VBZV-Newsletter 10/2020

 

   

I. COVID-19-Pandemie

Zeitungen leisten systemrelevante Aufgaben – Unterstützung ist aber dringend notwendig

Die Covid-19-Pandemie stellt die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Zeitungen in Bayern und Bund nehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung auch in dieser Zeit sehr ernst und informieren die Bevölkerung – gerade auch als Korrektiv zu vielen Falschinformationen in den sozialen Medien – sehr umfassend, sachlich, verantwortungsvoll und über alle Kanäle. Auch andere Medien und Nachrichtenagenturen sind dabei auf die Inhalte der Zeitungen angewiesen.

Aber auch die Verlage merken schon jetzt die wirtschaftlichen Folgen der Epidemie. Beschaffung, Personaldisposition und Verkauf werden deutlich schwerer, Anzeigen werden storniert, Werbebudgets eingefroren und eigene Veranstaltungen der Verlage fallen aus. Die Kostenfolgen für Verlage und ihre Medienhäuser sind enorm und treffen diese in einer ohnehin sehr angespannten wirtschaftlichen Situation der Branche.

Zugleich tragen die gedruckten Zeitungen durch ihre Berichterstattung wesentlich zur Aufklärung gerade jener Bevölkerungsgruppe bei, die von der Epidemie besonders bedroht ist, nämlich Menschen, die älter als 65 Jahre sind und die zum großen Teil keine digitalen Medien nutzen wollen bzw. können.

Zusätzlich stellen die Zeitungen wichtige Informationen kostenfrei digital im Netz zur Verfügung.

Der VBZV ruft den Freistaat Bayern, die Kommunen und Gemeinden sowie die Bundesregierung dazu auf, die Verlage weiterhin in dieser Arbeit zu unterstützen.

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Katastrophenfall in Bayern ausgerufen / Wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Markus Söder hat am 16. März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen um der sich weiter zuspitzende Lage bei der rasanten Verbreitung des Corona-Virus in Deutschland und in unseren Nachbarländern Rechnung zu tragen. Dabei ist die Minimierung der sozialen Kontakte oberstes Gebot, um den exponentiellen Anstieg der Erkrankungen abzuflachen.

Neben zahlreichen Maßnahmen wie etwa Veranstaltungs- und Versammlungsverboten, Gaststätten- und Geschäftsschließungen wurden auch Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen verkündet. Insgesamt stellt die bayerische Staatsregierung dafür bis zu 10 Milliarden Euro zur Verfügung.

Alle Informationen hierzu unter 

https://www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-17-maerz-2020/

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Medien gehören zur kritischen Infrastruktur

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat am 18. März 2020 ausdrücklich festgestellt und veröffentlicht, dass die Medien zur kritischen Infrastruktur gehören. Zuvor hatten VBZV und  BJV das Ministerium dringend dazu aufgefordert, sich zu äußern.

Kinder, deren Eltern im Bereich der Medien beschäftigt sind, sind damit vom Betretungsverbot nach der Allgemeinverfügung vom 13. März 2020 zum Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Heilpädagogischen Tagesstätten ausgenommen. Voraussetzung ist jedoch weiterhin, dass beide Elternteile im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind und die Eltern aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn ein Elternteil betroffen ist.

Die Verlautbarung des Ministeriums mit weiterführenden Informationen finden Sie hier:

https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2003-073.php

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Zeitungsverkaufsstellen bleiben geöffnet

Zeitungsverkaufstellen sind von den Schließungen ausgenommen, die bundesweit für Geschäfte und Betriebe gelten.

Das beinhaltet die zwischen Bund und Ländern getroffenen Leitlinienvereinbarung vom 16. März 2020. Wie in Bayern sollen auch bundesweit alle Läden geöffnet bleiben, die für die Grundversorgung nötig sind - also "Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel".

Bund und Länder kommen damit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Presse nach Artikel 5 Abs. 1 GG nach

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Ministerium für Gesundheit und Pflege: Zeitungen sind bedeutendes Informationsmedium für die besonders sensiblen Zielgruppen 

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege teilt die Einschätzung, dass die Tageszeitung, insbesondere für die besonders sensible Zielgruppe der Bürgerinnen und Bürger über 65 Jahren, ein bedeutendes Informationsmedium ist. Es schaltete daher bereits im Rahmen der aktuell laufenden Informationskampagne zum Coronavirus in 16 großen bayerischen Tageszeitungen Anzeigen mit Verhaltenstipps zur Vermeidung einer Infektion. Weitere Anzeigenschaltung werden geprüft.

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Wirtschaftliche Unterstützung seitens Bund und Staatsregierung

Die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung haben umfangreiche Maßnahmen beschlossen und weitreichende Hilfen für Betriebe bereitgestellt um die schwerwiegenden Folgen der Corona-Pandemie für die Unternehmen abzumildern.

Wir haben eine eine Übersicht mit Links zu den wichtigsten Anlaufstellen für Sie zusammengestellt. – s. Anlage. Informationen zur Beantragung der vom Freistaat Bayern bereitgestellten Soforthilfe liegen gesondert als Anlage bei, ebenso das Formular zur Beantragung der Soforthilfe . 

Insbesondere auf der Web-Seite des bayerischen Wirtschaftsministerium sind alle Informationen übersichtlich aufbereitet:

Bayerischer Schutzschirm für Unternehmen: 

https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/  

 

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (KUG) im Eilverfahren vereinfacht

Da die Ausbreitung des Coronavirus eine Vielzahl von Unternehmen an ihre Grenzen bringt, hat der Bundestag angesichts der aktuellen Situation in einem Eilverfahren am 13. März 2020 einen leichteren Zugang zu Kurzarbeitergeld beschlossen. Nach dem "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" kann Kurzarbeit nun von Arbeitgebern schon dann beantragt werden, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

-      Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall:
Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn vom Arbeitsausfall mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein können.
Um die Situation für die Unternehmen in der momentanen Krisensituation zusätzlich zu erleichtern, sieht das Gesetz außerdem vor, dass auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes vollständig oder teilweise verzichtet werden kann.

-      Betriebliche Voraussetzungen:
Die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist nur in Betrieben zulässig, in denen mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist.

-      Persönliche Voraussetzungen: Arbeitnehmer können nur Kurzarbeitergeld bekommen, wenn sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen, aus zwingenden Gründen aufnehmen oder im Anschluss an die Beendigung der Berufsausbildung aufnehmen und deren Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist und nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sind.
Die Neuregelung sieht außerdem vor, dass derzeit auch Leiharbeiter künftig Kurzarbeitergeld beziehen können.

-      Anzeige über Arbeitsausfall:
Der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit den Arbeitsausfall schriftlich anzeigen. Die Anzeige ist wirksam erstattet, wenn sie der zuständigen Agentur für Arbeit zugegangen ist, sie wirkt bis zum Ablauf der Kurzarbeitergeldbezugsdauer, sofern nicht seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld gewährt worden ist, mindestens drei Monate verstrichen sind.

 

Zudem sieht das Gesetz eine Regelung vor, nach der die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet werden sollen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.

Weitere  Informationen für Unternehmen aufgrund der aktuellen Situation sowie zur  Beantragung von Kurzarbeitergeld im Allgemeinen sind online bei der Arbeitsagentur abrufbar.

(Quelle: APR, 17.03.2020)

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vbw lehnt Zuzahlungen der Unternehmen zum Kurzarbeitergeld ab

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt die Forderung nach Zuzahlungen der Unternehmen im Fall von Kurzarbeit ab. 

Forderungen nach Zuzahlungen seien eine falsche Forderung zur falschen Zeit. Hier werde die extrem angespannte Lage der Unternehmen verkannt, so vbw-Hauptgeschäftsführer Betram Brossardt. Es gehe jetzt um die Existenzsicherung der Unternehmen Wenn man die soziale Schieflage durch die Corona-Krise verhindern und die Unternehmen bei der Bewältigung der Krise unterstützen wolle, könne das nur über die Kurzarbeit erfolgen, die die Liquidität der Unternehmen absichert. Die Unternehmen brauchten dabei die Entlastung von den Sozialversicherungsbeiträgen, um zu überleben. 

Zuvor war von Gewerkschaftsseite eine tarifvertragliche Zuzahlungen bei Kurzarbeit gefordert worden. 

(Quelle: vbw, PM 18.03.2020)

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II. Aus den Verlagen

Süddeutsche Zeitung: Judith Wittwer wird Chefredakteurin und folgt Kurt Kister

Judith Wittwer soll nach einer Entscheidung der Herausgeber der „Süddeutschen Zeitung“ zur neuen Chefredakteurin berufen werden und die Redaktion künftig gemeinsam mit Wolfgang Krach führen. Wittwer, 42, ist derzeit Chefredakteurin des „Tages-Anzeiger“ in Zürich. Krach, 56, gehört der SZ- Chefredaktion seit 2007 an und führt die Redaktion seit 2015 gemeinsam mit Kurt Kister. Kister, 62, scheidet auf eigenen Wunsch nach 15 Jahren in der Chefredaktion, davon zehn als Chefredakteur, aus dieser Funktion aus. Er wird der SZ-Redaktion weiterhin als Autor angehören. 

Die neue Chefredaktion soll vollständig integriert arbeiten und sich nicht mehr in getrennte Zuständigkeiten für Print und Online aufteilen.

Neu in die Chefredaktion haben die Herausgeber zudem Dr. Alexandra Föderl-Schmid und Ulrich Schäfer berufen, beide sollen stellvertretende Chefredakteure werden. Föderl-Schmid, 49, ist derzeit SZ-Korrespondentin für Israel und die Palästinenser-Gebiete mit Sitz in Tel Aviv; zuvor war sie Chefredakteurin des „Standard“ in Wien. Schäfer, 52, ist momentan einer der Nachrichtenchefs der SZ; zuvor war er Leiter des Ressorts Wirtschaft sowie des Ressorts München, Region und Bayern.

Die neue Chefredaktion soll ihre Aufgabe im Sommer übernehmen. Die Berufungen stehen unter dem Vorbehalt, dass ihnen das Gremium der Leitenden Redakteurinnen und Redakteure der SZ zustimmt, wie es das Redaktionsstatut der SZ vorsieht.

(Quelle: SWMH, PM 17.03.2020)

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III. Vermarktung

Neu: Die ZMG-Karte des Monats

Die ZMG startet die neue Newsletter-Rubrik „Die ZMG-Karte des Monats“. Ein Mal pro Monat werden monothematisch Auswertungen aus Studien, wie z.B. ma Tageszeitungen oder best for planning, in Form von "Heat Maps" auf zmg-info.de zur Verfügung gestellt.

Zum Start steht eine Karte, die die Reichweite aller Tageszeitungen nach Kreisen in Deutschland abbildet, zum Download bereit

https://info.zmg.de/marktuebersichten/uebersichtskarten/karte-des-monats.html

 

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