischen Abo-Zustellung für notwendig. „Gleichwohl ist anzuerkennen, dass auch eine Digitalförderung unter Wahrung des Unabhängigkeitsaspekts hilfreich für die Transformation sein kann. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Vorgaben umsetzbar, praktikabel und weitreichend genug sind. Das ist nach unserer Ansicht hier nicht der Fall“, sagte Wolff und signalisierte zugleich weiteren Gesprächsbedarf.

(Quelle: bdzv.de, 16.03.2021)

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II. COVID 19-Pandemie

 

Erweiterter Schutzschirm für die Ausbildung in den Betrieben

Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung vom 17. März 2021 einen erweiterten Schutzschirm für die Ausbildung in den Betrieben beschlossen.

Der Erhalt von Ausbildungsplätzen soll nun mit Ausbildungsprämien von bis zu 6000 Euro und Zuschüssen bei der Vermeidung von Kurzarbeit unterstützt werden. Dafür werden 500 Millionen Euro für dieses Jahr und 200 Millionen Euro für 2022 bereitgestellt. Unternehmen mit unter 500 Beschäftigten, die einen Schaden in der Coronakrise erlitten haben, sollen 4.000 Euro pro Ausbildungsplatz bekommen, wenn sie ihre Ausbildungsplätze erhalten, für zusätzliche Ausbildungsplätze soll es 6.000 Euro geben. Bisher liegt die Grenze bei 249 Beschäftigten.

Nähere Informationen unter 

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/breiterer-schutzschirm-fuer-ausbildungsplaetze.html

https://www.vbw-bayern.de/vbw/vbw-Fokusthemen/Fokus-Corona/Allgemeines/Verlängerung-und-Modifizierung-des-Bundesprogramms-Ausbildungsplätze-sichern.jsp

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte diese Ausweitung des bestehenden Schutzschirms für Ausbildungsplätze und eine deutlich erhöhte Ausbildungsprämie für Unternehmen bereits im Februar in Aussicht gestellt. 

Im aktuellen Ausbildungsjahr erhalten kleine und mittlere Betriebe eine Prämie von 2000 Euro je neuem Ausbildungsvertrag, wenn sie die Zahl ihrer Lehrlinge konstant halten. Wenn sie die Zahl der Auszubildenden erhöhen, sind es 3000 Euro für jeden zusätzlichen Vertrag.  Diese Unterstützungsgelder wurden nun nicht nur verlängert, sondern auch erhöht.

Die neuen Instrumente gelten ab 1. Juni in Vorbereitung des beginnenden Ausbildungsjahres.

(Quelle: faz.net, 20.02.2021  bzw. 17.03.2021)

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Corona-Tests in Betrieben: Fragen und Antworten 

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) stellt eine FAQ-Liste mit Antworten auf Fragen zu Corona-Tests im Betrieb zur Verfügung. Sie gibt praktische Empfehlungen zur Organisation und Durchführung sowie zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Das Dokument kann abgerufen werden unter 

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Arbeitswissenschaft/2021/Downloads/210316-FAQ-Testen-in-den-Betrieben-final.pdf

(Quelle: vbw-bayern.de, 16.03.2021)

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Corona-Impfung durch Betriebsärzte: Prozedere noch offen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 11. März 2021 die neue Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt rückwirkend zum 08. März 2021 in Kraft und ersetzt die Coronavirus-Impfverordnung vom 08. Februar 2021. 

In der Verordnung regelt § 6 die Rolle von Betriebsärzten bei der Corona-Impfung. Demnach können "beauftragte Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung 'Betriebsmedizin' (Betriebsärzte)" impfen, sofern sie als an einem bestimmten Impfzentrum angegliedert gelten.

Die Betriebsärzte gelten § 6 Abs.1 zufolge als beauftragt, sobald Bund oder Land ihnen den Impfstoff zu Verfügung stellen.

§ 6 Abs. 3 legt zudem fest, dass die Bundesländer oder die Bundesregierung die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) nutzen können, um mit Arztpraxen oder Betriebsärzten zusammenzuarbeiten und hierzu Vereinbarungen zu schließen.

Aktuell ist offen, in welcher Form Bayern und die anderen Bundesländer die Kassenärztlichen Vereinigungen ins Boot holen und welche Vereinbarungen es letztlich geben wird. Die Abrechnung der Betriebsärzte erfolgt – nach derzeitiger Lesart – ausschließlich über die KV. 

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Arbeitswissenschaft/2021/Downloads/210311-CoronaImpfV_gez.pdf

(Quelle: vbw-bayern, 12.03.2021)

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III. Lesermarkt

 

Schülermedientage 2021 

Ab dem 3. Mai 2021, dem internationalen Tag der Pressefreiheit, finden die digitalen Schülermedientage 2021 statt: Über eine ganze Woche können jeweils vormittags insgesamt 15 Talks mit Journalist:innen verfolgt werden, die die Mediaschool Bayern live senden wird. 

Die Talks können von Lehrkräften sowohl direkt ins Klassenzimmer gestreamt als auch durch Schüler:innen im Distanzunterricht besucht werden. Die Fragen an die Journalist:innen können entweder vorab oder - mit Hilfe eines digitalen Tools - auch live während der Veranstaltung gestellt werden. 

Weiterführende Informationen zu allen Veranstaltungen sowie den Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter: 

https://www.blz.bayern.de/veranstaltung/schuelermedientag-2021.html

Seit 2019 findet jährlich ein Schülermedientag als Kooperation der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mit zahlreichen regionalen und überregionalen Medienhäusern, darunter auch den VBZV-Mitgliedern, statt. Er hat das Ziel, Schüler:innen aus ganz Bayern direkt mit Medienexperten ins Gespräch zu bringen. Besonders im Fokus steht die wichtige Aufgabe einer faktenbasierten Berichterstattung, um demokratiefeindlichen Aussagen und Manipulation entgegenzuwirken. 

(Quelle: Bayerische Landezentrale für Politische Bildung, PM 17.03.2021)

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IV. Auszeichnungen

Nova Innovation Award der deutschen Zeitungen 2021 ausgeschrieben

Unter dem Motto „Innovationen brauchen eine Bühne” hat der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) zum fünften Mal den Innovation Award der deutschen Zeitungen ausgeschrieben. Bewerbungen können bis zum 18. Mai 2021 eingereicht werden.

Der Award würdigt innovative Leistungen auf allen Feldern - für die lesende Zielgruppe, für Werbekunden oder für das Neugeschäft von Verlagen. Der Preis wird je einmal in den Kategorien Produktinnovation, Vermarktungsinnovation und Neue Geschäftsfelder vergeben. 

Eingereicht werden können innovative Produkte, Projekte, Konzepte, die deutsche Zeitungen seit 2020 entwickelt haben. Die Ausschreibungsunterlagen sind unter https://nova-award.de abrufbar. Unterstützt wird der BDZV bei diesem Projekt von der Unternehmensberatung SCHICKLER, Hamburg.

Die unabhängige Jury wird im Sommer pro Kategorie drei Projekte nominieren, die eigentlichen Preisträgerinnen und Preisträger werden bei der Preisverleihung im Rahmen des BDZV-Kongresses am 28. September bekannt gegeben.

Der Jury gehören an: Meinolf Ellers (CDO, dpa), Hamburg; Dr. Wolfram Kiwit (Chefredakteur und Chief Structure & Strategy Officer, Ruhr Nachrichten), Dortmund; Rolf-Dieter Lafrenz (geschäftsführender Gesellschafter, SCHICKLER Unternehmensberatung), Hamburg; Freya Oehle (Gründerin und Beraterin) Hamburg; Larissa Pohl (CEO Europe, Wunderman), Hamburg; Jörg Rheinboldt (Geschäftsführer APX, Axel Springer Porsche), Berlin; Martin Wunnike (Vorsitzender der Geschäftsführung, Mittelbayerische Zeitung), Regensburg

(Quelle: bdzv.de, 17.03.2021)

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