VBZV-Newsletter 11/2023

I. Ausschreibung

Bayerischer Printpreis 2023: Jetzt innovative, herausragende Produkte einreichen!

Bis zum 31. Mai 2023 können sich Verlage, Agenturen und Druckereien aus ganz Deutschland um den 15. Bayerischen Printpreis bewerben. Mit ihm würdigen die bayerischen Printverbände als Veranstalter in Kooperation mit dem Freistaat Bayern Spitzenleistungen aus dem Printbereich. 

„Die innovative Printbranche leistet einen wertvollen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg und zur Zukunftsfähigkeit des Freistaats. Die von den Unternehmen mitgestaltete Debattenkultur ist unverzichtbar für das Gemeinwesen und eine funktionierende Demokratie“, betont Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder.

Der Bayerische Printpreis ist deutschlandweit einzigartig und wird gemeinsam vom Verband Bayerischer Zeitungsverleger, dem Medienverband der freien Presse (Landesvertretung Bayern) und dem Verband Druck und Medien Bayern verliehen. Er wird von der Bayerischen Staatskanzlei gefördert. 

Alle in Deutschland tätigen Unternehmen der Print- und Medienbranche sind eingeladen, sich mit innovativen und qualitativ hochwertigen Produkten um den Bayerischen Printpreis zu bewerben und ihre Projekte und Produkte der fachkundigen Jury und der gesamten Branche zu präsentieren.

Prämiert werden herausragende verlegerische, gestalterische und technische Leistungen in den drei Preiskategorien Zeitung, Zeitschrift und Druck:

Bayerischer Printpreis in der Kategorie „Zeitung“:          
Ausgezeichnet werden in dieser Kategorie neue Ansätze bei der Publikation von Zeitungsinhalten und bei der Vermarktung von Medien: neue Produktideen, innovative Prozesse, herausragendes Marketing – print oder crossmedial, lokal, regional, national. 

Bayerischer Printpreis in der Kategorie „Zeitschrift“: 
Hier werden besonders innovative, neue Zeitschriften oder gelungene Relaunches bereits bestehender Magazine gesucht – ganz egal, ob kleine oder große Titel. Beurteilt werden insbesondere Originalität, Kreativität, Alleinstellungsmerkmal und In­novationskraft. 

Bayerischer Printpreis in der Kategorie „Druck“:
Qualitativ hochwertige und herausragende Printprodukte stehen im Fokus dieser Kategorie. Berücksichtigt werden alle ge­druckten Medien wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Magazine und Geschäftsberichte. Die Jury beurteilt insbesondere Gestaltung, Krea­tivität, Innovationsgrad, Druck, Verarbeitung, Ästhetik und Haptik der Einreichung. 

Mit einem Ehrenpreis zeichnet der Bayerische Ministerpräsident zudem eine herausragende Persönlichkeit aus, die sich in vorbildlicher Weise um den Printstandort Bayern verdient gemacht hat.

Die Ausschreibungsunterlagen stehen auf der Website des Bayerischen Printpreises bereit – www.bayerischer-printpreis.de/ausschreibung – bzw. können über das Awardbüro bezogen werden. 

Seit 2000 würdigt der Bayerische Printpreis alle zwei Jahre herausausragende Leistungen der Printbranche. Neben dem Bayerischen Filmpreis, dem Blauen Panther – TV & Streaming Award und dem Bayerischen Buchpreis ist der Printpreis einer der vier Bayerischen Staatspreise für die Medienbranche. 

Weitere Informationen unter www.bayerischer-printpreis.de bzw. über das Awardbüro Bayerischer Printpreis 2023, c/o G.R.A.L. GmbH, Katrin Strauch,Telefon: +49 89 38667613, E-Mail: katrin.strauch_at_gral-gmbh.de

Seitenanfang

II. Medienpolitik

European Media Freedom Act: Aufspaltung könnte Schritt in die richtige Richtung sein

Die Aufspaltung des European Media Freedom Act in eine Richtlinie und eine Verordnung, wie sie Berichten zufolge derzeit vom Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments geprüft wird, könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein. In einer gemeinsamen Erklärung unseres Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) mit der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), dem Medienverband der freien Presse (MFVP) und des Verbands Privater Medien (VAUNET) heißt es: 

Die europäischen Verträge sehen bewusst keine Zuständigkeit für die Regelung des Medienpluralismus bei den EU-Institutionen vor, unter Berücksichtigung der Vielfalt der Sprach- und Kulturräume in den Mitgliedstaaten und Regionen Europas. Der hauptsächlich auf die kommerziellen Aspekte der Medien fokussierte Ansatz des European Media Freedom Act (EMFA) ignoriert dies, übersieht die kulturellen Implikationen und droht damit, gut funktionierende und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasste Mediensysteme negativ zu verändern. Insofern ist sie nicht nur unnötig, sondern gefährdet eine wesentliche Säule der europäischen Demokratien.

Wir begrüßen, dass die Diskussionen zum EMFA im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat erkannt haben, dass eine EU-weite Regulierung zu unbeabsichtigten Folgen führen kann. Eine Aufspaltung des europäischen Medienfreiheitsgesetzes in eine Richtlinie und eine Verordnung, wie sie Berichten zufolge derzeit vom CULT-Ausschuss geprüft wird, könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein. Wie in unseren vorangegangenen Stellungnahmen ausgeführt, ist eine sorgfältige Prüfung der Notwendigkeit und möglicher Auswirkungen der vorgeschlagenen Bestimmungen auf die Medienregulierung der Mitgliedstaaten von größter Bedeutung.

Für regulatorische Aspekte, die den Medienpluralismus sichern, ist im Zweifelsfall eine Mindestharmonisierung durch eine Richtlinie das geeignetste und zweckmäßigste Instrument für die Medienbranche. Ungeachtet dessen betonen die unterzeichnenden Verbände die Notwendigkeit weiterer Änderungen der Bestimmungen, wie sie in ihren jeweiligen Positionen dargelegt sind.

Das EMFA enthält Bestimmungen, die den klaren Fokus auf die Etablierung, Bewahrung und Sicherung des Medienpluralismus in Europa legen. Audio- und audiovisuelle Mediendienste und Presse sind entsprechend der Vielfalt der Sprach- und Kulturräume in den Mitgliedstaaten und Regionen Europas hauptsächlich nationale, regionale oder sogar lokale Dienste. Vor diesem Hintergrund ist – unabhängig von der Frage der richtigen Rechtsgrundlage – die mitgliedstaatliche Ebene die rechtlich richtige und einzig geeignete Ebene, um Regeln zur Wahrung des Medienpluralismus festzulegen.

Die komplette Erklärung im Originaltext auf Englisch kann hier abgerufen werden: 

https://www.bdzv.de/service/presse/branchennachrichten/2023/medienverbaende-die-aufspaltung-des-european-media-freedom-act-in-eine-richtlinie-und-eine-verordnung-koennte-schritt-in-die-richtige-richtung-sein?no_cache=1

(Quelle: bdzv.de, 14.03.2023)

Seitenanfang

III. Pressewesen

Beschwerden beim Presserat gehen trotz brisanter Nachrichtenlage zurück

Die Beschwerden beim Deutschen Presserat sind 2022 deutlich zurückgegangen: 1.733 Eingaben erreichten die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse im vergangenen Jahr. 2021 hatten sich Leserinnen und Leser noch in 2.556 Fällen an den Presserat gewandt.

Einerseits erreichten den Presserat weniger Eingaben zur Corona-Berichterstattung und weniger Massenbeschwerden als in den Jahren zuvor. Andererseits führte auch die Berichterstattung über den Ukraine-Krieg nicht zu einem Anstieg von Beschwerden: 

Lediglich 78 Eingaben und damit nur gut vier Prozent des gesamten Beschwerdeaufkommens gingen zu diesem beherrschenden Nachrichtenthema ein.

„Die Leserinnen und Leser haben offenbar ein hohes Vertrauen in die Kriegsberichterstattung der presseethisch gebundenen Medien, gerade wenn es um Sorgfalt und Wahrhaftigkeit geht“, so die Sprecherin des Presserats, Kirsten von Hutten. „Einen Großteil der Beschwerden, die wir zu diesem Thema erhalten haben, haben die Ausschüsse als unbegründet zurückgewiesen, weil die betreffenden Redaktionen sich an den Pressekodex gehalten haben“.

Insgesamt sank auch die Zahl der Rügen: 47-mal sanktionierte der Presserat schwere Verstöße gegen den Pressekodex, im Jahr zuvor hatte er noch 60 Rügen erteilt. Die meisten betrafen nach wie vor den Persönlichkeits- und Opferschutz nach Ziffer 8 sowie Schleichwerbung nach Ziffer 7 des Pressekodex.

Zum Jahresbericht: https://www.presserat.de/files/presserat/bilder/Downloads%20Jahresberichte/DPRE-2022-02403_Jahresbericht%202022_BF.pdf

(Quelle: presserat.de, 07.03.2023)

Seitenanfang

BDZV unterstützt die Helpline – Hilfsangebot für Journalistinnen und Journalisten nach Hassangriffen

Unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) unterstützt die von Netzwerk Recherche und dem Dart Centre Europe (DCE) ins Leben gerufene Helpline für Journalistinnen und Journalisten mit psychosozialen Problemen.

„Im vergangenen Jahr mussten wir mit großer Sorge beobachten, dass die Zahl tätlicher Angriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zeitungsredaktionen auch im Lokalen erheblich gewachsen ist“, erläutert dazu BDZV-Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert. „Dieser Hass vor der Haustür hat, wie wir wahrnehmen, auch Auswirkungen auf das mentale Wohlbefinden. Dem möchten wir gern etwas Sinnvolles entgegensetzen und fördern deshalb den niederschwelligen Ansatz der Helpline.“ Dies geschehe auch und gerade, betont Albert, weil nicht jede Lokalredaktion über die Ressourcen zum Aufbau eigener Unterstützungsmaßnahmen verfüge.

„In den Redaktionen wächst die Aufmerksamkeit für das Thema mentale Gesundheit. Daher freuen wir uns, dass der BDZV und weitere Partner unsere Initiative unterstützen möchten“, sagt Malte Werner von Netzwerk Recherche. „Wir sind zuversichtlich, die Helpline im Sommer starten zu können.“ Die Helpline ist ein Hilfsangebot für freie oder festangestellte Journalistinnen und Journalisten, die traumatisiert, gestresst oder psychisch belastet sind – sei es wegen eines schrecklichen Ereignisses, über das sie berichtet haben (z. B. während einer Kriegsberichterstattung, über eine Naturkatastrophe oder einen Unfall), wegen prekärer Arbeitsbedingungen oder Drucksituationen im beruflichen Alltag (z. B. Übergriffe auf Demonstrationen). Anders als in anderen Berufsgruppen gibt es im Journalismus bislang keine frei zugänglichen Angebote zur Verarbeitung dieser mentalen Herausforderungen.

Die Helpline bildet interessierte Kollegen und Kolleginnen aus, die dann – auf Honorarbasis – in einen informellen Austausch mit den Betroffenen gehen und gemeinsam Lösungsansätze entwickeln. Falls nötig, werden die Betroffenen an spezifische Angebote und Einrichtungen vermittelt. Die Helpline ist ausdrücklich kein Therapieersatz, soll aber niedrigschwellig und präventiv für Entlastung sorgen.

Mehr Informationen zur Helpline unter: www.journalisten-helpline.de

(Quelle: 14.03.2023)

Seitenanfang

IV. Digital

ZMG/BDZV-Studie gibt Einblicke in die Facebook-Aktivitäten 14 ausgewählter Verlage

Facebook ist für viele Menschen eine wichtige Nachrichtenquelle und ist damit relevant für Zeitungsverlage. Die neue Studie von ZMG und BDZV ermöglicht spannende Einblicke in die Verhaltensmuster 14 ausgewählter Verlage, die auf Facebook aktiv sind. Sie ist Teil der Social-Media Betrachtung der ZMG, unter der es bereits Studien zu Twitter und Instagram gab – dadurch können Quervergleiche zu anderen Social-Media-Plattformen gezogen werden.

Ziel ist es, die Arbeitsweisen anderer Verlage von außen zu betrachten und die eigenen Aktivitäten mit denen der anderen zu vergleichen. Betrachtet wurden 8 Accounts regionaler Zeitungen und 6 Accounts überregionaler Zeitungen.

Die Kernergebnisse der Studie: Fotos und Videos kommen auf Facebook gut an und generieren Engagement. Posts hinter einer Paywall erzielen mehr Shares, damit hat die Paywall keinen negativen Einfluss auf das Engagement. Posts ohne Links erzielen mehr Reactions, das heißt Likes, Kommentare und Shares. Schließlich führen Aufrufe zu Action, wie etwa Fragen, zu mehr Kommentaren. Alle weiteren Studienergebnisse sind ausführlich auf 30 Seiten in der Studienpräsentation abgebildet.

Die Befragungsergebnisse können hier abgerufen werden: https://zmg.de/fileadmin/Mediapool/Dokumente/Studien/Zeitungen_auf_Facebook_2023.pdf

(Quelle: ZMG Info, 13.03.2023)

Seitenanfang

V. Vermarktung

Score Media präsentiert Mehrwerte der Tageszeitung

Bereits zum sechsten Mal legt der Crossmedia-Vermarkter Score Media das Booklet „Mehrwerte. Einblick in die regionale Tageszeitung“ vor und präsentiert aktuelle Studienergebnissen zur Nutzung sowie Case Studies zur Werbewirkung der regionalen Tageszeitungen.

Die Ergebnisse aus der Gattungsforschung belegen, dass die Print-Nutzung der regionalen Tageszeitungen mit 42 Prozent mindestens wöchentlicher Nutzung weiterhin sehr hoch ist, Wachstum aber vor allem im Digitalen stattfindet: Ein Viertel der Bundesbürgerinnen und Bürger liest mindestens einmal wöchentlich das E-Paper einer regionalen Tageszeitung - ein Plus von 29 Prozent gegenüber 2020 -, 40 Prozent nutzen ihre Onlineangebote. Auch die Zahlungsbereitschaft für digitale Inhalte steigt der Score-Befragung zufolge weiter an.

Aus der Werbewirkungsforschung präsentieren die Score-Mehrwerte Daten und Case Studies, die die Stärken der regionalen Tageszeitung als Werbemedium belegen.

Mehr zum Booklet "Mehrwerte. Einblick in die regionale Tageszeitung" der Score Media Group und Download unter https://score-media.de/mehrwerte/

(Quelle: die-zeitungen.de, 14.03.2023)

Seitenanfang

'