VBZV-Newsletter 07/2022

 

 

 

I. Medienpolitik 

Bundesregierung beschließt Mindestlohn von zwölf Euro – Wirtschaftsverbände:
Der neue Mindestlohn greift in 190 Tarifverträge und über 570 ausgehandelte Lohngruppen ein

Das Bundeskabinett hat am 23. Februar eine gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze in Deutschland zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde steigt. Die Erhöhung war ein wichtiges Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im vergangenen Bundestagswahlkampf.

Ebenfalls beschlossen wurde eine Heraufsetzung der Grenzen für Minijobs um 70 Euro. Damit bleiben ebenfalls ab dem 1. Oktober Monatsverdienste von bis zu 520 Euro für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei. Dies hatte die FDP im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien durchgesetzt.

Seit Jahresbeginn liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,82 Euro, am 1. Juli steigt er zunächst regulär auf 10,45 Euro. Eingeführt worden war die Lohnuntergrenze in Deutschland Anfang 2015, damals betrug sie 8,50 Euro. Für mögliche Erhöhungen war eine Tarifkommission eingesetzt worden, der je drei Vertreterinnen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht angehören. Die Empfehlungen der Kommission orientieren sich dabei in der Regel an vorigen Steigerungen der Tariflöhne in Deutschland, umsetzen muss sie die Bundesregierung.

Eigenmächtige Erhöhungen durch die Bundesregierung sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen, weshalb insbesondere die Arbeitgeberseite die nun beschlossene außerplanmäßige Erhöhung auf zwölf Euro pro Stunde kritisiert. Auch die Union hält die Entscheidung für falsch.

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch unser Verband angehört, hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur Erhöhung des Mindestlohns scharf kritisiert. Mit der Festlegung des Mindestlohns durch den Gesetzgeber auf 12 Euro drohe ein politischer Mindestlohn, der zum Spielball gesellschaftspolitischer Interessen wird. „Der neue Mindestlohn greift in 190 Tarifverträge und über 570 ausgehandelte Lohngruppen ein. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro wird das Tarifsystem zudem dreimal stärker tangieren als dies bei Einführung des Mindestlohns 2015 der Fall war“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Insgesamt liegt dem Beschluss nach Bewertung der vbw ein falsches Verständnis von Sozialer Marktwirtschaft zugrunde. „Die Rolle der Sozialpartner wird geschwächt. Aus einer gesetzlichen Lohnuntergrenze wird eine staatlich verordnete Garantie für gesellschaftliche Teilhabe, die von der Politik immer wieder neu definiert werden kann und von den Betrieben erbracht werden muss. Das ist nicht der richtige Weg“, schloss Brossardt.

(Quelle: zeit.de, 23.02.2022; vbw-bayern.de, PM 23.02.2022)

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II. Tarifpolitik

 

GTV für Redakteure an Tageszeitungen in Kraft getreten 

Der am 10. Februar 2022 zwischen Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sowie der dju in ver.di vereinbarte Gehaltstarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen (GTV) und für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten ist am 21. Februar 2022 rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. 

Ebenfalls in Kraft getreten ist der neue Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten (sog. „12a-TV“), der nicht in allen Bundesländern gilt. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Honorarerhöhungen erfolgen zum gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe wie bei den Redakteuren. Darüber hinaus erhalten die arbeitnehmerähnlichen freien Journalisten im März 2022 einen Einmalbetrag in Höhe eines Viertels ihres durchschnittlichen Monatshonorars. 

Die Tarifvertragsparteien hatten eine Annahmefrist für Montag, den 21. Februar 2022, 16.00 Uhr vereinbart. Der Sozialpolitische Ausschuss des BDZV stimmte bereits in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 dem Tarifergebnis einstimmig zu. Auch der Gesamtvorstand des DJV nahm als Große Tarifkommission das Tarifergebnis am 17. Februar 2022 einstimmig an. Die Vertreter der dju in ver.di hatten sich im Vorfeld nicht ausdrücklich geäußert. Durch das Verstreichen lassen der beidseitigen Erklärungsfrist ist der neue GTV rückwirkend zum 1. Januar 2022 für alle drei Tarif- parteien am 21. Februar 2022 in Kraft getreten. 

Der Tarifabschluss besteht aus mehreren Komponenten:

  • eine steuer- und sozialabgabenfreie „Corona-Sonderzahlung“ in Höhe von 500 Euro(Redakteure und Volontäre) mit dem Märzgehalt als Anerkennungsleistung in der anhaltend schwierigen pandemischen Situation,
  • zwei linearen Gehaltserhöhungen um 1,5 Prozent ab dem 1.9.2022 und weitere 2,0 Prozent ab dem 1.6.2023 bei einer Laufzeit von 28 Monaten,
  • Volontärinnen und Volontäre erhalten die „Corona-Sonderzahlung“ in voller Höhe. Daneben wird die Ausbildungsvergütung tabellenwirksam am 1.9.2022 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro gesteigert (dies bedeutet eine lineare Erhöhung um 4,2 bis 4,9 Prozent). Am 1.6.2023 folgt eine weitere tabellarische Erhöhung um 2,0 Prozent.
  • für freie redaktionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnt die Wirksamkeit des 12a-Tarifvertrags bereits rückwirkend ab 1.1.2022. Die Erhöhung der Honorare geschieht zum gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe wie im GTV bei einer Laufzeit von 28 Monaten. Zusätzlich erhalten die arbeitnehmerähnlichen Journalistinnen und Journalisten im März 2022 einen Einmalbetrag in Höhe eines Viertels ihres durchschnittlichen Monatshonorars.  

https://www.bdzv.de/service/presse/pressemitteilungen/2022/bdzv-und-gewerkschaften-einigen-sich-auf-neuen-gehaltstarifvertrag-35-prozent-lineare-steigerung-bei-28-monaten-laufzeit-plus-corona-praemie

(Quelle: VHZV, RS, 23.02.2022; BDZV, PM 10.02.2022)

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III. Vermarktung

 

Ad-Standardisierung und Werberegulierung im Online-Audio-Markt 

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat das neue Whitepaper „Ad-Standardisierung und Werberegulierung im Online-Audio “ veröffentlicht. Es soll helfen, die Vielzahl der Werbeformen im boomenden Podcast-Markt zu standardisieren.

Laut dem Online-Audio-Monitor 2021 wird der Anteil der Podcast-Nutzer auf 30 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung geschätzt. Dies bedeutet, dass immerhin 20,9 Millionen Menschen in Deutschland regelmäßig Podcasts hören. Die Hörer hatten im Jahr 2021 die Auswahl zwischen mehr als 70.000 deutschsprachigen Podcast-Shows. Für Werbekunden besteht somit eine enorm große Auswahl, um nicht nur den richtigen Podcast für die eigene Marke, die eigenen Produkte oder das eigene Unternehmen zu finden, sondern auch das passende Werbeformat auszuwählen.

Die Werbeformate im Online-Audio-Markt sind vielfältig und vielversprechend. Die Bezeichnungen der unterschiedlichen Werbeformate sind bislang jedoch nicht vereinheitlicht.

Die BVDW-Fokusgruppe Audio möchte deshalb mit ihrem Whitepaper „Ad-Standardisierung und Werberegulierung im Online-Audio“ dazu beitragen, die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Definitionen für Podcast-Werbeformate branchenweit zusammen zu führen und zu vereinheitlichen. 

Neben Definitionen der Werbeformate im Online-Audio erläutert das Whitepaper der BVDW-Fokusgruppe Audio auch Tech-Spezifikationen für Podcast-Spots und gibt Empfehlungen zu Werberegulierungen. Für Werbekunden bedeutet dies, dass sie künftig genauer wissen, welche Optionen zur Verfügung stehen.

Die Professionalisierung des Podcast-Marktes wird insgesamt weiter vorangetrieben.
 

(Quelle: bvdw.org, 09.02.2022)

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IV. Aus den Verlagen

Allgäuer Zeitung: Besucherrekord auf Website verzeichnet

Digitales wächst weiter: Die Allgäuer Zeitung hat zu Jahresbeginn mit der Nachrichtenseite allgäuer-zeitung.de und den Unterseiten buchloer-zeitung.de und memminger-zeitung.de nach eigenen Angaben einen Besucherrekord verzeichnet: 

Demnach generierten im Januar fast vier Millionen User auf den Seiten mehr als 5,3 Millionen Aufrufe. Besonders beliebt seien die lokalen und regionalen Nachrichten gewesen, schreibt Chief Digital Editor Sascha Borowski in einer Mitteilung zu den Klickzahlen. Mehr als 2000 Menschen hätten zudem in den vergangenen Monaten ein AZ-Plus-Abo abgeschlossen und erhielten damit Zugang zu den Bezahl-Inhalten.  

(Quelle: bdzv.de, 17.02.2022)

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V. COVID 19-Pandemie

 

Bundestag beschließt Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld

Nachdem der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales einen Beschluss zum Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen (Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz) vorgelegt hat, wurde dieser heute im Bundestag verabschiedet.

Folgende Regelungen sind beschlossen:

  • Die maximale Bezugsdauer wird von 24 auf 28 Monate für diejenigen Betriebe verlängert, die spätestens bis zum 30. Juni 2021 mit dem Kurzarbeitergeldbezug begonnen haben. Von dieser Bezugsdauer sollen die Betriebe bis längstens zum 30. Juni 2022 profitieren können.
  • Das Mindestquorum wird bis zum 30. Juni 2022 auf 10 Prozent abgesenkt bleiben und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird ebenfalls bis zu diesem Stichtag verzichtet.
  • Auch die gesetzliche Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ist noch bis zum 30. Juni 2022 möglich.
  • Außerdem bleiben die während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügigen Nebenbeschäftigungen weiterhin bis zum 30. Juni 2022 anrechnungsfrei.
  • Zusätzlich wurde eine zeitlich bis zum 30. September 2022 befristete Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung geschaffen, mit der diese Regelungen per Verordnung verlängert werden können.

 

Allerdings wurden entgegen der mehrheitlichen Einlassungen und Stellungnahmen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung am 16. Februar 2022 keine Verlängerung der hälftigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und keine Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit beschlossen.

Die bayerischen Wirtschaftsverbände, darunter der VBZV, begrüßen nun zwar die Verlängerung der Sonderregelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld, nach denen die Unternehmen nun bis Ende Juni 2022 unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. Allerdings ist die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent für einen weiteren kurzen Zeitraum von drei Monaten aus ihrer Sicht dringend nötig. Die Rücklagen der kurzarbeitenden Betriebe sind vielfach aufgebraucht, dies wirkt sich direkt auf ihre Liquidität aus. 

(Quelle: vbw-bayern.de, 18.02.2022)

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VI. Sonstiges

 

6. Nova Innovation Award der deutschen Zeitungen 2022 ausgeschrieben 

Unter dem Motto „Supernova 2022“ schreibt der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) zum sechsten Mal den Innovation Award der deutschen Zeitungen aus. Einreichungsschluss ist Donnerstag, 31. März 2022. 

Der Award würdigt innovative Leistungen auf allen Feldern – für die lesende Zielgruppe, für Werbekunden oder für das Neugeschäft von Verlagen. Der Preis wird je einmal in den Kategorien Produktinnovation, Vermarktungsinnovation und Neue Geschäftsfelder vergeben. 

Eingereicht werden können bei der aktuellen Ausschreibung innovative Produkte, Projekte und Konzepte, die deutsche Zeitungen seit 2021 entwickelt haben. 

Die Wettbewerbsunterlagen sind unter https://nova-award.de/ abrufbar . 

Unterstützt wird der BDZV bei diesem Projekt von der Unternehmensberatung SCHICKLER, Hamburg. 

Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Diese wird im Sommer 2022 pro Kategorie drei Projekte nominieren. Die eigentlichen Preisträger werden bei der Preisverleihung im Rahmen des diesjährigen Zeitungskongresses am 13. September 2022 bekannt gegeben.

(Quelle: BDZV, PM 17.02.2022)

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Herwig-Weber-Preis 2022 vom PresseClub München ausgeschrieben

Der Internationale PresseClub München e. V. schreibt den Herwig-Weber-Preis 2022 für hervorragende journalistische Arbeiten in Wort, Bild und Ton aus, in deren Mittelpunkt die Landeshauptstadt München und ihre Bürgerinnen und Bürger stehen. 

Ausgezeichnet werden alle drei Jahre journalistische Arbeiten zu Politik, Kultur, Wissenschaft, sozialen Fragen und anderen Themen, die seit dem 1. Juli 2019 in Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk, Online oder im Fernsehen publiziert wurden.

Der Preis ist insgesamt mit 8.000 Euro dotiert. Ausgelobt werden drei Kategorien (4.000, 2.500 und 1.500 Euro).

Die Arbeiten müssen bis zum 20. Juni 2022 in dreifacher Ausfertigung im PresseClub München e. V. vorliegen. 

Weitere Informationen zum Herwig-Weber-Preis unter: www.presseclub-muenchen.de

Der 1973 erstmals verliehene Herwig-Weber-Preis ist nach einem früheren Vorsitzenden des PresseClub München e. V. benannt. 

(Quelle: Presseclub München, PM 22.02.2022)

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