VBZV-Newsletter 05/2020

 

 

I. Medienpolitik

Gerichtshof der EU verhandelt über Rekordbußgeld gegen Google
BDZV und VDZ: Präzedenzfall für die Digitalwirtschaft

40 Tech-Unternehmen und Verbände aus dem Bereich der Internetreisevermittlung haben sich in einem Schreiben an die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager über den Suchmaschinenanbieter Google wegen unfairer Praktiken bei der Darstellung seines eigenen Dienstes Google Ferienwohnungen beschwert. Das wurde am vergangenen Montag, 10. Februar 2020 bekannt, bevor das Gericht der Europäischen Union (EUG) vom 12. bis zum 14. Februar in Luxemburg über die Klage von Google gegen eine Entscheidung der EU-Kommission verhandelt.

Die Kommission der EU hatte am 27. Juni 2017 ein Rekordbußgeld von 2,42 Milliarden Euro gegen den US-amerikanischen Konzern verhängt. Die Begründung: Google habe mit einem Marktanteil von über 90 Prozent in Europa seit 2008 seinen eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ in den Suchergebnissen begünstigt.

Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bewerten die Entscheidung als den “wichtigsten Präzedenzfall für die Digitalwirtschaft, da sie zum ersten Mal klarstellt, dass eine marktbeherrschende Plattform ihre Vermittlerrolle nicht dazu einsetzen darf, eigene Dienste auf vor- oder nachgelagerten Märkten zu begünstigen und den dortigen Wettbewerb zu verzerren“.

BDZV und VDZ waren bereits als Beschwerdeführer im zugrunde liegenden Wettbewerbsverfahren der Kommission aufgetreten. Die Verbände teilen mit, dass sie die Europäische Kommission nun auch als so genannte Nebenintervenienten vor dem EU-Gericht unterstützen und in Luxemburg dafür plädieren werden, dass das Gericht die Entscheidung im Interesse der gesamten Digitalwirtschaft aufrechterhält.

Nach Ansicht von BDZV und VDZ hat das Verfahren jetzt schon historische Dimensionen. Nicht nur geht es um das bis dahin höchste gegen ein einzelnes Unternehmen verhängte Bußgeld für einen Verstoß gegen das Europäische Wettbewerbsrecht. Das Verfahren zeigt auch wie kein anderes die Defizite des derzeitigen Rechtsrahmens auf, so die Verlegerorganisationen. Bis heute seien sich die konkurrierenden Spezialsuchmaschinen darin einig, dass Google das von der Kommission ausgesprochene Verbot missachtet und die auferlegten Verpflichtungen nicht umgesetzt hat. Erst kürzlich forderten darum 41 Preis- und Produktsuchmaschinen aus ganz Europa die Kommission auf, ihre Entscheidung auch durchzusetzen.

„Es ist von erheblicher Bedeutung für unsere ganze Branche, dass das Gericht die Entscheidung der Kommission gegen Google aufrechterhält. Es ist ein Präzedenzfall, der seine Wirkung voll entfalten muss“, erklärte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV. „In der mündlichen Verhandlung kommt es darauf an, diese historische Entscheidung wirksam gegen die aus unserer Sicht unbegründeten Einwände von Google zu verteidigen“, sagte Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des VDZ.

BDZV und VDZ setzen sich seit Jahren für einen diskriminierungsfreien Zugang von Verbrauchern zu den relevantesten Informationsquellen ein. Bereits im Jahr 2009 hatten die Verbände formell auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen und so das nun vor Gericht verhandelte Entscheidung mit angestoßen.

(Quelle: bdzv.de, 10.02.2020)

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Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb Hate-Speech-Beauftragter im Freistaat
Justizminister Eisenreich: Netzwerkbetreiber müssen Auskunft geben

Am veragangenen Mittwoch, 12. Februar 2020 stellte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich in München den neuen Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz und die Sonderdezernenten für die Bekämpfung von Hate-Speech vor. Er soll künftig etwa für das neue Online-Verfahren zuständig sein, das es u.a. Redakteurinnen und Redakteuren erleichtern soll, sich bei Online-Straftaten an die Justiz zu wenden.

Eisenreich zu diesem Anlass: "Im Internet hat sich etwas zusammengebraut, das eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Hass im Netz unterdrückt die Meinungsfreiheit anderer und vergiftet das gesellschaftliche Klima. Zudem können aus Worten Gewalttaten werden. Die Bekämpfung von Hate-Speech ist daher eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit." Die bayerische Justiz sei beim Kampf gegen strafbare Hassrede gut aufgestellt. "Wir haben schlagkräftige Ermittlungsstrukturen, die wir jetzt noch weiter optimiert haben. Mit unserem Konzept sorgen wir im Kampf gegen Hate-Speech für spezialisierte Staatsanwälte in ganz Bayern."

Das abgestufte Konzept der bayerischen Justiz setzt auf Spezialisierung in der Fläche und sorgt gleichzeigt, wo sinnvoll, für Zentralisierung. Eisenreich: "Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften haben wir Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate-Speech eingerichtet. Dadurch schaffen wir Spezialisierung und Wissen in der Fläche. Zudem haben wir zentral für ganz Bayern einen eigenen Hate-Speech-Beauftragten bestellt."

Der neue Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, berät die Sonderdezernenten bei den örtlichen Staatsanwaltschaften und sorgt für einheitliche Maßstäbe bei der Rechtsanwendung. Gleichzeitig koordiniert er die Zusammenarbeit bei überregionalen Verfahren. Eisenreich: "Die Stelle des neuen Hate-Speech-Beauftragten habe ich ganz bewusst bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwalt München angesiedelt. Das soll das klare Signal senden: Bekämpfung von Hate-Speech ist auch Bekämpfung von Extremismus."

Eisenreich abschließend: "Klar ist aber, wir können die Urheber von Hate-Speech nur effektiv verfolgen und bestrafen, wenn wir sie identifizieren können. Dazu müssen wir die Betreiber der sozialen Netzwerke noch stärker in die Pflicht nehmen. Insbesondere müssen Auskunftsersuchen unserer Strafverfolgungsbehörden von Netzwerkbetreibern ohne Wenn und Aber beantwortet werden."

(Quelle: justiz.bayern.de, PM 12.02.2020)

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Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“: Weitere Schulungstermine für Redaktionen

Bereits über 100 Medienhäuser, darunter die VBZV-Mitgliedsverlage sowie der VBZV selbst unterstüzen die Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“, die als gemeinsames Projekt des Bayerischen Justizministeriums und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien im vergangenen Herbst startete.

Ziel der Initiative ist es, noch besser gegen strafrechtlich relevante Hasspostings vorgehen zu können. Medienunternehmen sollen in einem einfachen und effizienten Verfahren leichter Strafanzeige zum Beispiel wegen volksverhetzender Kommentare auf den von ihnen betriebenen Plattformen erstatten können. Bisher mussten Anzeigen schriftlich und unter Beifügung von Datenträgern oder Ausdrucken gestellt werden. Zentraler Ansprechpartner für die Redaktionen in Bayern ist die Staatsanwaltschaft München I.

Diese bietet in den nächsten Wochen wieder Schulungen zum Umgang mit Hate Speech an, bei denen es um strafrechtliche Einordnung von Hate Speech und erste Maßnahmen der Beweissicherung geht. Darüber hinaus werden die Teilnehmenden mit dem neu entwickelten Verfahrensweg vertraut gemacht, über den mögliche Rechtsverstöße der Staatsanwaltschaft München I zur Prüfung mitgeteilt werden können.

Aus jeder Redaktion sollen idealerweise ein bis zwei Redakteurinnen oder Redakteure über die Vorgehensweise informiert und als feste Ansprechpartner der Staatsanwaltschaft genannt werden. 

  • Die nächste Schulung in München findet am 19. März 2020,  9:30 Uhr bis ca. 11:30 Uhr statt. 
  • Eine weitere Schulung findet am 28. April 2020, 10:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr in Nürnberg statt.

Mit dem Formblatt ist eine Anmeldung zu den Schulungsterminen möglich. Das Formblatt bitte bis  – bis 12.03.2020 für die Schulung in München bzw. für die Schulung in Nürnberg bis 22.04.2020 – an antwort.m_at_blm.de senden.

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II. Digital

inFranken.de gehört zu den reichweitenstärksten Regionalportalen Deutschlands 

Das regionale Nachrichtenportal der Mediengruppe Oberfranken (MGO) ist weiter auf Erfolgskurs: Mit 15,8 Millionen Visits und 4,9 Millionen Unique Usern im Monat Januar zählt inFranken.de zu den reichweitenstärksten Regionalportalen Deutschlands. 

Im Vergleich zum Vormonat Dezember erhöht sich die Reichweite um 32 Prozent, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar um rund 36 Prozent. 

Mit 13,7 Millionen Visits kamen die meisten Seitenabrufe über die mobile Website von inFranken.de. Und auch die im Sommer vollständig überarbeitete Newsapp erreicht mit 1,2 Millionen Visits einen neuen Höchstwert.

Zu den Gründen für den erneut starken Anstieg der Besuchszahlen gehörz u. a. die kontinuierliche Optimierung der organischen Suche. Zudem nahm der Traffic über Soziale Netzwerke und insbesondere Facebook in den vergangenen Monaten stark zu. So beträgt der über Facebook generierte Traffic durchschnittlich vier bis fünf Millionen Visits monatlich. 

„Durch ein enges Monitoring und eine permanente Anpassung unserer Strategie ist Facebook zeitweise unser Traffic-Kanal Nr. 1. Wir setzen auf eine starke Einbindung der Nutzer, einen attraktiven Post-Mix sowie den Aufbau von Fans über Kampagnen“, sagt Gero Schmitt-Sausen, Geschäftsführer von inFranken.de. Der Facebook-Auftritt von inFranken.de kommt so auf mittlerweile rund 250.000 Fans.

Eine weitere Erklärung für den neuen Besuchsrekord ist die Erweiterung der Inhalte für drei neue Regionen. Neben dem Kernverbreitungsgebiet der fünf Tageszeitungen der Mediengruppe Oberfranken, kamen im vergangenen Jahr die Regionen Nürnberg, Hof und Bayreuth hinzu. Gestartet im Januar 2019, stieg das Nürnberg-Ressort bis heute zum Nr.1-Lokalressort von inFranken.de auf. „Die Aktivitäten in den neuen Regionen haben gezeigt, dass auch außerhalb unseres Kernverbreitungsgebiets ein großes Potenzial liegt“, so Schmitt-Sausen weiter. 

Aktuell entfällt die höchste Reichweite von inFranken.de auf Nachrichten (22 Millionen Seitenaufrufe). Künftig soll das Angebot auch bei den Nutzwert- und Ratgeberthemen weiter ausgebaut werden.

(Quelle: MGO, PM 13.02.2020) 

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Bild startet Fußball-Talk mit Marcel Reif

Bild startet zusammen mit dem bekannten Sportmoderator Marcel Reif den neuen Fußball-Talk „Reif ist live“. Dreimal die Woche wird Reif mit einem Experten der Bild-Sport-Redaktion live im Video aus dem Bild-Studio in Berlin meinungsstark und pointiert das aktuelle Fußballgeschehen kommentieren.

„Reif ist live“ wird an verschiedenen Tagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten auf bild.de sowie bei Bild auf Facebook und Youtube als Live Video gesendet. Die Produktion ist derzeit bis zum Pokalfinale 2020 in Berlin geplant.

Die erste Sendung des rund 30-minütigen Fußball-Talks ist am Montag, 17. Februar 2020, um 9.00 Uhr zusammen mit Bild Sport-Chefredakteur Matthias Brügelmann, der sich in der Co-Moderation regelmäßig mit den stellvertretenden Chefredakteuren Bild-Sport Walter M. Straten und Carli Underberg abwechseln wird. 

In der Sendung sollen auch die Zuschauer zu Wort kommen. Dazu können sie eigene Videos mit Kommentaren oder Fragen an die BILD-Redaktion schicken, die während der Livesendung im Studio eingebunden werden. Ein eingeblendeter Live-Guide mit dem Ablauf der Sendung zeigt den Zuschauern durch einen Countdown an, wann und wie lange über die welche Themen gesprochen wird.

(Quelle: axelspringer.com, 30.01.2020)

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IV. Aus den Verlagen
Süddeutsche Zeitung Langstrecke kommt in den Buchhandel

Das Longreads-Magazin der Süddeutschen Zeitung ist künftig nicht nur im Pressefachhandel, an Bahnhöfen und Flughäfen sondern auch im Buchhandel erhältlich. Das Magazin hat eine ISBN-Nummer erhalten (978-3- 86497-544-8). Mit einer solchen International Standard Book Number  werden Bücher und Verlagserzeugnisse gekennzeichnet, die als selbstständige Veröffentlichungen erscheinen. 

Das Magazin Süddeutsche Zeitung Langstrecke ist wegweisend für so genannten Longreads-Journalismus in Deutschland. Bereits seit 2015 weisen Menschen auf Twitter unter dem Hashtag #langstrecke einander auf herausragende Interviews, Essays und Reportagen hin. Die Lesefreude, die von diesen besonderen Texten ausgeht, begeistert eine stetig wachsende Zahl an Abonnenten, die das Magazin bestellen und digital und auf Papier lesen, heißt es in einer Mitteilung der SWMH. Aufgrund des Erfolgs im Einzelverkauf werde jetzt die Zahl der Verkaufsstellen erhöht.

„Wir verstehen diesen Schritt als Bekenntnis zum Lesen“, erklärt Geschäftsführer Hilscher. Denn die langen Lesestücke aus der SZ begeistern nicht  nur  Zeitungsleserinnen  und  -leser,  auch  Fans  von  Sachbüchern  und  großer  Literatur  mögen  die besondere Sprache der SZ. 

Süddeutsche Zeitung Langstrecke erscheint vier Mal im Jahr (7.3., 6.6., 5.9. und 5.12.). Alle weiteren Informationen unter sz.de/langstrecke und auf Twitter unter @sz_langstrecke.

(Quelle: SWMH, PM 12.02.2020)

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