VBZV-Newsletter 08/2023

I. Medienpolitik

BLM prüft Aufsichtsverfahren gegen Twitter wegen möglichem Verstoß gegen Diskriminierungsverbot – bei Manipulation des Algorithmus greift der Medienstaatsvertrag

Die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) prüft aktuell, ob die Social Media-Plattform Twitter das Gebot der Diskriminierungsfreiheit verletzt bzw. verletzt hat. Sollte im Ergebnis die Manipulation des Algorithmus durch einen ‚Reichweiten-Booster‘ für die Tweets von Eigentümer Elon Musk als Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag (MStV) gewertet werden, wäre gegebenen­falls ein Auf­sichts­verfahren der Medienanstalten gegen Twitter Deutschland, wegen Diskriminierung nach § 94 MStV einzuleiten.

Die Meldung des US-Newsletters „Platformer“ über eine Anweisung von Twitter-Eigner und CEO Elon Musk, den Algorithmus so zu „frisieren“, dass seine eigenen Tweets regelmäßig die höchste Reichweite erzielen, hatte ein breites Presseecho ausgelöst. Dies ist Anlass für die Medien­aufsicht zu prüfen, ob diese Manipulation auch beim deutschen Twitter-Ableger zu beobachten ist und damit die Regulierungsvorgaben für Medienintermediäre verletzt werden. Für das deutsche Angebot von Twitter ist in Deutschland die BLM zuständig.

BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege betont: „Bei einer möglichen Manipulation des Algorithmus greift der Medienstaatsvertrag mit dem Diskriminierungsverbot, das die bewusste Priorisierung bestimmter journalistisch-redaktioneller Inhalte verhindern soll. Twitter hat gerade für die politische Kommunikation eine enorme Bedeutung. Meinungs­viel­falt und damit auch einen freien demokratischen Dialog zu sichern, ist eine Aufgabe, die die Medienanstalten angesichts der Meinungsmacht von Medienintermediären sehr ernst nehmen.“

So sind Intermediäre laut einer 2022 veröffentlichten Schwerpunktstudie der Medienan­stalten für 43 Prozent der Befragten die wichtigste Informationsquelle für politische Botschaften – eine Zahl, die zeigt, wie wahlkampfentscheidend Twitter sein kann.

(Quelle: BLM, PM 17.02.2023)

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Chatbot-Suche: Verleger fordern Lizenzgebühren von Microsoft und Google 

„Eine Verwertung von Verlagsangeboten durch KI-Sprachmodule für die Veröffentlichung konkurrierender Inhalte ist unseres Erachtens nur mit einer Lizenz des Verlages zulässig“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Bundesverbands der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und des Medienverbands der freien Presse (MVFP). Ähnlich äußert sich ein Sprecher der Verwertungsgesellschaft Corint Media, die zahlreiche Verlage bei der Verwertung des Leistungsschutzrechts vertritt: „Sollten Presseinhalte von Chatbots genutzt werden, muss eine angemessene Vergütung an die Rechteinhaber gezahlt werden.“ 

Microsoft und Google haben angekündigt, in ihren Suchmaschinen künftig neben Links auch eigene, ausformulierte Texte anzuzeigen, die von ähnlichen KI-Sprachsystemen wie ChatGPT erzeugt werden und auch auf Medieninhalte im Internet zugreifen. 

Die Verlegerverbände fordern, dass die KI dabei nicht die Leistung der Verlage und ihrer Redaktionen ausbeuten darf. Offen ist, ob das seit 2021 geltende Presseleistungsschutzrecht angewandt werden kann. Möglicherweise müsse der Gesetzgeber entsprechend der technologischen Entwicklung rechtzeitig nachschärfen, erklärt Corint Media. 

Die Vertreter der Medienhäuser sehen in den Vorhaben auch einen möglichen Wettbewerbsverstoß. „Wenn die Google-Suche eigene KI-Inhalte gegenüber konkurrierenden Verlagsinhalten in Ranking, Ausführlichkeit und Sichtbarkeit bevorzugt, ist das eine Selbstbegünstigung und Diskriminierung der Wettbewerber durch einen Monopolisten, die wie bei der Bevorzugung des nationalen Gesundheitsportals oder des eigenen Shopping-Dienstes untersagt werden muss“, argumentieren BDZV und MVFP. 

Künstler monieren schon länger, dass kommerzielle KI-Anwendungen anhand von urheberrechtlich geschütztem Material trainiert werden, deren Ersteller weder gefragt noch finanziell entschädigt wurden. 

In den USA sind im Streit um KI und Copyright bereits Sammelklagen anhängig. Eine wegen der Nutzung von Open-Source-Code zum Training von GitHubs KI-gestützter Programmierhilfe Copilot und eine weitere gegen die Bild-KI-Startups Stability AI und Midjourney. In England klagt die Bilddatenbank Getty Images ebenfalls gegen Stability AI für die Nutzung ihrer Bilder und Meta- Daten beim Training der Bild-KI Stable Diffusion. 

(Quelle: VHZV, RS 17.02.2023)

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II. Aus den Verbänden

Relaunch bei ZMG INFO – Überblicksartikel zu KI in der Verlagsbranche

Die Zeitungsmarktforschung Gesellschaft der deutschen Zeitungen mbH (ZMG) hat Aufbau und Erscheinungsbild ihres Newsletters ZMG INFO überarbetet und den technischen Dienstleister gewechselt. 

Alle 14 Tage werden Neuigkeiten aus den Fachabteilungen der ZMG über diesen Kanal publiziert. Jeweils montags informiert die ZMG über aktuellen Studien und relevante Leistungszahlen für das Medium. Darüber hinaus enthält der Newsletter Hinweise auf nützliche Services und Veranstaltungen. In der Aktuellen Ausgabe Nr. 622 (!) des Newsletters ist so unter anderem ein Link zu einem informativen Übersichtsartikel zum Thema KI in der Verlagsbranche „Vom Roboterjournalismus bis zur Upselling-Empfehlung“. Der Artikel kann hier abgerufen werden:

https://zmg.de/services/daten-services-fuer-verlage/digital-welt/umzingelt-von-algorithmen-1

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BDZV und jule verstärken Zusammenarbeit

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) verstärkt sein Engagement zur Gewinnung junger Zielgruppen und ist seit Anfang des Jahres Alleingesellschafter der jule : Initiative junge Leser GmbH (Burgwedel). Das Wissensnetzwerk der Zeitungen verbindet seit 2011 Zeitungsverlage, die sich besonders für das Zukunftsfeld junge Leser engagieren. Zuvor hielten der BDZV und die Firma TBM Marketing (Burgwedel) jeweils 50 Prozent der Anteile.

„Junge Menschen für den lokalen und regionalen Journalismus der Zeitungsverlage mit ihren digitalen und gedruckten Produkten zu gewinnen, ist ein wichtiges Zukunftsprojekt, das durch aktive Vernetzung der Verlage untereinander besonders effektiv gefördert werden kann“, sagt BDZV-Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert anlässlich der Übertragung aller Gesellschaftsanteile auf den BDZV. „Zugleich möchten wir stärker noch als bisher von den Ergebnissen der Umfragen und Analysen profitieren, die jule durchführt.“

Für die Zukunft hat jule viel vor: Schwerpunkte im Jahr 2023 sind beispielsweise das Thema „Familie“, die Weiterentwicklung der (medien-)pädagogischen Projekte der Verlage, Instagram-Strategien der Medienhäuser zur Ansprache junger Zielgruppen und das Recruiting von Nachwuchskräften.

Zudem stehen nach den Corona-Einschränkungen der zurückliegenden Jahre wieder mehrere Live-Events an: Geplant sind je eine Tagung der Volo-Verantwortlichen, zum Digital Shift der Schulprojekte und zum Werbeumsatz im Ausbildungsmarkt. Ein Highlight des Veranstaltungsjahres wird JULECON 2023 sein, die als digitale Veranstaltung im Sommer und als Live-Event im Herbst stattfinden wird.

Die regelmäßigen Videokonferenzen im jule-Netzwerk, etwa zu den TikTok- und Instagram-Strategien der Medienhäuser oder zum Werbeumsatz im Ausbildungsmarkt, werden fortgesetzt. 

Weitere Informationen und einen Anmeldelink zum Newsletter finden interessierte Verlage unter www.junge-leser.info. Den Podcast der jule – den julecast – gibt es bei Spotify und Apple Podcasts.

(Quelle: BDZV, PM 21.02.2023)

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Schülermedientage 2023

Medienprofis besuchen Schulen: Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ), unser Verband und die Mediaschool Bayern laden auch in diesem Jahr zu den Schülermedientagen ein. Zahlreiche im VBZV vertretene Medienhäuser beteiligen sich an der Initiative.

Vom 2. bis 5. Mai 2023 stehen in insgesamt 14 Talks Experten aus Medienhäusern Schülerinnen und Schülern Rede und Antwort. Die Talks werden live aus der Mediaschool Bayern in die Klassenzimmer gestreamt. Die Schüler können mit Hilfe eines digitalen Tools direkt Fragen an die Journalisten stellen. 

Die Unterrichtsgespräche sollen Schülerinnen und Schüler sensibilisieren, Nachrichten und Bilder kritisch zu hinterfragen und helfen, den Wert von verlässlichen Informationen zu erkennen. Themen sind u.a.: Instagram, YouTube, TikTok & Co. – Wie Algorithmen uns bei Social Media austricksen; Welche Rolle spielt der Journalismus in Demokratien? Urheberrecht – Und was hat das mit mir zu tun?

Die Angebote der Schülermedientage 2023 richten sich an Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe. Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldung gibt es auf der Website des BLZ.

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III. Aus den Verlagen

Allgäuer Zeitungsverlag: Reichweitenportal all-in.de mit Relaunch

Das Reichweitenportal des Allgäuer Zeitungsverlags, all-in.de, hat sich erneuert und möchte mit einem geänderten Design nun vor allem die jüngere Zielgruppe ansprechen. Es ist, wie Sascha Borowski, Chief Digital Editor und stv. Leiter Gesamtredaktion auf LinkedIn verkündete, Teil der „Zwei-Portal-Strategie“. Neben dem Markenportal allgäuer-zeitung.de soll all-in.de mit News und Unterhaltung mit „Allgäuer Touch“ bei jüngeren Leserinnen und Lesern punkten.

(Quelle: bdzv.de, 21.02.2023)

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Neuer Chefredakteur von inFranken.de: Rupert Mattgey folgt auf Io Görz

inFranken.de steht ab dem 01. März 2023 unter neuer inhaltlicher Führung: Rupert Mattgey zeichnet ab dato mit einem 20-köpfigen Team für die Weiterentwicklung der Content- und Reichweiten-Strategie von inFranken.de verantwortlich. Er folgt auf Io Görz, der im April als Trafficmanager*in regionale Reichweite bei T-Online anheuert.

Der studierte Kommunikationswissenschaftler Mattgey (48) startete 2017 als Online-Redakteur mit Schwerpunkt SEO & Affiliate bei inFranken.de. Aktuell hat er neben seiner Position als stellvertretender Chefredakteur auch die Stelle als Teamleiter für SEO, Service & Affiliate inne. Über sieben Jahre lang gehörte er der Redaktion von Chip Online in München an – zunächst als Online-Redakteur und später als Chef vom Dienst. Als künftiger Chefredakteur von inFranken.de liegt sein Fokus auf der strategischen Weiterentwicklung der redaktionellen Angebote von inFranken.de. 

inFranken.de hat sich in den letzten Jahren mit 8,0 Mio. Nutzer*innen (Google Analytics 01/2023) sowie 22,5 Mio. Visits (IVW 01/2023) zu einem der reichweitenstärksten Regionalportale Deutschlands entwickelt. 

Künftig sollen die Themen Loyalität und Engagement noch stärker in den Fokus rücken – dazu gehören etwa die Steigerung der Wiederkehrrate oder ein klares Wachstum bei den loyalen Nutzern. Zudem erfordert der Newsbereich mit einer Vielzahl an Kanälen – angefangen bei Google, Facebook, WhatsApp und einer eigenen App über neue Kanäle wie Onesignal bis hin zu Aggregatoren wie Flipboard besondere Beachtung. Weiteres Hauptaugenmerk der zukünftigen Organisation liegt auf dem Bereich lokale Service-Themen.

(Quelle: MGO, PM 23.2.2023)

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IV. Pressewesen

MedienNetzwerk-Bayern-Roundtable: Sicherheit von Medienschaffenden auf Veranstaltungen und Demonstrationen

Das MedienNetzwerk Bayern lädt zusammen mit dem Bayerischen Journalisten-Verband e.V. und gefördert vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie der Bayerischen Staatskanzlei zum ersten Roundtable „Sicherheit von Journalist:innen auf Veranstaltungen und Demonstrationen“ ein. 

Ziel ist es, Polizei und Medien an einen Tisch zu bringen und Raum zum offenen Dialog zu schaffen. Gemeinsam und in Arbeitsgruppen werden dabei begleitet durch erfahrene Workshopleiter, Herausforderungen angesprochen und Best Practices vorgestellt, um Ideen für bessere Prozesse sowie einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, wie die freie Berichterstattung langfristig von beiden Parteien unterstützt werden kann. 

Angeboten werden an drei Termine an unterschiedlichen Orten:

  • Nürnberg: Freitag, 3. März, 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr
  • München: Dienstag, 7. März, 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Würzburg: Dienstag, 21. März, 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

In den drei Workshops geht es darum, wie Polizei und Medien Kompetenzen bündeln und kooperieren können: 

  • Wie kann eine freie Berichterstattung auf Demonstrationen langfristig sowohl von der Polizei als auch von den Medien unterstützt werden und welche Maßnahmen werden dafür benötigt? 
  • Wie kann mehr Bewusstsein für die jeweiligen Aufgabenbereiche erreicht werden? 
  • Wie entsteht mehr Verständnis zwischen Medien und Polizei? 

Die Teilnehmerzahl ist jeweils beschränkt. Anmeldungen nimmt beim MedienNetzwerk Bayern Lukas Schöne unter l.schoene_at_mediennetzwerk.bayern entgegen.

Die Ergebnisse der Roundtables werden durch das MedienNetzwerk Bayern gesammelt und in einem abschließenden Report sowohl Polizei als auch Medien zur Verfügung gestellt.

(Quelle: MedienNetzwerk Bayern, 15.02.2023)

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V. Arbeit & Soziales

Änderungen bei der Midijob-Regelung: vbw kritisiert Beitragsbelastung der Unternehmen und befürwortet Nachbesserungen

Mit Blick auf die von Bundesarbeitsminister Heil geplante Reform der Midijob-Regelung fordert die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch der VBZV angeschlossen ist, deren Überarbeitung. Begrüßt werden seitens der Wirtschaftsverbände grundsätzlich die Überlegungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Nachbesserungen an der Regelung. Bis zur Anhebung der Midijob-Grenze boten Midijobs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile. Anders als ein Minijob sind Midijobs abgestuft sozialversicherungspflichtig. 

Die Anhebung der Obergrenze von 1.600 auf 2.000 Euro aber setzt aus Sicht der Wirtschaftsverbände falsche Anreize. Denn die geringere Beitragsbelastung für Beschäftigte im Midijob macht es bei steigendem Übergangsbereich unattraktiv, in ein normales Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zu wechseln. Die vbw fordert hier eine Nachbesserung: Um Arbeitskräfte- und Fachkräfte muss Vollzeitbeschäftigung attraktiv sein, Fehlanreize, die Mitnahmeeffekte fördern, sind abzulehnen.

Gleichzeitig sieht die vbw das Problem einer unverhältnismäßigen Beitragsbelastung zu Ungunsten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Schon heute trügen sie eine höhere Beitragslast beim Midijob. Diese höhere Beitragslast verschärft sich, da nun auch beim Übergang vom Mini- in den Midijob der Arbeitgeberanteil tendenziell höher ist. Unternehmen müssen für Midijobbende einen Beitragssatz von bis zu 28 Prozent zahlen und die Beiträge im unteren Bereich fast vollständig allein übernehmen. Dadurch gerät der Grundsatz der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge in Schieflage. Besonders jene Branchen, die auf einen hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten und Beschäftigten in Helfertätigkeiten angewiesen sind, werden hier übermäßig stark zur Kasse gebeten. Zudem führt die neuerliche Ausweitung der Midijobs zu weiteren Beitragsausfällen in der Sozialversicherung und erhöht so den Druck auf den Beitragssatz, mahnt der Dachverband der bayerischen Wirtschaft. 

(Quelle: vbw, PM 16.02.2023)

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