VBZV-Newsletter 06/2023

I. Medienpolitik

Stellungnahme zu staatsvertraglichen Regelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Verleger fordern Stärkung der Kontrollgremien 

Die geplante Änderung des Medienstaatsvertrags (MStV) für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) hat hohe Bedeutung auch für die Zukunft der Presse. Vor diesem Hintergrund haben der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) am 31. Januar 2023 eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf für staatsvertragliche Regelungen zu Compliance und Transparenz des ÖRR abgegeben.

Danach sollte angesichts der vielfältigen Herausforderungen, die in der digitalen Welt für die Sicherung des professionellen Journalismus bestehen, „der Fokus der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf einem Wettbewerb zu bestehenden privatwirtschaftlichen professionellen Angeboten liegen“. Vielmehr sollten die Regelungen so gefasst werden, dass der ÖRR die Marktmöglichkeiten des privaten Journalismus nicht einschränkt, sondern insgesamt zum Erhalt und der Stärkung der vielfältigen Medienlandschaft beiträgt.

Regelungen zu Transparenz und Compliance böten dafür, so die Stellungnahme, erste Möglichkeiten. Ein wichtiges Element in diesem Zusammenhang sei die Stärkung der Gremien gegenüber den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Sendern. Der BDZV verweist dabei auf das zurückliegende Beihilfeverfahren bei der EU-Kommission. Schon dort sei es die zentrale Frage gewesen, „ob und in welcher Form die Gremien dazu beitragen können, die Bedenken der Kommission gegen die Aufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zu beseitigen“.

Der BDZV betont die Notwendigkeit, die Aufsicht der öffentlich-rechtlichen Sender künftig deutlich stärker zu professionalisieren:

  • Die Gremien kontrollieren die Geschäftsleitung der jeweiligen Anstalt. Sie sind Sachwalter der Allgemeinheit, und zwar nicht nur in ihrer Anstalt, sondern auch in Bezug auf deren Wechselwirkung auf andere Medien.
  • Die Gremien haben die Belange des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als ein Teil der dualen Rundfunkordnung zu betrachten und damit bei ihren Entscheidungen immer auch die Belange des anderen Teils dieser dualen Ordnung zu berücksichtigen. Ihre Entscheidungen müssen sich an der Rundfunkordnung insgesamt und nicht nur am Wohl einer einzelnen Anstalt (oder eines „Systems") messen lassen.
  • Den Gremien sollte aufgegeben werden, jährlich zumindest auf der Ebene von Hauptausschüssen gemeinsam mit den Gremien der Landesmedienanstalten den Dialog zu führen und ebenfalls jährlich in Fachausschüssen mit Verbänden privater Anbieter den Austausch zu pflegen.  

Die geplanten Transparenzregeln könnten, wie in der Stellungnahme weiter ausgeführt wird, einen Beitrag zur sachgerechten Kontrolle der Rundfunkanstalten leisten. Der vorgeschlagene § 31a Medienstaatsvertrag lasse hier aber „erhebliche Auslegungsspielräume, die in der Praxis die nötige Transparenz gerade in Bezug auf die Betroffenheit des gesamten Medienmarktes durch Aktivitäten der Rundfunkanstalten nicht ausreichend“ gewährleisteten. So sei es etwa für die Frage, ob und in welcher Form die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Schaden für die Medienlandschaft erzeugen, von zentraler Bedeutung, wie die Angebote der Rundfunkanstalten konkret genutzt würden.  

Auch hier sei es zentral, betont der Verband, dass die Gremien, die Rechtsaufsicht und die medienpolitischen Entscheidungsträger umfassende Auskunft erhalten. Ebenso zentral sei aber auch, dass diese Informationen den Betroffenen zur Verfügung gestellt würden, „damit eine sachgerechte Debatte und gegebenenfalls ein sachgerechter Rechtsschutz überhaupt möglich werden“. 

Dem BDZV liegen mehrere neutrale Marktstudien vor, die nachweisen, dass die Textangebote der öffentlich-rechtlichen Sender die Finanzierungsmöglichkeiten für privatwirtschaftlich ermöglichten Journalismus deutlich einschränken.

(Quelle: bdzv.de, 31.01.2023)

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II. Vertrieb

Postgesetz-Novelle: BMWK legt Eckpunkte vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Eckpunkte für eine grundlegende Novelle des Postgesetzes vorgelegt. Die darin enthaltenen Punkte sollen Gegenstand weiterer Diskussionen mit den Stakeholdern sein und eine Grundlage für die Erarbeitung eines Entwurfs für ein neues Postgesetz bilden. Besonderes Augenmerk legt das Ministerium nach eigenen Angaben auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung, fairen Wettbewerb und gute Arbeitsbedingungen.

Die postalische Grundversorgung - der sog. Universaldienst - soll sich stärker an den Bedürfnissen einer zunehmend digitalen Gesellschaft orientieren. Angesichts digitaler Nachrichtenformate, die eine Kommunikation in Echtzeit ermöglichen, hat die Geschwindigkeit des Briefes an Bedeutung verloren. Daraus ergeben sich Möglichkeiten für mehr Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit im Universaldienst. Durch klare gesetzliche Laufzeitvorgaben sollen Nutzerinnen und Nutzer wissen, wann ihr Brief ankommt. Damit diese und andere gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, soll die zuständige Bundesnetzagentur in Zukunft genauer kontrollieren können. Stellt sie eine - auch temporäre oder lokale - Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben fest, soll sie über wirksame Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse verfügen.

Ein fairer Wettbewerb auf den Postmärkten soll durch eine neu ausgerichtete Marktregulierung sichergestellt werden. Nach Angaben des Ministeriums sind konkrete Maßnahmen zur Wettbewerbsförderung geplant. Beispielsweise soll mehr Wettbewerb im Bereich kleinformatiger E-Commerce-Sendungen ermöglicht werden, wie von der Monopolkommission 
wiederholt gefordert. Ein weiteres Beispiel ist die Verankerung bereits im Telekommunikationsrecht anerkannter Vorgaben, die missbrauchs- und widerspruchsfreie Entgelte marktbeherrschender Anbieter sicherstellen. Der Rechtsrahmen soll zudem verstärkt Anreize für Investitionen in eine nachhaltige Postlogistik setzen. 

Schließlich sollen Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen - insbesondere im Paketbereich - erreicht werden. Intransparente Sub-Subunternehmerverhältnisse und wiederholt festgestellte Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben geben Anlass, das gesetzliche Instrumentarium auszuweiten. Wer versucht, sich auf dem Rücken der Beschäftigten Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, soll zukünftig mit erheblichen Sanktionen bis hin zum Marktausschluss rechnen müssen.

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Postgesetz in der 20. Legislaturperiode zu novellieren und dabei sozial-ökologische Standards weiterzuentwickeln sowie den fairen Wettbewerb zu stärken. Die federführende Zuständigkeit für das Postgesetz innerhalb der Bundesregierung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Mit einem digitalen Stakeholder-Dialog hat das BMWK den Prozess im Juni 2022 angestoßen und mit über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus vielen Bereichen (Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, Institute, Bundestagsfraktionen, Ministerien und andere Behörden) über einen zukünftigen Postrechtsrahmen diskutiert.

Bis zum 10. März 2023 können schriftliche Stellungnahmen zu den Eckpunkten des BMWK eingereicht werden. Die vorliegenden Stellungnahmen können über die BMWK-Internetseite abgerufen werden. 

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/novelle-des-postgesetzes.html

(Quelle: bmwk.de, 26.01.2023)

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III. Aus den Verlagen

Abendzeitung München erweitert ihre Redaktionsleitung

Bislang hatte Chefredakteur Michael Schilling (52) in Thomas Müller (56) einen Stellvertreter - nun sind es zwei. Kinga Rustler (38) hat zum 1. Februar 2023 als stellvertretende Chefredakteurin im Münchner Traditionshaus begonnen.

Sie wird bei der Abendzeitung vor allem ihre digitale Expertise einbringen. Zuvor hat sie als Chefredakteurin das Nachrichtenportal Watson – gerade mit Blick auf eine junge Zielgruppe – auf- und umgebaut, arbeitete in leitender Funktion bei der Huffington Post und hat sich in ihrer Zeit bei Focus Online bereits München-Kompetenz angeeignet.

Die Abendzeitung, Münchens „kritisch-liberales Boulevard-Medium mit Anspruch“, feiert in diesem Jahr ihr 75-jähriges Bestehen. Mit gezielten personellen Verstärkungen, einer klaren Positionierung ihres Markenkerns und der Forcierung des Digitalgeschäftes sieht man bei der Abendzeitung der Zukunft optimistisch entgegen.

(Quelle: abendzeitung-muenchen.de., 01.02.2023)

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MGO: Fachverlage bauen ihr Leistungsspektrum im Medizinsektor weiter aus

Zum 01. Januar 2023 hat die mgo fachverlage GmbH & Co. KG (mgo Fachverlage) die Mehrheitsbeteiligung an der MeWi Holding GmbH und der I-MD-Institute GmbH (beide mit Hauptsitz in Berlin) erworben und damit ihre Marktposition und ihr Produkt- und Leistungsportfolio im Bereich medizinischer Fachverlage weiter ausgebaut.

Die MeWi Holding GmbH vereint mit ihren Tochterunternehmen seit Jahren qualitativ hochwertiges medizinisches Fachwissen, fachspezifische Agenturleistungen sowie moderne digitale Kommunikationsangebote für unterschiedliche Zielgruppen aus dem Medizinsektor.

Genau in diesem Sektor sind die mgo Fachverlage in den letzten Jahren stark und nachhaltig gewachsen und geben ein umfassendes Spektrum an gedruckten und digitalen Fachinformationen in den Bereichen Schul- und Komplementärmedizin, Dental, Healthcare und Bildung heraus. Durch die neue Gesellschafterstruktur der MeWi entsteht somit eine starke Kooperation, in der beide Unternehmen die Chance sehen, in einem sich rasant wandelnden Kommunikationsumfeld ihre Kompetenzen aus dem Print- und Digitalbereich zu bündeln und attraktive und zukunftsweisende Informationsformate im Medizinbereich anzubieten.

Die mgo Fachverlage GmbH & Co. KG ist eine Tochtergesellschaft der Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG, zu der auch verschiedene Zeitungstitel, allen voran der Fränkische tag, gehören.

(Quelle: mgo, 30.01.2023)

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Südwest Presse unterliegt Schwäbischem Verlag im Streit um Zeitungstitel

Das Landgericht Stuttgart hat einem Antrag des Schwäbischen Verlags stattgegeben und der Südwest Presse untersagt, den Titel Zollern-Alb-Kurier zu verwenden. Es dürfe keine zwei Zeitungen mit demselben Namen "Zollern-Alb-Kurier" geben. Die "Südwest Presse" hat ihr Blatt jetzt umbenannt. Es erscheint nun unter dem Schriftzug "Südwest Presse" in groß gedruckt, klein darunter "Zollernalbkreis".

Seit dem 7. Januar gab die Neue Pressegesellschaft (NPG, u.a. „Südwest Presse“, „Märkische Oderzeitung“) mit der „Südwest Presse Zollern-Alb Kurier/Schmiecha Zeitung“ eine neue Ausgabe im Zollernalbkreis heraus. Mit dem Angebot werde die bereits bestehende „Hohenzollerische Zeitung“ ergänzt, erläuterte dies Tim Hager, Geschäftsführer Südwest Presse Neckar-Alb.

Zuvor hatte der Schwäbische Verlag (Ravensburg) angekündigt, das in Balingen ansässige Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel zu übernehmen, das unter anderem die Tageszeitung „Zollern-Alb-Kurier“ herausgibt. 

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart begründete das Urteil mit der über Jahrzehnte gewachsenen Bezeichnung der Zeitung. Die schreibt er im Wesentlichen der Klägerin zu, dem Schwäbischen Verlag. 

Der Geschäftsführer des "Zollern-Alb-Kuriers" aus Balingen (Schwäbischer Verlag) ist mit der Entscheidung zufrieden. Die Leitung der "Südwest Presse" akzeptierte das Urteil. Sie hält sich aber offen, in Berufung zu gehen. Das Urteil gilt mit sofortiger Wirkung, sagte Sebastian Sonn, Pressesprecher am Landgericht Stuttgart gegenüber dem Südwestdeutschen Rundfunk (SWR).

(Quelle: swr.de, 01.01.2023)

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IV. Auszeichnungen

Ernst-Schneider-Preis: Ausschreibung 2023 startet

Wirtschaftshemen im Fokus: Der Ernst-Schneider-Preis ist erneut ausgeschrieben und würdigt herausragende Beiträge aus dem Jahr 2022, die Wissen über Wirtschaft fördern und wirtschaftliche Zusammenhänge erläutern.

Der Preis wird von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) organisiert und wird in den Kategorien Video, Audio, Klartext überregional, Klartext regional, Multimedia und Starterpreis für junge Journalisten vergeben. 

Am 30.01.2023 startet der Bewerbungszeitraum für den diesjährigen Wettbewerb, Bewerbungsschluss ist der 22. Februar. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren oder Redaktionen eingereicht werden. Die Beiträge müssen im Jahr 2022 erstveröffentlicht sein. Mitarbeitende von Industrie- und Handelskammern können ebenfalls Vorschläge einreichen.

https://ernst-schneider-preis.de

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