VBZV-Newsletter 11/2018

I. Medienpolitik

Bayern: Georg Eisenreich neuer Medienstaatsminister

In einer Sondersitzung des Bayerischen Landtags hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder fünf Tage nach seiner Wahl zum Regierungschef gestern, 21. März 2018, sein Kabinett vorgestellt. Künftig zeichnet Georg Eisenreich als Staatsminister für die Bereiche Digitales, Medien und Europa verantwortlich.

Damit holt Söder die zuletzt dem Wirtschaftsministerium zugeordnete Digital- und Medienbranche zurück in die Staatskanzlei. „Es hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, diese Bereiche in eine Hand zu geben und nicht gesplittet zu lassen“, so der Ministerpräsident. Er wolle, dass dem Thema Digitalisierung eine „ganz besondere Rolle“ zugewiesen werde.

Georg Eisenreich (47) war  zuvor seit 2013 Staatssekretär im Kultusministerium. Der in München gebürtige Jurist gehört dem Bayerischen Landtag seit 2003 an.

Quelle: merkur.de, sueddeutsche.de, gameswirtschaft.de, 21.03.2018;

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EU-Digitalsteuer wird konkret

Die EU-Kommission plant eine Steuer von drei Prozent des Umsatzes von den Digitalunternehmen, die in der Europäischen Union bisher kaum Gewinne ausweisen. Der Vorschlag zielt auf Unternehmen mit globalen Erträgen von mindestens  750 Millionen Euro und mehr als 50 Millionen Euro Digitalumsatz in Europa, heißt es in einem entsprechenden Dokument der Kommission. Die Kommission schlägt zunächst eine Umsatzsteuer als Ausgleich dafür vor, dass die Gewinne digitaler Unternehmen wie Google und Facebook nicht überall angemessen besteuert werden.

Die Zwischenlösung soll folgende Einnahmen umfassen: Erträge aus dem Verkauf von Online-Werbeflächen, Erträge aus digitalen Vermittlungsgeschäften, die es erlauben, mit anderen Nutzern zu interagieren und die den Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen zwischen ihnen ermöglichen, Erträge aus dem Verkauf von Daten, die aus Nutzerinformationen generiert werden.

Parallel dazu sollen die Bestimmungen zur Unternehmensbesteuerung um eine „virtuelle Betriebsstätte“ ergänzt werden, deren Gewinne dann in absehbarer Zeit auch ohne eine physische Präsenz von den Mitgliedsstaaten besteuert werden können.

Eine  steuerrechtlich relevante digitale Präsenz bestünde dementsprechend, wenn ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat Erträge von mehr als 7 Millionen erzielt oder mehr als 100.000 Nutzer je Steuerjahr oder mehr als 3.000 Geschäftsverträge mit gewerblichen Kunden über digitale Dienstleistungen jährlich generiert.

Nach Schätzungen von EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici würden dadurch rund 5 Milliarden zusätzliche Steuereinnahmen in den EU-Staaten erzielt.

Quelle: FAZ, SZ, spiegel.de, 22.032.2018

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vbw: Daten als zentraler Wettbewerbsfaktor – Instrumente der Wettbewerbspolitik müssen angepasst werden 

„Die existierenden ordnungspolitischen Kriterien sind sehr geeignet, um auch im Zeitalter der Digitalisierung Wettbewerb, Wachstum und Wohlstand sicherzustellen“, sagte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.  im Rahmen der Veranstaltung „Die Soziale Marktwirtschaft im digitalen Wandel“, die die vbw am 14.03. gemeinsam mit der Hanns-Seidel-Stiftung anbot.

Handlungsbedarf bestünde aber dort, wo Kunden nicht mehr direkt mit dem Anbieter in Kontakt, treten sondern im Rahmen von „Plattformökonomie“ Produkte und Dienstleistungen über Mittler beziehen. Durch die Gewinnung der Kundendaten verfügten diese Plattformen über einen zentralen Wettbewerbsvorteil, der es ermögliche, passgenau auf die Kundenwünsche zugeschnittene Angebote zu erstellen. Daten würden damit zum zentralen Wettbewerbsfaktor und ein Markteintritt werde für neue Wettbewerber oftmals nahezu unmöglich.

Besonders relevant werde das bei Fusionen eines Plattformbetreibers mit einem Unternehmen. „Der gezielte Kauf von Start-Ups, um potenzielle Konkurrenz frühzeitig auszuschalten, muss verhindert werden“, so Brossardt. 

Quelle: vbw, PM 14.03.2018

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II. Vertrieb

Fragen und Fakten zum Thema Zeitungszusteller und Rente

Über das im Koalitionsvertrag von Union/SPD festgehaltene Vorhaben, in der Zeitungszustellung die Rentenbeiträge zu senken, wird aktuell in den Medien berichtet. Im Sinne einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema hat der BDZV die wichtigsten Fragen und Fakten in einer Mitteilung zusammengefasst, s. Anlage.

Der BDZV sieht das Vorhaben im Koalitionsvertrag als einen ersten wichtigen Schritt. Der Verband ist aber nach wie vor der Auffassung, dass eine vollständige Gleichbehandlung der Zeitungszustellung mit haushaltsnahen Dienstleistungen bei den Lohnnebenkosten sachgerecht wäre. Diskutiert werden sollte ergänzend zur Absenkung der Lohnnebenkosten eine Anhebung von Hinzuverdienstgrenzen für Langzeitarbeitslose, die als Minijobber in der Zeitungszustellung tätig sind.

Quelle: BDZV, PM 22.03.2018

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III. Mitarbeiter

VBZV/VSZV-Workshop: Fresh-up – Digitales Wissen für den Anzeigenverkauf

Die Digitalisierung verändert das Werbeverhalten nachhaltig. Während zuerst die großen nationalen Werbetreibenden ihr Marketing umgestellt haben, erreichen die Möglichkeiten der Online-Werbung immer stärker auch die lokalen Kunden. Der Anzeigenberater muss den Kunden beraten und für ihn crossmediale Angebote entwickeln. Dafür benötigt er aktuelles Wissen zu den schnelllebigen Online-Themen.

Der Workshop mit Christina D’Ilio von den netzstrategen findet statt am

Donnerstag, 14. Juni 2018 - 10.00 bis ca. 17.00 Uhr
VBZV-Geschäftsstelle - Friedrichstr. 22, 80801 München

Weitere Einzelheiten zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm. Anmeldungen sind unter www.vbzv.de/seminare/ oder mittels des ebenfalls beigefügten Bogens möglich.

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IV. Sonstiges

Nova – Innovation Award der deutschen Zeitungen – Bewerbung bis zum 18. Mai 2018

Erneut hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)  Nova – Innovation Award der deutschen Zeitungen ausgeschrieben: Je ein Preis wird in den Kategorien Produktinnovation, Vermarktungsinnovation und Neue Geschäftsfelder vergeben. Die Würdigung ist nicht dotiert. Eingereicht werden können innovative Produkte, Projekte, Konzepte, die deutsche Zeitungen seit 2017 entwickelt haben. Die Ausschreibungsunterlagen sind unter www.nova-award.de abrufbar.

Mit dem Preis werden die jeweils besten Produkt-Neueinführungen gedruckt und digital, außergewöhnliche Geschäftsmodelle, kreative Strategien und Vermarktungsideen geehrt. Ausgezeichnet werden innovative Leistungen für Leser/Nutzer und Werbekunden ebenso wie beispielsweise die Erschließung neuer Märkte außerhalb des Kerngeschäfts der Zeitungen.

Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury: Meinolf Ellers (CDO, dpa), Hamburg; Dr. Wolfram Kiwit (Chefredakteur, Ruhr-Nachrichten), Dortmund; Rolf-Dieter Lafrenz (Partner, Schickler Unternehmensberatung), Hamburg; Freya Oehle (Start-up-Gründerin) Hamburg, Larissa Pohl (Mitglied des Vorstands, Jung von Matt), Hamburg; Jörg Rheinboldt (Geschäftsführer, Axel Springer Plug and Play), Berlin; Martin Wunnike (Vorsitzender der Geschäftsführung, Mittelbayerische Zeitung), Regensburg.

Der Nova – Innovation Award wird beim Zeitungskongress des BDZV am 25. September in Berlin verliehen.

Der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der 18. Mai 2018.

Unterstützt wird der BDZV bei diesem Projekt von der Unternehmensberatung Schickler, Hamburg.

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HACKX – Hackathon für Smart Speaker

Die Handelsblatt Media Group veranstaltet in Kooperation mit der 169 Labs GmbH am 27. und 28. April 2018 in Düsseldorf einen Hackathon für Smart Speaker.

Gemeinsam mit anderen Teilnehmern in Gruppen von bis zu vier Personen werden in zwei Tagen Anwendungen für den Sprachassistenten Alexa oder Google Assistant programmiert – Ziel: Innovationen für den Nachrichtenkonsum im Jahr 2025

Die Ergebnisse werden gepitcht und die Sieger in 3 Kategorien mit  jeweils 2.000 EURO Preisgeld prämiert

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen und nähere Informationen unter https://hackx.voice-hackathon.com

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