VBZV-Newsletter 07/2021

 

 

I. Covid 19-Pandemie

Erneute Verlängerung des Lockdowns bis 07. März 2021

Bund und Länder haben sich beim gestrigen Treffen der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin auf eine Verlängerung des (Teil-) Lockdowns geeinigt. Damit bleiben die seit Mitte Dezember geltenden Beschränkungen zunächst bis zum 07. März 2021 bestehen.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Verlängerung des Lockdown bis 07. März 2021: Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern der neue Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 07. März 2021 verlängern.
  • Öffnung von Friseuren ab dem 01. März 2021: Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab dem 01. März 2021 wieder aufnehmen. 
  • Home-Office:  Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgefordert, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind angehalten, die Angebote zu nutzen. Wo Home-Office nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.
  • Betreuungs- und Bildungsbereich: Im Rahmen ihrer Kulturhoheit entscheiden die Länder über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Öffnung des Angebots der Kindertagesbetreuung. 
  • Öffnungsperspektive ab Inzidenzwert 35: Der nächste Öffnungsschritt kann bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen.
  • Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. 
  • Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.
  • In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

Die konkrete Umsetzung der beschlossenen Maßnahme ist im wesentlichen Sache der einzelnen Länder. 

(Quelle: vbw-bayern.de, 10.02.2021)

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Bayern:  Schulöffnungen schrittweise ab dem 22. Februar 2021

Das bayerische Kabinett hat am heutigen Donnerstag die Beschlüsse von Bund und Ländern weitgehend übernommen.

  • Die bisherigen Regelungen zur Eindämmung der Pandemie behalten damit auch im Freistaat bis zum 07. März 2021 ihre Gültigkeit.
  • Die im Freistaat geltende ohnehin zum kommenden Montag auslaufende Ausgangssperre wird nicht verlängert. Eine Ausgangssperre soll nur noch dort verhängt werden, wo der Inzidenzwert über dem Grenzwert von 100 liegt und dann erst ab 22.00 Uhr.
  • In den Schulen wird der Distanzunterricht fortgesetzt. Schrittweise Öffnungen sind ab 22. Februar geplant. Abschlussklassen für Realschule, BOS und Mittelschule sollen ab diesem Zeitpunkt in den Wechselunterricht - aber nur in Regionen mit Indzidenzen unter 100. Das selbe gilt für Grundschulen. 
  • Auch bei Kitas bleibt es bei einer Inzidenz von 100 und mehr bei einer Notbetreuung.
  • Lehrern sollen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden. 
  • Für Schüler und Lehrer werden Testzentren-Slots eingerrichtet werden, „um sicher in den Unterricht gehen zu können“.
  • Wie es mit dem Handel weitergeht, soll ab dem 3. März überlegt werden. 
  • Das bayerische Programm für Solo-Selbstständige wird bis zum Sommer verlängert, um Künstlerinnen und Künstler eine langfristige Perspektive zu geben. 

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II. Medienpolitik

gesund.bund.de – Vereinbarung von BRD und Google kartellrechtswidrig

Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat gestern, am 10. Februar 2021, zwei Anträgen der NetDoktor.de GmbH in einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (37 O 15721/20), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, und gegen die Google Ireland Ltd. (37 O 17520/20) im Wesentlichen stattgegeben.

Die Kammer hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Google vorläufig eine Zusammenarbeit untersagt, die darauf gerichtet ist, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen (sog. Knowledge Panels) mit Gesundheitsinformationen anzuzeigen, die aus den Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals des Bundesministeriums für Gesundheit (gesund.bund.de) gespeist und mit einem Link zu diesem Portal versehen sind. Die Kammer bewertete dies als Kartellverstoß. Zur Begründung der beiden Urteile führte die Vorsitzende Richterin, Dr. Gesa Lutz, in ihrer mündlichen Urteilsbegründung aus: 

„Der Betrieb des nationalen Gesundheitsportals durch das BMG ist keine rein hoheitliche Tätigkeit, sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen ist. Das BMG ist mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt. Denn die bestmögliche Position auf der Ergebnisseite der Google-Suche, nämlich die neu geschaffene, prominent hervorge-hobene Position „0“ in der Infobox, steht privaten Anbietern von Gesundheitsportalen von vornherein nicht zur Verfügung. Als Betreiber eines Gesundheitsportals ist NetDoktor in besonderem Maße davon abhängig, auf der Suchergebnisseite der Google-Suche eine gute Sichtbarkeit zu erzielen, da rund 90% der Nutzer über eine Google-Suche bei NetDoktor landen. Diese Sichtbarkeit wird stark eingeschränkt, weil die Infoboxen die Aufmerksamkeit der Nutzer von den allgemeinen Suchergebnissen ablenken und auf sich ziehen. Damit stillen sie das Informationsbedürfnis der Nutzer bereits vielfach. Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei NetDoktor und damit potentiell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen, mit denen NetDoktor als privater Anbieter sein Portal finanziert. 

Die Zusammenarbeit von Google und dem BMG ist auch nicht wegen qualitativer Effizienzgewinne, etwa wegen einer Verringerung des Suchaufwands für die Nutzer oder einer Verbesserung der Gesundheitsaufklärung der Bevölkerung durch die Infoboxen, ausnahmsweise zulässig. Denn etwaige mit der Zusammenarbeit verbundene Vorteile wiegen jedenfalls nicht die Nachteile auf. Diese liegen insbesondere in einer möglichen Verdrängung der seriösen privaten Gesundheitsportale und in der damit verbundenen drohenden Reduzierung der Medien- und Meinungsvielfalt. Die Kammer bewertet die Anträge auf Erlass der einstweiligen Verfügungen auch als dringlich, da NetDoktor glaubhaft gemacht hat, dass sich die geringere Sichtbarkeit bei einigen besonders oft gesuchten Krankheiten seit Beginn der Zusammenarbeit von Google und dem BMG bereits in rückläufigen Klickraten ausgewirkt hat. Den daher zu befürchtenden Verlust von Werbeeinnahmen muss NetDoktor nicht abwarten, bevor das private Portal gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen kann.

Nicht zu entscheiden hatte die Kammer über die Frage der Zulässigkeit des Nationalen Gesundheitsportals als solches. Der hierauf zielende Antrag wurde von Netdoktor nach Hinweis der Kammer zurückgenommen. Ein weiterer Antrag, der auf einseitiges marktmissbräuchliches Verhalten von Google gestützt war, wurde aus formellen Gründen zurückgewiesen.“

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

Das Gesundheitsportal gesund.bund.de wird vom BMG verantwortet und ging am 01.09.2020 online. Im Rahmen einer vom BMG so bezeichneten „Zusammenarbeit“ mit Google stellt das BMG eine offene Schnittstelle zur Verfügung, wodurch alle Suchmaschinenbetreiber auf die Inhalte des Gesundheitsportals zugreifen können. Google nutzt die Inhalte, um damit Info-Boxen mit Kurzinformationen zu dem jeweiligen Gesundheitsthema zu befüllen. Am Ende der Box findet sich ein Link auf gesund.bund.de. Die sog. generischen Suchergebnisse auf der Grundlage des Google-Algorithmus sind bei der Desktopansicht weiterhin auf der linken Seite sichtbar, rechts erscheint die Infobox. Auf mobilen Endgeräten erscheint zunächst die Infobox, für die Sucherebnisse muss heruntergescrollt werden. 

Die Verlegerverbände sehen den Betrieb eines staatlichen Gesundheitsportals als solches kritisch: „Dass das Bundesgesundheitsministerium überhaupt ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar“, betonen VDZ und BDZV. „Umso besorgniserregender ist es, wenn die Bundesregierung das Portal nun mit dem Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege gesetzlich legitimieren will. Wir fordern den Bundestag auf, diesen unannehmbaren Eingriff in den freien Pressemarkt nicht zu billigen.“

(Quelle: justiz.bayern.de, 10.02.2021; bdzv.de, 10.02.2021)

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III. Branchenstudie

Trendumfrage BDZV: Zuversicht in erfolgreiche Digitalisierung wächst / 
Corona-Pandemie beschleunigt Umbau der Verlagshäuser

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und die Schickler Unternehmensberatung haben am vergangennen Dienstag, 09.02.2021, die Ergebnisse ihrer jährlichen Trendumfrage präsentiert.

Paid Content ist danach für die Unternehmen der Digitalpublisher- und Zeitungsbranche weiterhin das zentrale Thema. 85 Prozent schätzen die Bedeutung von Paid Content als strategisch hoch oder sogar existenziell ein. Binnen drei Jahren, so die Erwartung der Verlage, wird sich der Anteil des digitalen Kerngeschäfts am Gesamtumsatz verdoppeln. Zugleich steigt die Zuversicht, dass Rückgänge im Printbereich durch die Digitalerlöse in fünf Jahren kompensiert werden können.

Die Studie identifiziert drei starke Trends:

  • Das Subscription-Modell wird immer stärker ins Digitale übertragen. Die Verlage forcieren Paid Content und erwarten jenseits von Print wachsende Abonnement-Zahlen (plus 47) Prozent binnen drei Jahren.
  • Technologie: 90 Prozent der Verlage planen, künftig zunehmend in das technologische Umfeld zu investieren; 76 Prozent der befragten Unternehmen schätzen das Arbeiten mit Daten, Algorithmen und Künstlicher Intelligenz als hoch relevant oder existenziell relevant ein.  
  • Kooperationen und Allianzen: 96 Prozent der Verlage planen in Zukunft Kooperationen einzugehen, dies insbesondere im Digitalgeschäft und in der Logistik

Für entscheidend halten die Studienmacher die Frage des führenden zukünftigen Geschäftsmodells der Verlage: Neben exzellentem Journalismus bedürfe es Technologie, Algorithmen und Künstlicher Intelligenz – auch das zeige die Trendumfrage klar.

Neben der Transformation und der weiteren Digitalisierung der Branche stehen auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Fokus der Trendumfrage 2021. Während die Abonnements in der Pandemie stabil bleiben und die Werbeerlöse sinken, geht die Branche von starken Zuwächsen beim Digitalgeschäft aus: 97 Prozent der Verlage geben an, in der Corona-Zeit beschleunigt ihre Arbeitsorganisation verändert zu haben. Dabei stellen 62 Prozent der Verlage durch die Veränderungen in der Pandemie eine gestiegene Effizienz ihrer Prozesse fest. 

Auch der Umstieg aufs mobile Arbeiten scheint keine größeren Probleme zu bereiten: 84 Prozent der Verlage sehen keine wesentliche Beeinträchtigung der redaktionellen Arbeit durch die veränderte Arbeitssituation in der Pandemie.

An der Studie „Trends der Zeitungsbranche 2021“ haben 67 Verleger- und GeschäftsführerInnen, 32 ChefredakteurInnen und 30 Digital-PublisherInnen teilgenommen. Sie repräsentieren nach Auflage gut die Hälfte (59 Prozent) der Tageszeitungen in Deutschland.

(Quelle: bdzv.de, 10.02.2021)

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IV. Digital

 

OMS und dpa bieten White-Label-Produkt für News-Podcasts

Die OMS-Online Marketing Service GmbH & Co. KG (OMS), Vermarkter von Digitalangeboten lokaler und regionaler Verlage, setzt bei seiner Audio-Strategie auf die Podcast-Expertise der dpa. 

Basis für drei neu gestarteten Daily-News-Podcasts von Medienhaus Aachen,  dem Damstädter Echo und der Nordwest-Zeitung  ist ein White-Label-Podcast, der von der dpa im Auftrag der OMS produziert wird. Die Audio-Plattform "Sonarbird" ermöglicht es, das überregionale dpa-Angebot - bestehend aus Nachrichten und Korrespondentenberichten - durch lokale Inhalte der Verlage automatisiert zu erweitern.

"Audio ist für uns ein strategisches Wachstumsfeld", sagt dpa-CEO Peter Kropsch. "Wir haben im vergangenen Jahr mehrere erfolgversprechende Podcast-Projekte gestartet und arbeiten intensiv daran, diesen Bereich weiter auszubauen. Dabei ist die OMS mit ihren vielen Möglichkeiten ein idealer Partner für die dpa", so Peter Kropsch weiter. 

Der Podcast des Medienhauses Aachen heißt "Frühnachrichten" und nutzt aktuell ausschließlich nationale Inhalte, erweitert um das Soundbranding des Verlags. Beim Darmstädter Echo, das zum Medienhaus VRM gehört, erscheint er unter dem Namen "Gude, Südhessen", wobei 'Gude' in der Region die gebräuchliche Kurzform für "Guten Morgen" ist. Die Besonderheit dabei ist, dass der Podcast durch lokale Meldungen angereichert wird. Die Nordwest-Zeitung in Oldenburg wiederum setzt auf lokale Meldungen, die von Redakteuren gesprochen werden, und kombiniert diese mit überregionalem Content der dpa. Dieser Podcast ist als "NWZ Nachrichten Podcast" am Start. 

In einem nächsten Schritt will man weitere Verlage - nicht nur aus dem unmittelbaren OMS-Umfeld - für diesen Weg zu gewinnen. Um die Nachfrage auch technisch bedienen zu können, setzt die OMS auf die Anwendung "Sonarbird": Diese Plattform ist in der Lage, native Werbeformen - vom Host gesprochen oder als Spot vorproduziert - fest in Podcasts zu integrieren. Auch ältere Episoden können mit aktuellen Werbemitteln versehen werden, ohne jede Episode einzeln bearbeiten zu müssen. 

Der nächste Schritt der OMS-Audio-Strategie soll im Februar gegangen werden: Dann steht eine White-Label-Podcast-App zur Verfügung, die optisch individuell auf jedes Medienhaus - Zeitung, Zeitschrift, Radio - angepasst werden kann. "Wir sind überzeugt davon, dass es in Deutschland neben den großen Playern einen Platz für eine Podcast-App mit konsequent regionalem Fokus gibt", sagt OMS-Geschäftsführer Schmitz-Vianden. Neben den eigenen Audio-Produkten können in der App redaktionell kuratierte Podcasts präsentiert werden, beispielsweise aus der jeweiligen Region. Und zur Vollständigkeit des Angebots werden auch sämtliche Podcasts aus dem Apple-Katalog in der App abrufbar sein. 

Neben der Werbevermarktung bietet die App auch die Möglichkeit, Podcasts in die Paid-Content-Strategie eines Verlages zu integrieren. 

(Quelle: presseportal.de, 03.02.2021; die-zeitungen.de, 05.02.2021)

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V. Aus den Verlagen

fraenkischertag.de – Mediengruppe Oberfranken startet lokales Portal

Die Mediengruppe Oberfranken hat ein neues Onlineportal für hochwertigen Lokaljournalismus gestartet. Es ging unter dem Titel der Traditionsmarke Fränkischer Tag mit der entsprechenden URL fraenkischertag.de am 1. Februar ans Netz. Damit finde nun seine Fortsetzung in der digitalen Welt, was am 8. Januar 1946 vor 75 Jahren mit der ersten Ausgabe einer gedruckten Tageszeitung begann, heißt es in einer Mitteilung des Medienhauses. 

Die Konzeption und Umsetzung des Portals sei innerhalb sehr kurzer Zeit im Rahmen eines agilen Ansatzes erfolgt. Der Markteintritt sei bewusst im frühen Produktstadium eines MVP – Minimal Viable Product – realisiert. Ein erster Schritt, dem eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung im Hinblick auf  User Experience und Content folgen werden. Transformation und Wandelbarkeit sind Teil der Portalstrategie. Mit dem Launch des Portals manifestiert sich ein Change-Prozess, der Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und nicht zuletzt Arbeitsweisen sowie Mindset in der gesamten Unternehmensgruppe prägen und der digitalen Transformation Rechnung tragen soll.

Mit dem neuen Portal setzt die Mediengruppe Oberfranken auf eine Zweiportalstrategie: während das seit Jahren erfolgreiche Newsportal inFranken.de auf monetarisierte Reichweite als Geschäftsmodell zielt, soll fraenkischertag.de durch fundierte Hintergrundinformationen Nutzer zu zahlenden Abonnenten wandeln.  Das Portal geht mit einer Freemium Paywall an den Start: Nach einem kostenlosen Probemonat kostet ein F+ Abo 9,99 € pro Monat.

„Das neue Portal haben wir mit dem Ziel entwickelt, neue Zielgruppen zu erschließen“, sagt mgo-Geschäftsführer Walter Schweinsberg. „Wir glauben daran, dass die starke Marke Fränkischer Tag auch abseits von gedruckter Zeitung oder E-Paper Potenziale hat – diese wollen wir nachhaltig ausschöpfen.“ 

Die größten Wachstumsmöglichkeiten sieht der Verlag im Segment der 35- bis 50-Jährigen. Entsprechend werden die Inhalte produziert: „Weniger Terminjournalismus, weniger Chronistenpflicht", so Chefredakteur Boris Hächler. Mehr und mehr will man sich auch multimedialem Storytelling und aufwendigem Datenjournalismus widmen.

Als Multimediaunternehmen mit über 50 Marken für Geschäfts- und Privatkunden bietet die Mediengruppe Oberfranken ihren Kunden ein crossmediales, nutzenorientiertes Angebot: von Information, Fachmedien und Marketing bis hin zu Service, Unterhaltung und Start-up-Coaching. Rund 1200 Mitarbeitende in rund 30 Firmen und an 20 Standorten machen die erfolgreiche Vielfalt der mgo Mediengruppe Oberfranken aus. Mehr unter www.mediengruppe-oberfranken.de.

(Quelle: MGO, PM 05.02.2021)

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Berufs-Info-Tag #digital - Virtuelle Events aus dem Allgäu

Virtuelle Messen bieten in Corona-Zeiten eine Plattform, sich digital zu vernetzen und zusammenzukommen. Dass auch regionale, digitale Ausbildungsmessen ein voller Erfolg werden können, beweist der Berufs-Info-Tag 2021 #digital, den die Mediengruppe Allgäuer Zeitung gemeinsam mit dem Arbeitskreis SchuleWirtschaft und der Sparkasse Kaufbeuren in Kooperation mit der Agentur für Arbeit organisiert hat. Vom 23.1. – 30.1. besuchten die virtuelle Messe rund 8.800 Menschen. Davon haben während des Live-Messetages am 23.1. von 10 – 15 Uhr rund 5.200 Besucher das Event betreten.

Dem Berufs-Info-Tag 2021 #digital ging eine breit angelegte regionale Marketing-Kampagne über zwei Wochen voraus. Das crossmediale Kanal Set-Up beinhaltete v. a. digitale Kanäle, ergänzt durch Radio-Spots und umfangreiche Print-Begleitung. Das Ergebnis: Von den 8.800 Besuchern haben 62 Prozent über die Direkteingabe der URL das Event besucht. Weitere 20 Prozent fanden den Weg über die Landingpage www.all-in.de/berufs-info-tag. Die übrigen rund 18 Prozent der Messebesucher kamen über Social-Media-Kanäle, Google-Ads, Bannerschaltungen, redaktionelle Beiträge und die begleitende Bewerbung durch die Aussteller. Das Fazit aus der regionalen Marketing-Kampagne: Für einen virtuellen Messebesucher muss man in mindestens 200 Kontakte investieren.

Das Grundkonzept der Allgäuer Azubi-Messe war bereits im vergangenen Herbst bei den Oberpfalzmedien in Weiden entwickelt und erfolgreich umgesetzt worden, so dass das Angebot auch dort weiter ausgebaut wird: Geplant sind für 2021 weitere Ausbildungs- und Karrieremessen in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, aber auch reine Kundenveranstaltungen.

Im Allgäu findet als nächstes am 6. März 2021 eine Lehrstellenbörse statt. Angedacht sind für die hybride Veranstaltungen, bei denen es zu jeder physischen Messe eine digitale Ergänzung gibt – beispielweise für Menschen, die am Messetag verhindert sind oder eine lange Anreise hätten. Das Medienhaus will künftig neben Messen auch virtuelle Kunden- oder Mitarbeiterevents, Live-Konferenzen oder Workshops organisieren.

(Quelle: AZV, PM 20.01.2020)

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VI. Mitarbeiter

VBZV/VSZV-Webinar: Aktuelles Anzeigenrecht – Print und Online

Durch die Änderungen in der Gesetzgebung und die sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung werden den Verlagen bei der (elektronischen) Akquisition von Anzeigen, der Beratung der Kunden, der Veröffentlichung der Inserate, der Eigenwerbung für Anzeigen neue Möglichkeiten, aber auch neue Grenzen gesetzt. Anhand praktischer Fälle und den von den Teilnehmern ins Gespräch gebrachten Fragen sollen u.a. folgende Themenbereiche behandelt werden:
 

  • Anzeigenakquisition (Brief, Haustür, Telefon, E-Mail, Fax)
  • Gewinnspiele und andere Mittel der Anzeigenakquisition
  • Veröffentlichung von Eigenanzeigen
  • Prüfungspflicht beim Abdruck von Fremdanzeigen 
  • Kontrahierungszwang/Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Anzeigenpreise/Rabatte/Zugaben
  • Anzeigenkennzeichnung (redaktionell gestaltete Inserate)
  • Schleichwerbung/Kollektive
  • Kopplung lobende Berichterstattung/Anzeige
  • Crossmediale Werbung (Unterschiede Print/Online)

 

Das Webinar findet statt am Donnerstag, den 25. Februarin 2 Blöcken á 90 Minuten inkl. Dialog. Start Block I 10:00 Uhr, Block II 14:00 Uhr. Dozent ist der auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Michael Rath-Glawatz, Hamburg.

Anmeldungen sind unter anmeldung_at_vbzv.deoder  http://www.vbzv.de/seminarprogramm/ möglich. 

Es gelten die Teilnahmebedingungen des VBZV (zu finden unter https://www.vbzv.de/seminarprogramm/), die Sie mit der Anmeldung akzeptieren.

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Gemeinsam gegen Hass und Hetze im Netz
Online-Reihe in drei Teilen

Die  Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bietet gemeinsam mit dem Bayerische Bündnis für Toleranz eine Veranstaltungsreihe zum Thema Hass und Hetze im Netz ein. Die dreiteilige  Online-Reihe setzt sich mit Formen von Hass und Hetze im Netz auseinander und stellt Gegenstrategien vor. 

 

Termine 

24.02.2021           Justiz und Medien konsequent gegen Hass – keine rechtsfreien Räume im Internet

03.03.2021           Maßnahmenpaket der bayerischen Justiz zur Bekämpfung von Hate-Speec

18.03.2021           Bedrohungen gegen Kommunalpolitiker/innen im Netz: Handlungsmöglichkeiten und Vernetzungsansätze

jeweils 15:00 - 16:30 Uhr, online und kostenlos

Anmeldung und nähere Informationen unter https://www.blm.de/blm-events/events-2021/gemeinsam-gegen-hass.cfm

Die Veranstaltungsreihe ist Teil der von der BLM und dem bayerischen Staatsministerium für Justiz vor über einem Jahr ins Leben gerufenen Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“, der sich auch der VBZV und seine Mitgliedsverlage angeschlossen haben. Auch dem Bayerischen Bündnis für Toleranz gehört der VBZV an.

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VII. Auszeichnungen

Bayerischer Printpreis 20/21: Bewerber stellen sich auf Facebook vor

In ihrer beeindruckenden Vielfalt stellten sich in den vergangenen Wochen die Bewerber um den Bayerischen Printpreis 20/21 mit ihren Produkten und Konzepten über die Social Media-Kanäle vor. Wir empfehlen einen Blick auf 

https://www.facebook.com/printpreis

Die  Bewerbungsfrist läuft weiter bis zum 31. März 2021.

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