VBZV-Newsletter 09/2024


I. Medienpolitik

EU-Kommission verhängt Milliardenstrafe gegen Apple

Die Europäische Kommission hat am 4. März 2024 eine Strafe über 1,8 Milliarden Eu-ro gegen Apple verhängt. Nach Auffassung der EU-Behörde hat Apple seine dominie-rende Marktstellung missbraucht, indem es Musik-Streaming-Apps über seinen App Store an iPhone- und iPad-Nutzer vertrieben hat. Dies ist die drittgrößte Geldstrafe gegen ein Unternehmen wegen Verletzung von EU-Vorschriften. Die ersten beiden Plätze gehen an Google, das 2018 mit 4,34 Milliarden Euro und 2017 mit 2,42 Milliarden Euro bestraft wurde.

Die Kommission hat festgestellt, dass App-Entwickler durch die Beschränkungen von Apple daran gehindert werden, iOS-Nutzer über alternative und günstigere Musik-Abonnementdienste außerhalb der App zu informieren. Dies verstößt gegen das EU-Kartellrecht. „Ein Jahrzehnt lang hat Apple seine beherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musik-Streaming-Anwendungen über den App Store miss-braucht. Dies geschah, indem Entwickler daran gehindert wurden, Verbraucher über alternative, billigere Musikdienste außerhalb des Apple-Ökosystems zu informie-ren“, erklärte  nun die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager am Montag.

Die EU-Kommission kritisierte bereits 2021 die Praxis von Apple, dass Abos in Apps über Apples Bezahlplattform abgewickelt werden müssen, wobei Apple 30 oder 15 Prozent der Einnahmen einbehält. Der Streamingdienste-Anbieter Spotify argumentier-te, dies benachteilige sie gegenüber Apple Music. Apple hatte es App-Entwicklern ver-boten, iOS-Nutzer über Preise zu informieren, die iOS-Nutzer außerhalb der App im In-ternet zur Verfügung stehen, sowie über Preisunterschiede zwischen In-App-Abonnements, die über den In-App-Kaufmechanismus von Apple verkauft werden, und solchen, die anderswo erhältlich sind.
Außerdem durften die Entwickler keine Links in ihre Apps einfügen, die iOS-Nutzer auf die Website des App-Entwicklers verweisen, wo alternative Abonnements erworben werden können. Die Entwickler durften sich auch nicht per E-Mail oder auf andere Weise an neue Nutzer wenden, um sie über alternative Preisoptionen zu informieren, nachdem sie ein Konto eingerichtet hatten.

Die Kommission verhängte die Geldstrafe gegen Apple unter Berücksichtigung der Dauer und Schwere der Verletzung sowie des Umsatzes und der Marktkapitalisierung des Unternehmens. Außerdem forderte die Kommission Apple auf, die betroffenen Bestimmungen zu entfernen und ähnliche Verstöße in Zukunft zu vermeiden.

Begründet wurde die Rekordstrafe unter anderem damit, dass Apple im Verwaltungs-verfahren falsche Angaben gemacht habe. Diese Strafe soll abschreckend wirken und eine klare Botschaft an große Technologieunternehmen senden.

(Quelle: euractiv.de, 04.03.2024; chip.de, 04.03.2024)

Seitenanfang


Gesetz über künstliche Intelligenz: im EU-Parlament verabschiedet

Am gestrigen Mittwoch, 13. März 2024, gab das Parlament grünes Licht für das Ge-setz über künstliche Intelligenz. Die Abgeordneten nahmen die Verordnung mit 523 zu 46 Stimmen bei 49 Enthaltungen an. Auf den Text hatten sich Parlament und Rat im Dezember 2023 geeinigt.

Die neuen Regeln zielen darauf ab, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie ökologische Nachhaltigkeit vor Hochrisiko-KI-Systemen zu schützen. Gleichzeitig sollen sie Innovationen ankurbeln und dafür sorgen, dass die EU in diesem Bereich ei-ne Führungsrolle einnimmt. Die Verordnung legt bestimmte Verpflichtungen für KI-Systeme fest, abhängig von den jeweiligen möglichen Risiken und Auswirkungen.

Der AI-Act ist eine Verordnung der EU, die ohne weitere Umsetzung direkt in allen EU-Staaten gilt. Der entscheidende Passus für Journalistinnen und Journalisten steht in Artikel 52c. Danach müssen die Anbieter von großen KI-Sprachmodellen „ausreichend detaillierte Zusammenfassungen“ dazu veröffentlichen, mit welchen Texten sie ihre KI trainiert haben. Die Passage wurde auf Druck der deutschen „Initiative Urheberrecht“ aufgenommen. Die entscheidende Frage nach der Rechtmäßigkeit und der Vergütung der Nutzung von Inhalten durch Firmen wie Open AI, die damit ihre Modelle trainieren, bleibt jedoch offen.

Unter Verweis auf eine spezielle Regelung für Text- und Data-Mining (TDM), die 2019 in die EU-Urheberrichtlinie aufgenommen wurde und mittlerweile auch im deutschen Urheberrechtsgesetz (§ 44b) verankert ist, argumentieren KI-Unternehmen, dass sie beim maschinellen Durchsuchen großer Text- und Datenmengen zur Mustererkennung weder um Erlaubnis fragen noch Gebühren zahlen müssen. Die Initiative Urheberrecht hält die Ausnahme für Data-Mining jedoch grundsätzlich für nicht anwendbar. Sie prüft nun rechtliche Schritte.

Zur Umsetzung des AI Acts wird ein AI Office bei der EU eingerichtet.

Die Verordnung wird nun von Rechts- und Sprachsachverständigen abschließend über-prüft. Sie dürfte noch vor Ende der Wahlperiode im Rahmen des sogenann-ten Berichtigungsverfahrens angenommen werden. Auch muss der Rat die neuen Vor-schriften noch förmlich annehmen.

Die EU-Verordnung sieht zudem vor, dass in den Mitgliedstaaten Reallabore eingerich-tet und Tests unter realen Bedingungen durchgeführt werden. Diese müssen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups zugänglich sein, damit sie innovative KI-Systeme entwickeln und trainieren können, bevor sie auf den Markt kommen.

(Quelle: europarl.europa.eu, 13.03.2024)

Seitenanfang

Rundfunkanbieter zum KEF-Bericht: Verband begrüßt Absicherung der UKW-Verbreitung von ARD und Deutschlandradio bis 2033 – „Der Ball für eine nachhaltige Beitragsstabilität liegt bei den Ländern“

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch unser Verband ange-schlossen ist, warnte anlässlich der Verabschiedung des Verordnungsentwurfs im EU-Parlament vor einer Überregulierung:

„Trotz der Änderungen, die am AI Act zuletzt noch vorgenommen wurden, besteht un-sere Sorge fort, dass eine überbordende KI-Regulierung zur Innovationsbremse wird“, so vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Künstliche Intelligenz sei eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, deren Potenziale wir nicht ungenutzt lie-gen lassen können. Jetzt müsse es darum gehen, bei der Umsetzung der neuen Rege-lungen den Fokus auf einfache praktische Handhabbarkeit zu legen und weiter fortbe-stehende Unklarheiten schnellstmöglich auszuräumen. Unternehmen und Forschungs-einrichtungen brauchten Orientierung, was geht und wie es geht.

Harmonisierung sei dann Basis für wirtschaftlichen Erfolg, wenn gemeinsame Regeln überall auch gleich verstanden und vor allem angewandt werden. Insofern befürworte die bayerische Wirtschaft auch ein starkes Engagement der Bundesregierung im EU AI Board.“


Rundfunkanbieter zum KEF-Bericht: Verband begrüßt Absicherung der UKW-Verbreitung von ARD und Deutschlandradio bis 2033 – „Der Ball für eine nachhaltige Beitragsstabilität liegt bei den Ländern“

Vaunet, der Verband Privater Medien, hat die Ausführungen der der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu den erforderlichen Ein-sparungen der Rundfunkanstalten und die Anpassung des Abschmelzmodells für die Finanzierung der Distribution der Hörfunkprogramme von ARD und Deutschlandradio über UKW um 4 Jahre begrüßt. Die ursprünglich für die Beitragsperiode ab 2029 vor-gesehenen Einsparungen bei UKW werden damit frühestens ab der Beitragsperiode ab 2033 realisiert.

Der Verband zieht als Schluss aus dem Bericht der Kommission, dass die Länder mit dem für den Herbst geplanten Reformmedienstaatsvertrag Auftrag und Struktur für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch einmal konkreter festschreiben müssen, wenn sie eine nachhaltige Beitragsstabilität gewährleisten wollen.

„Die aus der KEF-Entscheidung resultierende Absicherung der UKW-Verbreitung bis mindestens Ende 2032 ist eine weitsichtige und realistische Einschätzung zur weiteren Entwicklung bei den Verbreitungswegen des Radios, so Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VAUNET und CEO der FFH MEDIENGRUPPE dazu. Dies entspräche den Marktanforderungen und der Einschätzung des VAUNET. Im dualen Rundfunksystem schaffe die KEF damit auch auf privater Seite Planungssicher-heit für den Verbreitungsweg UKW. Dennoch wirbt Vaunet beim Thema UKW/DAB+ wei-terhin für Technologieneutralität und die freie Entscheidung der Rundfunkanbieter für ihre Verbreitungswege. Hier dürfe nicht schon wieder die nächste einseitige Deadline für UKW geschaffen werden. Nach wie vor sind die Verbreitungskosten im Simulcast durch die KEF-Entscheidung nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geklärt, eine adäquate finanzielle Unterstützung der Privaten wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit.“

Vaunet ist der Spitzenverband der privaten Audio- und audiovisuellen Medien in Deutschland. Zu den vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 160 Mitglieder gehören TV-, Radio-, Web- und Streaming-Angebote. Der Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzep-tanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen sowie die große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der Branche im digitalen Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.
 
(Quelle: Vaunet, PM 27.02.2024)

Seitenanfang

II. Vermarktung

Zeitungsqualitäten 2024: Zeitungen als Vertrauensanker – Studie liefert aktuelle Daten zur Zeitung und ihren Leistungen für Leser und Werbekunden

Künstliche Intelligenz verändert journalistische Arbeitsweisen. 80 Prozent der deut-schen Bevölkerung wünschen sich aber, dass die letzte Entscheidung über einen jour-nalistischen Beitrag immer bei einem Redakteur liegt. Ihm vertrauen sie deutlich mehr als einer KI.

Dass guter und vertrauenswürdiger Journalismus im Zeitalter der künstlichen Intelli-genz weiter an Bedeutung gewinnt, erwarten rund zwei Drittel der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. 63 Prozent sorgen sich, dass der Einsatz von KI in der Berichter-stattung die Unterscheidung zwischen Fakten und Falschmeldungen erschwert.

Das sind Ergebnisse der neuen Studie „Zeitungsqualitäten 2024“, die die ZMG Zei-tungsmarktforschung Gesellschaft im Auftrag des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) durchgeführt hat. Die jährliche Erhebung bündelt Daten zu Nutzung und Leistung der Zeitungen im Leser- wie im Werbemarkt. So erreichen die deutschen Zeitungen mit ihren gedruckten und digitalen Angeboten regelmäßig 76,8 Prozent der Bevölkerung. Auch 63 Prozent der unter 30-Jährigen nutzen mindestens wöchentlich Zeitungsangebote, im Gegensatz zur älteren Leserschaft ganz überwie-gend digital.

Ihre breite Berichterstattung, die lokale Stärke und hohe Glaubwürdigkeit machen die Zeitungen aus Sicht der Menschen zu einem wertgeschätzten Nachrichtenmedium und für Unternehmen zu einem hochwertigen Werbeumfeld. Vor allem die breite Lokalbe-richterstattung kommt gut an. Für 93 Prozent der Bevölkerung sind die regionalen Ta-geszeitungen „unverzichtbar und sinnvoll“ für die Information vor Ort. Als feste Größe in der Region genießen die lokalen Zeitungen das besondere Vertrauen ihrer Leser-schaft und werden von 96 Prozent als glaubwürdig bewertet.

Die Befragungsergebnisse legen nahe, dass diese Qualitäten für die Zukunftsfähigkeit der Zeitungen eine große Rolle spielen. Denn für ihr persönliches Informationsverhal-ten definiert die Mehrheit klare Qualitätskriterien: 80 Prozent legen großen Wert auf eine verlässliche Berichterstattung, 74 Prozent möchten gründlich über Hintergründe und Zusammenhänge informiert werden und für 67 Prozent ist es sehr wichtig, dass ihnen der Absender von Nachrichten bekannt ist.

Für die Studie „Zeitungsqualitäten 2024“ wurden in der ZMG-Bevölkerungsbefragung im Oktober und November 2023 rund 1.000 Personen in Deutschland ab 14 Jahren be-fragt. Alle Auswertungen stehen als animierte Grafiken auf www.zeitungsqualitaeten.de und zum freien Download sowie auf Anfrage un-ter presse(at)bdzv.de einzeln und in Druckauflösung zur Verfügung.

(Quelle: bdzv.de, 13.03.2024)

Seitenanfang

III. Logistik

BDZV-Logistik-Benchmark 2024 startet

Optimierung der Verlagslogistik: Nach dem Erfolg der letzten Jahre bietet der BDZV seinen Mitgliedern auch 2024 wieder Expertise und Unterstützung zur Presselogistik in Form der Logistik-Benchmark an.

Das Benchmarking-Projekt unter Leitung von Unternehmensberater Markus Bohl soll den Verlagen durch einen Vergleich ihrer Presselogistik dabei helfen, Verbesserungspo-tentiale aufzuzeigen und dadurch die Zeitungszustellung zu optimieren.

Es bietet den teilnehmenden Verlagen zudem wertvolle Impulse für ihre Arbeit und kann konkrete Ansatzpunkte zur Zukunftssicherung, etwa bei der Gebietsoptimierung, aufzeigen.

Der Wettbewerbsvergleich ist jüngst um den Indikator „Zukunft“ erweitert worden, so-dass nun auch Aussagen darüber möglich sind, wie die Unternehmen sich für die Zu-kunft rüsten müssen.

Weitere Informationen erhalten BDZV-Mitglieder bei Christian Eggert, Leiter Verlags-wirtschaft (Mail: eggert(at)bdzv.de).

(Quelle: bdzv.de, 05.03.2024)

Seitenanfang

'