VBZV-Newsletter 07/2018

I. Aus den Verlagen

„Vertrauensbeweis in die Zukunft der lokalen Zeitungsmärkte“: Zeitungsholding Hessen übernimmt die Mediengruppe Frankfurt

Die Zeitungsholding Hessen übernimmt die Mediengruppe Frankfurt. Das gaben in der vergangenen Woche die Fazit-Stiftung als bisherige Besitzerin und die Zeitungsholding Hessen (ZHH), deren Eigentümer die Ippen Mediengruppe und die MDV-Mediengruppe der Gießener Verlegerfamilie Rempel sind, bekannt.

Die Mediengruppe Frankfurt umfasst die Frankfurter Rundschau, die Frankfurter Neue Presse mit ihren Regionalausgaben, das Anzeigenblatt Mix am Mittwoch, sowie auch die Vermarktungsgesellschaft RheinMain.Media, die Digitalagentur Rhein-Main.Net und die Frankfurter Societäts-Druckerei bzw. Mehrheitsbeteiligungen an diesen Unternehmen. Der Verkauf steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kartellamtes.

Verleger Dirk Ippen nannte den Eigentümerwechsel „einen großen Vertrauensbeweis in die Zukunft der lokalen Zeitungsmärkte“.  Mit dem Kauf der Mediengruppe Frankfurt erweitert er das Verbreitungsgebiet seiner Titel in Hessen. Bislang verlegt die Mediengruppe dort dort unter anderem die „Hessische Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) in Kassel, die „Offenbach-Post“ und die „Hersfelder Zeitung“. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen außerdem eine Kooperation zwischen HNA und „Gießener Allgemeine“ geschmiedet. Die Offenbacher Redaktion produziert seit 2016 den Mantelteil für den „Hanauer Anzeiger“. Bundesweit umfasst die Zeitungsgruppe von Dirk Ippen eine Gesamtauflage von 800.000 Exemplaren. Dazu gehören unter anderem „Münchner Merkur“ und „tz“, „Westfälischer Anzeiger“ am Stammsitz Hamm und die „Kreiszeitung“ im niedersächsischen Syke.

Die Fazit-Gruppe als bisherige Besitzerin Mediengruppe Frankfurt will sich mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ künftig auf die rein nationale Strategie konzentrieren. Thomas Lindner, Vorsitzender der Geschäftsführung der FAZ kündigte eine enge Zusammenarbeit mit der Zeitungsholding Hessen an: Der FAZ bliebe eine Beteiligung von 25,1 Prozent am gemeinsamen Regionalvermarkter RheinMain.Media erhalten und mit der Societäts-Druckerei bliebe man durch einen langfristigen Druckauftrag verbunden. Umgekehrt laufe die Zustellung von FNP und FR im Rhein-Main-Gebiet weiterhin über die FAZ-Tochter Medienservice.

Quelle: Horizont.net, 15.02.2018; meedia.de, 12.02.2018;
Süddeutsche Zeitung, FR, handelsblatt.de, 09.02.2018; 

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II. Vermarktung

Die ZMG präsentiert neuen Beirat
Umfirmierung in „ZMG Zeitungsmarktforschung Gesellschaft mbH“

Der neue Beirat der ZMG hat sich konstituiert und setzt sich aus je zwei Vertretern der Gruppen Score Media Group (SMG), Media Impact (MI), Gruppe Unabhängige Verlage (GUV) und BDZV zusammen.

Neuer Vorsitzender des Beirats ist Axel Gleie (sh:z Schleswig-Holsteiner Zeitungsverlag, Flensburg). Er wurde von der Deligiertenversammlung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger BDZV direkt in den Beirat gewählt und vertritt die ZMG im Präsidium des BDZV.

Desweiteren gehören dem Beirat als ordentliche Mitglieder an: Inken Boyens (Boyens Medien, Heide) und Dr. Kurt Sabathil (Schwäbischer Verlag, Ravensburg) für die GUV. Herbert Dachs (Medienholding Süd, Stuttgart) und Heiko Genzlinger (Score Media Group, München) für SMG. Edda Feldkamp (Media Impact, Berlin) und Dr. Hans Hamer (Media Impact, Berlin) für MI. Georg Hesse (Conreri, Hamburg) und Dietmar Wolff (BDZV, Berlin) für den BDZV.

Mit Wirkung vom 29. Januar 2018 wurde die ZMG Zeitungs Marketing Gesellschaft mbH & Co. KG in die ZMG Zeitungsmarktforschung Gesellschaft mbH umfirmiert. Die vom BDZV beschlossenen gesellschaftlichen Umstrukturierungen sind damit abgeschlossen.

Quelle: ZMG info, 12.02.2018

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III. Vertrieb

E-Paper-Auflage wächst kontinuierlich

Die E-Paper-Auflage der Zeitungen wächst kontinuierlich. Im 4. Quartal 2017 verkauften die deutschen Zeitungen fast 25 Prozent mehr digitale Exemplare als im Vorjahr.

Insgesamt lag die verkaufte E-Paper-Auflage aller Zeitungen im vierten Quartal 2017 bei 1,34 Millionen Exemplaren pro Erscheinungstag. Das bedeutet einen Anstieg der Verkäufe um 24,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.

Ebenfalls steigend ist der Anteil der digitalen Abonnements: Etwa die Hälfte der verkauften E-Paper (673.104 Exemplare) wird inzwischen regelmäßig per Abo bezogen. Das entspricht einem Zuwachs von 25,6 Prozent und unterstreicht die wachsende Bedeutung der digitalen Zeitungsausgaben.

Allein die Tageszeitungen verkauften im 4. Quartal 2017 täglich mehr als eine Million E-Paper (1.054.980 Exemplare), ein Plus von 23,1 Prozent. Den Löwenanteil daran haben die lokalen und regionalen Abonnementzeitungen mit gut 770.000 verkauften E-Paper pro Tag (+19,1 Prozent). Die überregionalen Titel kommen auf gut 197.000 Verkäufe (+16,9 Prozent), die Sonntagszeitungen verbuchen etwa 170.000 Exemplare (+21,3 Prozent).

Um satte 48 Prozent sind die E-Paper-Verkäufe der Wochenzeitungen auf jetzt 110.600 Exemplare gestiegen.

Die höchste E-Paper-Auflage mit knapp 80.000 Verkäufen hat die Wochenzeitung „Die Zeit“.

Dies zeigt die Auflagenstatistik der ZMG auf Basis der aktuellen IVW-Erhebung für das vierte Quartal 2017. Als E-Paper wird nur die 1:1-Abbildung der gedruckten Zeitung gezählt. Weitere digitale Zeitungsangebote wie Onlineportale, Mobilangebote oder Apps zählen nicht zur E-Paper-Auflage. Insgesamt meldeten im 4. Quartal 2017 201 Zeitungen ihre E-Paper-Auflagen an die IVW (4/2016: 197 Zeitungen).

Quelle: ZMG info, 12.02.2018

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IV. Rechtsprechung

Erfolg für Verbraucherschützer gegen Facebook

Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen und Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes Verbraucherrecht. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Die Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, sind nach dem Urteil teilweise unwirksam.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen erhoben und verwendet werden. Damit diese bewusst entscheiden können, müssen Anbieter klar und verständlich über Art, Umfang und Zweck der Datennutzung informieren. Diese Anforderungen erfüllt Facebook nach Ansicht des Gerichts nicht, wenn etwa in der Facebook-App für Mobiltelefone bereits ein Ortungsdienst aktiviert ist, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. Die Richter entschieden, dass alle fünf vom vzbv monierten Voreinstellungen auf Facebook unwirksam sind. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden.

Außerdem erklärte das LG Berlin acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam. Diese enthielten unter anderem vorformulierte Einwilligungserklärungen, wonach Facebook Namen und Profilbild der Nutzer „für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte“ einsetzen und die Daten in die USA weitergeleiten darf. Die Richter stellten klar, dass mit solchen vorformulierten Erklärungen keine wirksame Zustimmung zur Datennutzung erteilt werden könne.

Unzulässig ist aus Sicht der Verbraucherschützer auch eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden: Anbieter von Online-Diensten müssen Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen, so schreibt es das Telemediengesetz vor. Nach Auffassung des Gerichts konnte dieser Aspekt aber offen bleiben, denn die Klausel sei bereits deshalb unzulässig, weil Nutzer damit versteckt der Verwendung dieser Daten zustimmten.

Nicht durchsetzen konnte sich der vzbv gegen die Werbung, Facebook sei kostenlos. Der Werbespruch ist nach Ansicht des Verbands irreführend, da Verbraucher für die Facebook-Nutzung zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten bezahlen. Das Landgericht Berlin hält die Werbung dagegen für zulässig, immaterielle Gegenleistungen seien nicht als Kosten anzusehen. Die Richter lehnten außerdem mehrere Anträge des vzbv gegen Bestimmungen in der Facebook-Datenrichtlinie ab. Die Richtlinie enthalte fast nur Hinweise und Informationen zur Verfahrensweise des Unternehmens und keine vertraglichen Regelungen.

Soweit das Gericht die Klage abgewiesen hat, wird der vzbv Berufung zum Kammergericht einlegen. Facebook hat  gegen die Erfolge des vzbv in dem Verfahren Berufung eingelegt

Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.01.2018, Az. 16 O 341/15 – nicht rechtskräftig

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 13.02.2018; vzbv.de, 12.02.2018

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V. Mitarbeiter

VSZV/VBZV-Seminar: „Aktuelle Rechtsfragen – Text- und Bildrechte im Alltag der Verlage“

Das Seminar „Aktuelle Rechtsfragen – Text- und Bildrechte im Alltag der Verlage“ für Geschäftsführer, Verlags- und Personalleiter sowie Chefredakteure/Chef vom Dienst

findet statt am Montag, 9. April 2018, 10 bis 17 Uhr, in Stuttgart

Einzelheiten zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm. Anmeldungen sind unter www.vszv.de/verlagsmitarbeiter oder mittels des ebenfalls beigefügten Bogens möglich.

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VI. Veranstaltungen

newscamp18 am 18. und 19. April in Augsburg 

Das newscamp 18 öffnet am 18. und 19. April 2018 in Augsburg die Tore für zwei Tage packendes Programm rund um die Themen Digitalisierung und Transformation in Verlagen und Medienhäusern. Über 400 Entscheidungsträger aus der deutschen Medien- und Verlagslandschaft diskutieren dabei in modernen Content-Formaten mit hochkarätigen Gästen über digitale Strategien der Zu- kunft, Machine Learning, UX-Design, Blockchain, Innovationsmanagement und zahlreichen anderen aktuellen Themen. Der Medienökonom Ken Doctor sowie der Design-Papst Mario Garcia haben unter vielen anderen Experten bereits als Speaker zugesagt.

Das newscamp18 wird veranstaltet von der Newsfactory GmbH aus Augsburg, einem Tochterunternehmen der Mediengruppe Pressedruck. Die Veranstaltung wird vom VBZV, VSZV und der WAN-IFRA unterstützt.

Nähere Informationen und Anmeldung unter https://www.newscamp.de

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BDZV-Informationstag: „Bitcoin, Blockchain und Handlungsfelder für Verlage“
Informationen zum Global Content Network

Der BDZV veranstaltet einen weiteren Informationstag zum Thema „Bitcoin, Blockchain und Handlungsfelder für Verlage“.

Veranstaltungstermin ist Donnerstag, 1. März 2018, Veranstaltungsort ist das Verlagshaus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Nähere Informationen zur Veranstaltung unter http://www.bdzv.de/nachrichten-und-service/branchennachrichten/artikel/detail/bdzv-informationstag-bitcoin-blockchain-und-handlungsfelder-fuer-verlage/ bzw. über Holger Kansky, Leiter Digitales, Tel. 030/726298-213, kansky_at_bdzv.de.

Herr Kansky steht auch als Ansprechpartner zu allen Fragen zum Global Content Network, einer Kooperation von Inhalteanbietern auf Blockchain-basierten Infrastrukturen, zur Verfügung. Informationen zu diesem Netzwerk unter www.globalcontent.network

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