VBZV-Newsletter 10/2023

I. Medienpolitik

Presseförderung: NRW und Sachsen verlangen „unverzügliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zeitungen und Anzeigenblätter“

Die Medienminister aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Nathanael Liminski und Oliver Schenk, haben in einer gemeinsamen Erklärung die Bundesregierung aufgefordert, „umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen auch weiterhin zu gewährleisten“.

In der Erklärung betonen die beiden CDU-Politiker, dass die „weiterhin hohen Energie-, Kraftstoff- und Papierkosten sowie die Erhöhung der Lohnkosten seit letzten Oktober“ die „Zeitungszustellung in weiten Teilen und insbesondere im ländlichen Raum unwirtschaftlich“ macht.

Sie beziehen sich dabei laut Mitteilung vom 3. März auch auf eine Umfrage unseres Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), wonach 2022 vier von fünf Verlagen Verluste bei gedruckten Zeitungen nicht ausgleichen konnten. In der vom BDZV gemeinsam mit der Unternehmensberatung Schickler veröffentlichten Studie „Trends der Zeitungsbranche 2023“ hatten mit 63 Prozent der Umfrageteilnehmer fast zwei Drittel mit dem Gedanken gespielt, die Zustellung in unwirtschaftlichen Bereichen einzustellen.

Ausgehend von dieser Entwicklung betont Sachsens Medienminister Oliver Schenk: „Diese Entwicklung erfüllt mich mit großer Sorge. In Zeiten von Fake News, Desinformation und Verschwörungstheorien kommt den Zeitungen und Anzeigenblättern auch weiterhin eine zentrale Rolle für die Information der Öffentlichkeit, die öffentliche Meinungsbildung und damit für die Stabilisierung der demokratischen Ordnung zu.“

Nathanael Liminsi ergänzt: „Starker Lokaljournalismus ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Es ist in unser aller Interesse, dass die gedruckte Zeitung auch zukünftig in der Fläche gelesen werden kann. Die Mediennutzung wird immer digitaler. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es nach wie vor sehr viele Menschen gibt, die auf die gedruckte lokale Presse nicht verzichten wollen oder können. Umso bedauerlicher ist es, dass die Bundesregierung den entsprechenden Auftrag im Koalitionsvertrag bislang nicht umgesetzt hat. Es ist höchste Zeit, dass der Bund seine Pläne konkretisiert und klar kommuniziert, damit die Branche in einem schwierigen Marktumfeld schnellstmöglich Planungssicherheit bekommt.“

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die „flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen zu gewährleisten“. In der letzten Legislaturperiode des Bundestages war eine solche Förderung bereits gescheitert. Die Presseverbände fordern eine solche Förderung bereits seit Längerem. 

Zu den Pressemitteilungen der Länder:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-und-sachsen-fordern-unverzuegliche-massnahmen-zur

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1063377

(Quelle: bdzv.de, 06.03.2023)

Seitenanfang

Weckruf für die Branche: Funke stellt erste Printausgabe ein

Am 7. März gab die Funke Mediengruppe bekannt, dass die Ostthüringer Zeitung aus wirtschaftlichen Gründen in einigen Gemeinden im Landkreis Greiz künftig nur noch als E-Paper erscheint. Die tägliche Zustellung der gedruckten Zeitung werde dort Ende April wegen gestiegener Kosten für Papier, Produktion und Zustellung eingestellt. Betroffen sind nach Angaben des Verlags etwa 300 Abonnenten.

Beim BDZV spricht man von einem Weckruf für die gesamte Branche, da dies der erste Fall sei, wo eine Einstellung der Printausgabe offiziell sei.

(TLZ, 07.03.2023; sueddeutsche.de, 07.03.2023)

Seitenanfang

Staatsferne der Presse verletzt: Aus für „Libra Rechtsbriefing“

Bundesjustizminister Marco Buschmann lässt den 2022 an den Start gegangenen Online-Informationsdienst für juristische und rechtspolitische Nachrichten „Libra Rechtsbriefing“ stoppen. Grund dafür ist ein vom Ministerium selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, wonach das Briefing als Verstoß gegen das Gebot der Staatsfreiheit bewertet wird.

„Wir begrüßen, dass der vom Bundesjustizministerium beauftragte Gutachter Christoph Möllers unsere Auffassung bestätigt und dass das staatliche Presseangebot ‚Libra‘ nun eingestellt wird“, erklärte dazu der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) am 3. März. Die Verlegerorganisation hatte das Thema selbst mit einem Schreiben an den Bundesminister der Justiz ins Rollen gebracht, der dann die verfassungsrechtliche Prüfung veranlasste. In dem Schreiben hatte der BDZV unter anderem ausgeführt, dass das verfassungsrechtliche Gebot der „Staatsferne der Presse“ – wie höchstrichterlich entschieden – darauf ausgerichtet ist, „nicht nur manifeste Gefahren unmittelbarer Lenkung oder Maßregelung der im Bereich der Presse tätigen Unternehmen“ auszuschalten, „sondern weitergehend auf die Verhinderung aller mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates im Pressesektor“. Folgerichtig verstehe es sich von selbst, dass etwa das Kanzleramt keine politische Wochenzeitung, das Wirtschaftsministerium kein umfassend informierendes Wirtschaftsmagazin, das Justizministerium keine allgemein informierende „Justizzeitung“ herausgeben dürfe. Dazu zähle selbstverständlich auch die Verbreitung über entsprechenden Online-Portale.

Staatliche Öffentlichkeitsarbeit sei, so der BDZV, auf die Vermittlung der eigenen Aktivitäten begrenzt. „Libra“ als staatliches Medium referiere jedoch nicht über eigenes Geschehen („was sollte es auch ‚Libra‘-Eigenes zu berichten geben?“), sondern verbreite – unter Verletzung des für staatliche Medien geltenden Neutralitätsgebots – Fremdnachrichten. Die Publikation von Fremdnachtrichten sei jedoch nach dem Grundgesetz allein der (privaten) Presse vorbehalten.

Das Fazit des BDZV war eindeutig: „Nimmt man die vom BGH geforderte ‚wertende Gesamtbetrachtung‘ vor, so muss angesichts der fehlenden Kompetenz der staatlichen juris GmbH zur journalistisch-redaktionellen Berichterstattung über Rechtsthemen, der presseähnlichen Aufmachung der Berichterstattung, der optischen Präsentation und der Kostenlosigkeit des Portals zu dem Ergebnis kommen, dass mit ‚Libra‘ die zulässigen Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit signifikant überschritten werden.“ Vor diesem Hintergrund appellierten die Digitalpublisher und Zeitungsverleger – erfolgreich – an Marco Buschmann als Verfassungsminister, „unverzüglich dafür Sorge zu tragen, diesen eklatanten Verfassungs-Verstoß zu beseitigen“.

(Quelle: bdzv.de, 07.03.2023)

Seitenanfang

II. Aus den Verlagen

Paid Content im Audiobereich: Olympiaverlag übernimmt Fußball-Plattform FWMFL

Der zur Verlagsgruppe Nürnberger Presse gehörende Olympia-Verlag verstärkt sein Engagement im Bereich Audio und übernimmt die Plattform "Football was my first Love" (FWMFL). Der Nürnberger Verlag will das Angebot nun weiter ausbauen: Die Heimat zahlreicher Fußball- Content-Creator und Fans soll wachsen und gleichzeitig das Audio-Angebot des Medienhauses um vielfältige Community-Formate rund um die Fan- und Fußballkultur erweitern. FWMFL-Gründer Jan Philipp Platenius und den Olympia- Verlag verbindet bereits eine langjährige Zusammenarbeit, das gegenseitige Vertrauen ist groß, heißt es in einer Verlagsmitteilung.

Für Podcasts, Fangesänge und Anekdoten ist die Plattform die Heimat vieler sportbegeisterte Userinnen und User. Auch für angehende Talente bietet die Community einen Ort, um selbstproduzierte Audio-Formate zu starten. Dafür setzt FWMFL auf eine eigene App und ein Subscription-Modell: Audioaffine Fußballfans haben so die Möglichkeit, auf der Plattform ihre eigenen Podcasts auszuspielen und ihre Reichweite zu monetarisieren. Die User bekommen im Rahmen eines kostenpflichtigen Abos uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte.

Produktmanager Social TV & Audio beim Olympia-Verlag Benjamin Schmid sieht den Deal als optimal für alle Beteiligten an: „Mit FWMFL werden wir uns darauf fokussieren, die Plattform noch besser zu skalieren, sichtbarer zu machen und dabei die Monetarisierungsmöglichkeiten für Content-Creator zu verbessern. Mit unserer Manpower und unserem Know-how wollen wir gemeinsam mit der Community die nächsten Schritte gehen.“

Die Übernahme wurde seitens des Olympia Verlags von Oliver Kühn, Leitung Finanzen & Organisation, und Werner Wittmann gemeinsam mit KPMG abgewickelt. „Es war uns wichtig, hier den Weg über einen Asset-Deal zu gehen und keine weitere GmbH zu gründen. Dadurch haben wir kaufmännisch deutlich weniger Aufwand und können die Plattform besser in unsere Strukturen integrieren”, so Kühn. Der Olympia-Verlag ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Verlag Nürnberger Presse GmbH & Co.KG

(Quelle: Olympiaverlag, PM 03.03.2023)

Seitenanfang

III. Aus den Verbänden

Timo Conraths ist neuer DJV-Hauptgeschäftsführer

Der Jurist Timo Conraths (37) ist seit 1. März 2023 neuer Hauptgeschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes. Er arbeitete seit Anfang Juli 2022 bereits in der DJV-Hauptgeschäftsführung. Conraths, der auch sein journalistisches Volontariat beim Südwestrundfunk absolviert hat, arbeitete zuvor bei der Deutschen Fußball Liga (DFL). Der DJV-Vorsitzende Überall dankte in dem Zusammenhang Michael Hirschler, der vor einem Jahr kommissarisch die Hauptgeschäftsführung übernommen hatte: „Michael Hirschler hat das Team mit seiner Erfahrung sicher durch die verbandspolitischen Herausforderungen gelotst.“ Hirschler kehrt zurück zu seiner inhaltlichen Arbeit als Referent für Freie und Bildjournalisten beim DJV.

Quelle: DJV, PM 03.03.2023)

Seitenanfang

IV. Vertrieb

Gerichtsurteil in Kraft: „Keine Werbung“ gilt auch auf der Briefkastenanlage

Wenn laut Briefkastenaufkleber keine Werbung gewünscht ist, dürfen die Verteiler nach einem Gerichtsurteil ihre Prospekte auch nicht anderweitig ablegen, etwa auf der Briefkastenanlage. Mit diesem Urteil gab das Amtsgericht München bereits im vergangenen Jahr einer entsprechenden Unterlassungsklage statt. Um sich zu entlasten, müsse ein Unternehmen die Verteiler nachdrücklich auf die Regeln hinweisen und für ihre Einhaltung sorgen. So könne es mit den Verteilern Vertragsstrafen vereinbaren, wenn sie sich nicht daran halten. Im konkreten Streitfall waren sämtliche Briefkästen eines Mehrfamilienhauses in München mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ gekennzeichnet. Ein Wohnungseigentümer klagte gegen ein Unternehmen, das Werbeflyer verteilen ließ.

Konkret untersagte das Amtsgericht München mit dem Urteil vom 18.03.2022 einem Umzugsunternehmen, Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang des von dem Kläger bewohnten Mehrfamilienhauses abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Der Münchner Kläger fand an der Briefkastenanlage zwei Werbeflyer des Umzugsunternehmens vor, die in eine Ritze zwischen einem Briefkasten und einem darunter liegenden Spalt der Briefkastenanlage geklemmt waren. Sämtliche Briefkästen der Anlage waren mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ gekennzeichnet.

Das Gericht gab der Klage vollumfänglich statt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Urteil des Amtsgerichts München vom 18.03.2022, Aktenzeichen 142 C 12408/21

(Quelle: Amtsgericht München, PM, 03.03.2023)

Seitenanfang

'