VBZV-Newsletter 10/2019

 

 

I. Medienpolitik

Verlegerverbände begrüßen Verabschiedung des EU-Urheberrechts
Bundesregierung muss Richtlinie nun schnell und sachgerecht umsetzen

Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass das Europäische Parlament die EU-Urheberrechtsrichtlinie am 26. März 2019 endgültig verabschiedet hat. „Die Zustimmung zur Reform ist ein ‚ja‘ zur digitalen Zukunft von Kultur und Medien und zu einer lebendigen und vielfältigen Kreativlandschaft in Europa. Nun muss der Rat der EU zustimmen und die Bundesregierung muss die Richtlinie schnell und sachgerecht umsetzen“, sagten Vertreter der beiden Verlegerverbände in Berlin. Der Rat hatte das heute vom EU-Parlament verabschiedete Verhandlungsergebnis bereits informell gebilligt.

Die Übereinkunft sieht auch die Einführung eines europaweiten Publisher’s Right vor, das den Verlagen erstmals die Chance bietet, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln. Dieses Recht wird digitale Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen. Das reformierte Urheberrecht ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära, so die Verbände.

(Quelle: BDZV, PM 26.03.2019)

 

VBZV-Jahrestagung in Berlin

Mit einem klaren „Ja“ hatten am 20. März auch die bayerischen Zeitungsverleger die Forderung nach einer zügigen Verabschiedung der der europäischen Urheberrechtsreform bekräftigt. Anlässlich des Bayerischen Verlegerabends in Berlin, bei dem Ministerpräsident Dr. Markus Söder die Festrede hielt, betonte der VBZV-Vorsitzende Andreas Scherer, die Richtlinie schaffe endlich ein zeitgemäßes Urheberrecht für die digitale Medienwelt. 

Vor über 100 geladenen Gästen sagte Scherer in der Bayerischen Vertretung, erst dann könne man mit den großen Plattformen, die die digitalen Inhalte der Verlage für ihre eigenen Geschäftsmodelle nutzen, auf Augenhöhe verhandeln. Damit würde Europa erstmals ein klares Signal in das Silicon Valley senden. Scherer wörtlich: „Unser Content ist wertvoll und nicht zum Nulltarif zu haben. Wer ihn nutzen will, muss uns fragen und im Zweifel dafür bezahlen.“ Auch für die Wertschätzung journalistischer Arbeit im digitalen Zeitalter sei die Copyright-Reform von unschätzbarem Wert. 

Zugleich wies Scherer auf die dramatisch zunehmende Kostenlast der Branche im Bereich der Zeitungszustellung hin. Bei sinkenden Printauflagen werde die Zustellung pro Exemplar immer teurer. Gleichzeitig seien die Kosten durch die Ausgestaltung des Mindestlohns für die Branche extrem gestiegen. Hinzu kämen die geradezu grotesken Bürokratiekosten, vor allem durch die ausufernden Dokumentationspflichten für die rund 20.000 Zusteller in Bayern.

Das gefährde die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Informationen. Gerade die gedruckte Zeitung sei gesellschaftlich höchst relevant und für unsere Demokratie unverzichtbar. „Eine Zeitung“, so Scherer, „leistet für unsere Gesellschaft nicht weniger als eine Straße oder ein Glasfaserkabel.“ Die Politik müsse daher über eine Infrastrukturförderung nachdenken, wie es sie für die gesellschaftlich relevanten öffentlichen Verkehrsnetze oder den Breitbandausbau längst gebe. Eine solche Infrastrukturförderung könne wesentlich dazu beitragen, die Zukunft der Zeitung sicherzustellen. In anderen EU-Staaten habe man mit einer solchen Förderung bereits gute Erfahrungen gemacht.

Am Nachmittag hatten sich die bayerischen Verleger im Rahmen ihrer jährlichen Mitgliederversammlung über die neue Login Allianz netID informiert. Sven Bornemann, CEO von netID, zeigte die Möglichkeiten und Chancen der neuen Datenallianz auf.

 

Presseverleger begrüßen dritte Wettbewerbsentscheidung der EU-Kommission gegen Google

Die EU-Wettbewerbsbehörde sieht es als erwiesen an, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbrauchte, indem es in Verträgen mit Betreibern von Webseiten verhindert hat, dass konkurrierende Werbeunternehmen Anzeigen auf diesen Webseiten vermitteln konnten. Dadurch hat Google andere Unternehmen mit rechtswidrigen Mitteln gehindert, auf dem Markt für die Vermittlung von Online-Werbung mit Googles Dienst AdSense in Konkurrenz zu treten. Die Kommission verhängte ein Bußgeld in Höhe von 1,49 Mrd. Euro. Zudem forderte die Kommission Google auf, soweit noch nicht geschehen, die Verhaltensweisen einzustellen und von ähnlichen Maßnahmen abzusehen. Vom festgestellten Wettbewerbsverstoß betroffene Unternehmen sollen sich zudem im Wege zivilrechtlicher Schadensersatzklagen gegen Google schadlos halten können.

Die Entscheidung vom 20. März 2019 ist bereits die dritte Bußgeld-Entscheidung der EU-Kommission gegen Google binnen zwei Jahren.

Im Juni 2017 verhängte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro wegen der missbräuchlichen Bevorzugung des eigenen Produkt- und Preisvergleichsdienstes Google Shopping in den allgemeinen Suchergebnissen. Im Juli 2018 verhängte die Kommission ein zweites Bußgeld in Höhe von 4,34 Mrd. Euro wegen unzulässiger Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit dem Mobil-Betriebssystem Android.

Bei der Umsetzung der jetzigen Entscheidung müsse die EU-Kommission sicherstellen, dass Google die untersagten Verhaltensweisen tatsächlich beendet habe und von vergleichbaren Maßnahmen absehe, heißt es dazu seitens der Presseverbände BDZV und VDZ. Die Erfahrung zeige leider, dass bei der schnellen und effektiven Umsetzung von Entscheidungen noch Verbesserungsbedarf bestehe. So sei die Google Shopping-Entscheidung auch knapp zwei Jahre nach ihrem Erlass immer noch nicht wettbewerbskonform umgesetzt.

BDZV und VDZ haben alle Verfahren von Anfang an aktiv begleitet. Sie gehörten im Jahr 2009 auch zu den ersten Beschwerdeführern, die das zu den Entscheidungen Google Shopping und Google AdSense führende Wettbewerbsverfahren mit angestoßen hatten. Im Android-Verfahren hatten sich BDZV und VDZ als sogenannte interessierte Dritte aktiv eingebracht. Nach Erlass der Bußgeldentscheidung durch die EU-Kommission im Falle Google Shopping sind beide Verbände inzwischen als Nebenintervenienten zugelassen und damit Streithelfer der EU-Kommission vor dem Europäischen Gericht. Auch im Android-Verfahren haben BDZV und VDZ bereits einen entsprechenden Antrag auf Zulassung zur Nebenintervention gestellt.

(Quelle: BDZV, PM 21.03.2019)

 

Kein Steuerabzug bei Online-Werbung

Inländische werbetreibende Unternehmen müssen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen. Das gab der bayerische Finanzminister Albert Füracker bekannt.

Mitte vergangenen Monats wurden Überlegungen aus dem Bundesfinanzministerium laut, die US-Digitalkonzerne mittelbar zu besteuern. Im Gespräch war eine 15-prozentige Quellensteuer. Vergütungen, die deutsche Werbetreibende an ausländische Internetplattformen wie Google oder Facebook zur Platzierung von Onlinewerbung zahlen, wären demnach wie Lizenzzahlungen zu behandeln gewesen und entsprechend einer 15-prozentigen Quellensteuer unterlegen, die sich deutsche Werbungtreibende dann von Google oder Facebook als den eigentlichen Steuerpflichtigen hätten erstatten lassen müssen. 

Nun teilte Finanzminister Füracker am 14. März 2019 mit, dass eine Verpflichtung zum Quellensteuerabzug im Ergebnis bürokratischen Mehraufwand und in zahlreichen Fällen auch erhebliche Steuernachforderungen zur Folge gehabt hätten. „Die jetzt erreichte Klärung zwischen Bund und Ländern bedeutet, dass den inländischen Unternehmen unnötige steuerliche Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Onlinewerbung erspart blieben“, unterstrich Füracker. Um sicherzustellen, dass die Werbetreibenden bis zur Klärung auf der Bund-Länder-Ebene nicht steuerlich belastet werden, seien die bayerischen Finanzämter bereits zuvor angewiesen worden, diese Fälle offen zu halten. 

Quelle: stmflh, PM 14.03.2019; MM, 20.02.2019; ZDF Frontal, PM 18.02.2019, wiwo.de, 15.02.2019) 

 

 

II. Aus den Verlagen

Prominenter Auftritt für Kommentare auf SZ.de

Die Süddeutsche Zeitung stärkt ihr Angebot an hochwertigem Meinungsjournalismus im Digitalen: Ab diesem Donnerstag erhalten Kommentare auf SZ.de einen neuen, prominenten Auftritt.

Die Seite Vier, eine Institution in der gedruckten SZ, hat nun ein Online-Pendant, das von Heribert Prantl gegründete Ressort „Meinung“ auf SZ.de. Diese Entscheidung folgt auf einen Relaunch der Seite Vier als Meinungsseite und auf die Einführung der neuen Op-Ed-Seiten (Opinion und Editorial) für Kolumnisten und Gastbeiträge in der Freitags- und Samstagsausgabe.

Das neue Online-Ressort präsentiert Meinungsbeiträge von SZ-Redakteuren, Kolumnisten und Gastautoren auf der Homepage von SZ.de künftig noch übersichtlicher und ansprechender.  Diese Meinungstexte werden standardmäßig kommentierbar sein, Leserinnen und Leser sollen in Zukunft auch ihre eigene Meinung zu Kommentaren abgeben können.

(Quelle: SWMH, PM 27.03.2019)

 

Die SZ startet zwei Pop-up-Newsletter – zur Europawahl und zu den Schulstreiks

Die Süddeutsche Zeitung bietet einen neuartigen Service an: Zwei sogenannte Pop-up-Newsletter bündeln wöchentlich die Berichterstattung zur Europawahl und über die Schulstreiks. Die Pop-up-Newsletter laufen nur so lange, wie das Thema nachrichtlich relevant bleibt.

Der „Klimafreitag“ genannte Newsletter zu den Themen Umweltschutz und Schulstreiks startet ab sofort und begleitet die Proteste für eine andere Klimapolitik. Ab dem 22. März folgt der Europa-Newsletter mit Einschätzungen aus Brüssel, Berlin, London und München. 

(Quelle: SWMH, PM 15.03.2019)

 

Augsburger Allgemeine stellt Führungsteam in der Redaktion neu auf

Die Redaktion der Augsburger Allgemeine stellt ihr Führungsteam neu auf. Andrea Kümpfbeck (51), bislang Leiterin des Bayern-Ressorts, wird als stellvertretende Chefredakteurin mit dem Schwerpunkt Lokales/Regionales übernehmen. Zugleich wird Yannick Dillinger (35), bislang stellvertretender Chefredakteur bei der Schwäbischen Zeitung, im Laufe des Jahres stellvertretender Chefredakteur mit dem Schwerpunkt Digitale Transformation. Beide folgen auf Gerd Horseling, der Ende 2019 in den Ruhestand gehen wird, sowie Jürgen Marks, der sich beruflich neu orientiert und aus dem Unternehmen ausscheidet.

Das neue Führungsteam unter der Leitung von Chefredakteur Gregor Peter Schmitz erweitern künftig zudem „Mitglieder der Chefredaktion“ als Chefplaner für die Printausgabe sowie alle Verbreitungskanäle – diese Aufgabe werden im Laufe des Jahres Margit Hufnagel, Sarah Schierack, Michael Stifter, Rudi Wais und Tobias Schaumann (Koordination Prozesse) übernehmen.

„Mit Chefredakteur Gregor Peter Schmitz haben wir einen grundlegenden Veränderungsprozess angestoßen, um den Herausforderungen der Zukunft und insbesondere der digitalen Transformation noch besser begegnen zu können“, sagt Alexandra Holland, Herausgeberin der Augsburger Allgemeine und für die Redaktion verantwortliche Geschäftsführerin der Presse-Druck- und Verlags-GmbH. „Der Umbau in der Chefredaktion mit der Erweiterung unserer Führungsstruktur ist eine weitere Etappe auf dem eigeschlagenen Weg. Unser Ziel ist eine moderne, attraktive Regionalzeitung, die auf allen Kanälen erfolgreich ist. Mit Andrea Kümpfbeck haben wir eine erfahrene und führungsstarke Journalistin für die Verankerung unserer wichtigen lokalen und regionalen Berichterstattung. Sie ist mit der Region bestens vertraut und kennt die DNA unserer Zeitung ganz genau. Mit Yannick Dillinger ist es uns gelungen, einen der profilitertesten deutschen Digitalexperten für unser Haus zu gewinnen“, so Alexandra Holland weiter. „Jürgen Marks danke ich für sein großes Engagement und das Geleistete in unserer Redaktion. Er hat entscheidende Impulse für die digitale Weiterentwicklung der Augsburger Allgemeinen gegeben", so Holland.

(Quelle: Mediengruppe PD, PM 18.03.2019)

 

III. Aus den Verbänden

Neu im VBZV-Vorstand: Martin Wunnike, Mittelbayerische Zeitung
Guido Mehl künftig neben Walter Schweinsberg Rechnungsprüfer

Bei den turnusmäßigen Wahlen wurden im Rahmen der jüngsten Mitgliederversammlung unseres Verbands am 20. März in Berlin die Vorsitzenden Andreas Scherer aus Augsburg und Dr. Laurent Fischer aus Bayreuth für weitere zwei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Auch die bisherigen Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Martin Balle (Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung / Abendzeitung München), Oliver Döser (Oberbayerisches Volksblatt, Rosenheim), Ulrich Eymann (Main-Echo, Aschaffenburg), Stefan Hilscher (Süddeutsche Zeitung, München), Guido Mehl (Fränkische Landeszeitung, Ansbach), Daniel Schöningh (Münchner Merkur / tz), Walter Schweinsberg (Mediengruppe Oberfranken, Bamberg) und Viola Vogelsang-Reichl (Der Neue Tag, Weiden) wurden wiedergewählt. 

Neu in den Vorstand gewählt wurde Martin Wunnike (Mittelbayerische Zeitung, Regensburg). 

Als Rechnungsprüfer wurde Walter Schweinsberg wiedergewählt, als weiterer Rechnungsprüfer wurde Guido Mehl gewählt.

 

Mitgliederwechsel beim Presserat

Der Deutsche Presserat hat neue Mitglieder: Von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) entsandt wurden Doris Richter (Redakteurin beim Kölner Stadtanzeiger / Kölnische Rundschau), Miriam Scharlibbe (Redakteurin Neue Westfälische) und Hans-Martin Tillack (Redakteur beim Stern). Vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) kommt die freie Journalistin Maria Ebert neu zur Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.

Das Plenum hat auch zahlreiche Mitglieder verabschiedet. Sigrun Müller-Gerbes, Redakteurin bei der Neuen Westfälischen, war für die dju seit 2003 beim Presserat tätig, als Mitglied sowie von 2006 bis 2008 als stellvertretende Sprecherin. Mehrfach übernahm sie den Vorsitz unterschiedlicher Beschwerdeausschüsse, zuletzt war Müller-Gerbes Mitglied im Beschwerdeausschuss 2.

Jan Lehmann, Redakteur bei der Nordwest-Zeitung (DJV) und seit 2009 Mitglied, verlässt den Presserat ebenso wie Dr. Stefan Söder, als Rechtsanwalt u.a. für den Burda-Verlag (VDZ) tätig und zuletzt stellv. Vorsitzender des Beschwerdeausschuss 1. Von der dju scheiden Anne Schneller, freie Journalistin und stellv. Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 3 aus sowie Angela Giese, Redakteurin bei den Nürnberger Nachrichten und stellv. Mitglied im Beschwerdeausschuss 2. Sascha Borowski, leitender Redakteur bei der Augsburger Allgemeinen (DJV) verabschiedet sich als stellv. Vorsitzender des Beschwerdeausschusses 2, bleibt dem Presserat aber als Mitglied des Trägervereins erhalten.

Das Plenum des Presserats besteht aus 28 Mitgliedern der vier Trägerverbände: Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) sowie Deutscher Journalisten-Verband (DJV). Der Trägerverein, der sich ebenfalls aus den vier Verbänden zusammensetzt, ist für personelle, organisatorische und finanzielle Grundlagen des Presserats verantwortlich.

Plenum und Trägerverein im Überblick: https://www.presserat.de/presserat/plenum-und-traegerverein/

(Quelle: Presserat, PM 21.03.2019)

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