VBZV-Newsletter 10/2021

 

 

I. Covid 19-Pandemie

Bund: Lockdown mit Lockerungsmöglichkeiten bis 28. März verlängert
Unternehmen sollen Beschäftigten in Präsenz Schnelltest anbieten

Am 3. März 2021 berieten die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident:innen der Länder erneut über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Eine Übersicht über die gefassten Beschlüsse liegt als Anlagebei, ebenso eine grafische Übersicht über die gestaffelten Lockerungsschritte, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben. 

Flankierend zu den Lockerungen wird die nationale Teststrategie um Maßnahmen ergänzt, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen. U. a. ist geplant, dass Unternehmen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Über die konkrete Umsetzung will die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch in dieser Woche abschließend beraten. 

Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt ab dem 08. März 2021 der Bund.

(Quelle: vbw-bayern.de, 04.03.2021)

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Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 04. März 2021

Der Bayerische Ministerrat hat heute, am 04. März 2021, die gestern von der der Ministerpräditent:innenkonferen vereinbarten Beschlüsse übernommen.

Der aktuelle Lockdown wird im Freistaat bis zum 28. März verlängert. Was danach kommt, darüber soll mit dem Bund am 22. März beraten werden.

Zunächst werden die aktuellen Regeln an einigen Stellen deutlich gelockert: Von Montag an sollen sich wieder bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen, in Regionen mit einem Inzidenzwert von weniger als 35 sogar zehn Erwachsene aus maximal drei Haushalten. Kinder bis 14 Jahre werden bei der Höchstzahl jeweils nicht mitgerechnet. 

Auch ansonsten hat das Kabinett den Stufenplan übernommen, den Bund und Länder in der Nacht zum Donnerstag beschlossen haben. 

Wie bisher werden die jeweiligen Inzidenzwerte, von denen abhängt, wie weit die Lockerungen gehen, regional auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt.

(Quelle: bayern.de,04.03.2021; sueddeutsche.de, 04.03.2021)

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Erweiterung der Überbrückungshilfe III

Ab sofort können auch Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro Überbrückungshilfe III beantragen. Dies gilt allerdings nur für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind, sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

Die Details werden bis zur Konferenz des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien in der nächsten Woche geklärt.

(Quelle: bmwi.de, PM 03.03.2021)

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Drittes Corona-Steuerhilfegesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise verabschiedet – das sogenannte "Dritte Corona Steuerhilfegesetz".

Geregelt werden mit diesem Gesetz folgende Sachverhalte:

  • Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7% für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
  • Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 beziehungsweise 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Dies gilt auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurde eine Regelung aufgenommen, womit auch der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt wird. Forderungen der Wirtschaft zur stärkeren Erhöhung des Verlustrücktrages und seiner zeitlichen Ausdehnung über mehrere Jahre wurden nicht aufgegriffen.

(Quelle: vbw-bayern.de, 26.02.2020)

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Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30. April 2021

Angesichts der pandemischen Lage ist es weiterhin nötig, die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit zu reduzieren. Deshalb wird die entsprechende Verordnung bis zum 30. April 2021 verlängert: 

Arbeitgeber müssen den Beschäftigten das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeber:innen auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Home-Office-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten. Sie bitten die Arbeitnehmer:innen, das Angebot zu nutzen. Wo Home-Office nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.

(Quelle: vbw-bayern.de, 04.03.2021)

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II. Medienpolitik

Neue Förderung für regionale und lokale Medienunternehmen vom Media Lab Bayern - Bis zu 70.000 Euro für nachhaltige Innovation

Schützenhilfe für lokale Medien vom Media Lab Bayern – und aus New York: Das Media Company Fellowship unterstützt jetzt erstmals als Pilotprojekt bayerische Medienunternehmen dabei, eine nachhaltige Innovationskultur zu entwickeln. Noch bis 21. März können sich lokale und regionale Radio- und Fernsehsender, aber auch Verlage für das neue Förderprogramm bewerben.

Unterstützung bekommen die Medienunternehmen dabei direkt aus dem Big Apple: Das Fellowship kooperiert exklusiv mit der New Yorker Craig Newmark Graduate School of Journalism.

Das Media Company Fellowship hilft den Unternehmen ein Jahr lang. Es setzt sich aus zwei Elementen zusammen:

  • Die Führungskraft entwickelt im Executive Program for News Innovation and Leadership an der Craig Newmark Graduate School of Journalism der City University New York (CUNY) die Innovationsstrategie für das Medienhaus. 
  • Die Teammitglieder arbeiten im Media Lab Bayern an der Umsetzung von Innovationskultur und Entwicklung von innovativen Produkten. 

Insgesamt unterstützt das Media Lab Bayern - dank einer Förderung der Bayerischen Staatskanzlei und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) - die teilnehmenden Pilotunternehmen mit Fördergeld, Coachings und Workshops im Wert von bis zu 70.000 Euro.

„Die meisten Innovationsprojekte scheitern nicht an der Idee, sondern an der Kultur. Mit der Kombination aus zwei Programmen für die Führungskraft und die Mitarbeiter können wir die Innovationskultur in Unternehmen erstmals ganzheitlich angehen, das ist eine großartige Chance!“, so Lina Timm, Geschäftsführerin der Medien.Bayern GmbH und des Media Lab Bayern.

Bewerben können sich regionale und lokale Medienunternehmen, die in ihrem Sende- und Verbreitungsgebiet lokale Nachrichten für Bayern ausstrahlen und eine Redaktionsgröße von 100 Mitarbeitern nicht überschreiten. 

Die Bewerbungsfrist endet am 21. März 2021.

Weitere Informationen zu der neuen Förderung des Media Lab Bayern unter

https://www.media-lab.de/media-company-fellowship

(Quelle: BLM, PM 25.02.2021; media-lab.de)

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III. Vertrieb

 

Facebook News startet im Mai 2021 in  Deutschland 

Facebook News wird im Mai 2021 in Deutschland starten. Regionale und lokale Medienpartner sind unter anderem Rheinische Post, Mediengruppe Oberfranken, DDV Mediengruppe, Olympia Verlag/Verlag Nürnberger Presse, Morgenpost Verlag, Neue Pressegesellschaft, Verlagsgruppe Passau sowie VRM, darüber hinaus Ippen Digital, Die Zeit, Der Spiegel, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Funke Mediengruppe, Gruner + Jahr, Handelsblatt Media Group und der Tagesspiegel.

Ergänzt durch Inhalte von Conde Nast, The Marquard Media Group, Sport1 Medien, Motor Presse Stuttgart, Res Publica Verlag, Heise Medien, Spektrum Verlag u. a.repräsentieren die teilnehmenden Verlage mehr als 100 Medienmarken.

Die Inhalte sind über Links zu den Verlagsseiten erreichbar. Facebook News bietet eine Mischung aus kuratierten und personalisierten Nachrichten. Zusätzlich zu den wichtigsten Schlagzeilen und Geschichten des Tages erhalten Leser Vorschläge, die auf ihre persönlichen Interessen zugeschnitten sind, basierend auf den Nachrichten, die sie lesen, teilen und abonnieren. Darüber hinaus ist Facebook News eine Plattform, auf der Nutzer neue Themen und Geschichten entdecken können, die ihren Interessen entsprechen.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger BDZV, in dem auch unser Verband organisiert ist, äußerte sich zu der Initiative von Facebook verhalten. Die Sprecherin des Verlegerverbandes begrüßte einerseits "ganz grundsätzlich die Tatsache, dass Facebook offensichtlich erkannt hat, dass Reichweitenzuwächse keine angemessene Währung für die Verwendung von Inhalten Dritter sind". Sie warnte allerdings auch vor einer möglichen Abhängigkeit der Medienhäuser: "Das darf keine einsame und jederzeit rückholbare Entscheidung nach Gutsherrenart sein, sondern muss auf wirksamen und effektiv durchsetzbaren Rechten beruhen." 

Der Start von Facebook News in Deutschland setzt auf dem Erfolg des Angebots in den USA auf. Dort haben Analysen ergeben, dass mehr als 95 % des Traffics, den Verlage über Facebook News generieren, den bereits im News Feed generierten Traffic ergänzen. Im Jahr 2020 gingen allein über den News Feed weltweit rund 180 Milliarden Klicks an Nachrichtenverlage, die in Facebooks News Page Indexregistriert sind. Der geschätzte Wert des Traffics für Verlage liegt bei rund 9 Milliarden US-Dollar.

Im Januar wurde Facebook News in Großbritannien eingeführt. In Frankreich laufen ebenfalls Gespräche mit den Medienunternehmen.

(Quelle: about.fb.com, 01.03.2021; tagesschau.de)

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IV. Vermarktung

 

Künftig keine Third-Party-Cookies mehr auf Google – Privacy Sandbox geht in den Livetest 

David Temkin, Director of Product Management, Ads Privacy and Trust bei Google, kündigte an, dass  Google in Zukunft weder Third-Party-Cookies noch alternative Identifier für das User-Tracking unterstützen wird. 

Gleichzeitig geht Google mit der "Privacy Sandbox" in den Livetest. Anstatt einzelne User zu tracken, wird dabei auf Userschwärme mit ähnlichen Interessen  gesetzt (FLoC, Federated Learning of Cohorts). Im zweiten Quartal kommt die Lösung zum ersten Mal bei Werbungtreibenden in Google Ads zum Einsatz. Schon im März werden mit der neuen Chrome-Version FLoC-basierte Kohorten für öffentliche Tests zur Verfügung stehen.

(Quelle: wuv.de, 04.03.2021; blog.google/products/ads-commerce/, 03.03.2021)

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V. Aus den Verlagen 

Mittelbayerische Zeitung wird neuer Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND)

Die Mittelbayerische Zeitung kooperiert seit Ende Februar 2021 mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Neben den Politik- und Wirtschaftsinhalten aus dem Hauptstadtbüro des RND bezieht die Mittelbayerische Zeitung ab April auch digitale Seiten für ein exklusives E-Paper am Sonntag.

Mehr als 60 Tageszeitungen mit einer täglichen Gesamtauflage von mehr als zwei Mio. Exemplaren und einer Reichweite von 5,6 Millionen Lesern beziehen bereits überregionale Inhalte vom RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), darunter sowohl MADSACK-Titel (u.a. Leipziger Volkszeitung, Hannoversche Allgemeine, Märkische Allgemeine) als auch weitere Partner (z.B. Kölner Stadt-Anzeiger, Siegener Zeitung, Hildesheimer Allgemeine, Neue Westfälische). Hinzu kommen Millionen Leser in den digitalen Angeboten des RND sowie den regionalen Zeitungsmarken der MADSACK Mediengruppe.


(Quelle: madsack.de, 25.02.2021) 

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Erika L. Gassner verstärkt die Geschäftsleitung des Verlags Nürnberger Presse 
 

Seit 1. März 2021 steht Erika L. Gassner als operative Geschäftsführerin des Verlags Nürnberger Presse an der Seite der Verlegerinnen und strategischen Geschäftsführerinnen Bärbel Schnell und Sabine Schnell-Pleyer.

Erika L. Gassner bringt einen breiten Erfahrungsschatz in der Druck- und Medienbranche mit: Als Geschäftsführerin war sie in mehreren Unternehmen in Deutschland und der Schweiz tätig und leitete unter anderem 14 Jahre lang eines der Unternehmen des Nürnberger Druck- und Verlagshauses Sebaldus-Gruppe/Gong-Gruppe. Zuletzt machte sich die Wahl-Nürnbergerin vor allem als Interimsmanagerin von im Wandel begriffenen Unternehmen einen Namen. Zudem leitete sie als Unternehmerin 20 Jahre lang eine Kreativagentur für Print- und Anzeigenprodukte. 
 

Im Verlag Nürnberger Presse (VNP) wird Erika L. Gassners Tätigkeitsschwerpunkt auf der operativen Geschäftsführung liegen. Die Verlegerinnen Bärbel Schnell und Sabine Schnell-Pleyer werden sich künftig auf strategische und normative Themen konzentrieren und die Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe, zu der der VNP gehört, vorantreiben. Sie sagen: „Wir freuen uns sehr, dass wir Frau Gassner als Verstärkung für unser Unternehmen gewinnen konnten. Mit ihrer Expertise in der Organisationsentwicklung und -gestaltung sowie im Change Management wird sie die Neupositionierung und Weiterentwicklung unseres Medienhauses auf dem Weg in Richtung Zukunft sehr bereichern.“ 
 

(Quelle: VNP, PM 01.03.2021)
 

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Die Online-Job-Börse der Augsburger Allgemeine präsentiert sich neu  

Das Team „Job und Karriere“ der Augsburger Allgemeine und ihrer Heimatzeitungen hat die vergangenen Monate der Corona-Pandemie für einen Relaunch ihrer Job-Börse genutzt. Das Portal „jobs.augsburger-allgemeine.de“ bietet neue und erweiterte Funktionen sowohl für Unternehmen als auch für Bewerber. So kann zum Beispiel mit dem Lebenslauf-Generator ein Lebenslauf online erstellt und sich mit wenigen Klicks direkt auf offene Stellen beworben werden. Im neuen Bereich „Magazin“ gibt es Tipps für Bewerbungsgespräche, weiterführende Karriereinformationen für Nachwuchskräfte sowie Informationen zum Thema „Ausbildung“.

Unternehmen erhalten durch den erweiterten Self-Service verbesserte Möglichkeiten, sich zu präsentieren und buchen zukünftig Stellenangebote in einer Art Shop-System. Die Anzeigen können selbstständig konfiguriert und veröffentlicht werden. Über einen Backend-Zugang können die Zugriffszahlen der eigenen Stellenanzeige verfolgt werden.

Verknüpft wird die Online-Job-Börse weiterhin mit klassischen Anzeigen und Advertorials, die jeden Mittwoch und Samstag in der gedruckten Ausgabe und dem E-Papier der Augsburger Allgemeinen erscheinen. 

Der Augsburger Allgemeine Stellenmarkt verfügt lt. Webtrekk 10/2020 über durchschnittlich 4.000 Stellenangeboten und 40.000 Nutzer*innen im Monat. 

(Quelle: Mediengruppe-PD, PM 01.03.2021)

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VI. Auszeichnungen

 

Bayerischer Printpreis 20/21: Ausschreibung läuft noch bis 31. März 2021

Bevor die Fachjury die Nominierten und Gewinner auswählt, hat der finale Countdown begonnen: Noch bis zum 31. März 2021 können sich Verlage, Agenturen und Druckereien um den begehrten Bayerischen Printpreis bewerben. Bereits jetzt verzeichnen die Veranstalter zahlreiche interessante Einreichungen aus dem gesamten Bundesgebiet. 

Der Bayerische Printpreis wird alle zwei Jahre vom Verband Bayerischer Zeitungsverleger e. V. (VBZV), dem Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern e.V. (VZB) und dem Verband Druck und Medien Bayern e. V. (VDMB) bundesweit ausgeschrieben. Mit ihm würdigen die Veranstalter in Kooperation mit dem Freistaat Bayern Spitzenleistungen aus dem Printbereich. Der Printpreis ist neben dem Film-, Buch- und Fernsehpreis einer der vier Bayerischen Medienstaatspreise.

Im letzten Jahr hatten die Veranstalter coronabedingt entschieden, den Bayerischen Printpreis 2020 ein Jahr später zu verleihen und die Einreichungsfrist zu verlängern.

Prämiert werden herausragende verlegerische, gestalterische und technische Leistungen in den drei Preiskategorien Zeitung, Zeitschrift und Druck:

Bayerischer Printpreis in der Kategorie „Zeitung“:    
Ausgezeichnet werden in dieser Kategorie neue Ansätze bei der Publikation von Zeitungsinhalten und bei der Vermarktung von Medien: neue Produktideen, innovative Prozesse, herausragendes Marketing – print oder crossmedial, lokal, regional, national. 

Bayerischer Printpreis in der Kategorie „Zeitschrift“:
Hier werden besonders innovative, neue Zeitschriften oder gelungene Relaunches bereits bestehender Magazine gesucht – ganz egal, ob kleine oder große Titel. Beurteilt werden insbesondere Originalität, Kreativität, Alleinstellungsmerkmal und In­novationskraft.

Bayerischer Printpreis in der Kategorie „Druck“:      
Qualitativ hochwertige und herausragende Printprodukte stehen im Fokus dieser Kategorie. Berücksichtigt werden alle ge­druckten Medien wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Magazine und Geschäftsberichte. Die Jury beurteilt insbesondere Gestaltung, Krea­tivität, Innovationsgrad, Druck, Verarbeitung, Ästhetik und Haptik der Einreichung. 

Näheren Information und die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen unter www.bayerischer-printpreis.de/ausschreibung.  

Bewerber um den Bayerischen Printpreis 20/21 stellen sich mit ihren Produkten und Konzepten über die Social Media-Kanäle vor: https://www.facebook.com/printpreis

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