VBZV-Newsletter 05/2019

 

 

I. Digital

 

Bundeskartellamt untersagt Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen 

Das Bundeskartellamt hat Facebook „weitreichende Beschränkungen“ bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Das Social-Media-Netzwerk missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, um Informationen über Nutzer außerhalb der eigenen Plattform zu sammeln und mit den eigenen Daten zusammenzuführen, heißt es in einer heute bekanntgegebenen Entscheidung. Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter ist dabei, dass man der Datenerhebung auch aus Drittquellen, wie beispielsweise den eigenen Töchtern Whatsapp und Instagram „als Gesamtpaket“ zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können.

Zudem sieht die Behörde einen Monopolisierungsprozess: Im Dezember 2018 hatte Facebook weltweit 1,52 Mrd. täglich und 2,32 Mrd. monatlich aktive Nutzer. Auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke ist Facebook marktbeherrschend. Hier hat Facebook mit 23 Mio. täglichen und 32 Mio. monatlichen Nutzern einen Marktanteil von über 95 Prozent bei den täglich aktiven Nutzern und von über 80 Prozent bei den monatlich aktiven Nutzern. Der Wettbewerber Google+ hat unlängst angekündigt, sein soziales Netzwerk bis April 2019 einzustellen. Dienste wie Snapchat, YouTube oder Twitter, aber auch berufliche Netzwerke wie LinkedIn und Xing bieten jeweils nur einen Ausschnitt der Leistungen eines sozialen Netzwerkes an und sind deshalb nicht in den relevanten Markt einzubeziehen. Aber auch unter Einbeziehung dieser Dienste würde der Facebook-Konzern inklusive seiner Tochterunternehmen Instagram und WhatsApp auf so hohe Marktanteile kommen, die die Annahme eines Monopolisierungsprozesses nahelegen.

Die Kartellbehörde betont in ihrer Mitteilung, keine Entscheidung darüber getroffen zu haben, wie die Verarbeitung von Daten, die bei der Nutzung der originären Facebook-Website selbst anfallen, kartellrechtlich zu bewerten ist. Aufgrund der direkten Zuordnung zu dem konkreten Dienst wüssten Nutzer, dass ihre Daten dort in einem bestimmten Umfang erhoben und genutzt werden. Dies sei wesentlicher Bestandteil eines sozialen Netzwerkes und dessen datenbasierten Geschäftsmodells.

Vielen Nutzern sei jedoch nicht bewusst, dass die private Nutzung des Netzwerks u.a. auch davon abhängt, dass Facebook nahezu unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt, den Facebook-Konten der Nutzer zuordnet und zu zahlreichen Datenverarbeitungsvorgängen verwendet. Drittquellen sind dabei die konzerneigenen Dienste wie z.B. Instagram oder WhatsApp aber auch Drittseiten, die mit Schnittstellen, wie z.B. dem „Like-“ oder „Share-Button“, versehen sind, teils auch ohne, dass sie für den Nutzer sichtbar sind wie etwa bei einer Einbindung des Analysediensts „Facebook Analytics“.

Die Nutzungsbedingungen und die Art und der Umfang der Sammlung und Verwertung der Daten durch Facebook verstoßen nach Auffassung der Kartellbehörde zu Lasten der Nutzer damit gegen europäische Datenschutzvorschriften. 

Das Bundeskartellamt bewertet das Verhalten von Facebook vor allem aber als einen sogenannten Ausbeutungsmissbrauch. Marktbeherrschende Unternehmen dürfen die Marktgegenseite – hier also die Verbraucher als Facebook-Nutzer – nicht ausbeuten. Das gilt vor allem dann, wenn durch die Ausbeutung gleichzeitig auch Wettbewerber behindert werden, die keinen solchen Datenschatz anhäufen können. Diese kartellrechtliche Herangehensweise ist nicht neu, sondern entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach nicht nur überhöhte Preise, sondern auch die Unangemessenheit von vertraglichen Regelungen und Konditionen eine missbräuchliche Ausbeutung darstellen (sog. Konditionenmissbrauch).

Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb eines Monats kann das Online-Netzwerk Beschwerde sich an das Oberlandesgericht Düsseldorf wenden. 

Facebook kündigte an, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. 

Der Fall könnte durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden - und jahrelang durch die Instanzen gehen.

(Quelle: Bundeskartellamt, PM 07.02.2019; newsroom.fb.com. 07.02.2019; wuv.de, 07.02.2019; bild.de, 07.02.2019)

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EU-Urheberrechtsreform: Deutschland und Frankreich legen Kompromissvorschlag vor

Im Streit um die EU-weite Reform des Urheberrechts haben Deutschland und Frankreich einen Kompromissvorschlag ausgehandelt, der am morgigen Freitag allen 28 EU-Mitgliedsstaaten zur Annahme vorgelegt werden soll. Gelingt den EU-Ländern eine Einigung, könnten danach die Verhandlungen mit dem Europaparlament und der EU-Kommission abgeschlossen werden.

Der Kompromiss betrifft den umstrittenen Artikel 13, der Plattformbetreiber für Urheberrechtsverstöße auf ihren Seiten verantwortlich macht und sie dadurch zwingt, einen Upload von eventuell urheberrechtlich geschütztem Material durch Nutzer zu verhindern und dazu die kostenintensiven Upload-Filter zu installieren. 

Deutschland und Frankreich schlagen nun gemeinsam vor, dass Seitenbetreiber von der Haftungspflicht ausgenommen werden können, wenn die Plattform erst seit weniger als drei Jahren in Betrieb ist, der Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt und die Zahl der Nutzer unter fünf Millionen User pro Monat liegt.  Damit sollen insbesondere Start-Ups und kleinere Seitenbetreiber geschont werden. Die Haftungspflicht soll allerdings gelten, sobald eines der Kriterien nicht erfüllt ist.

Frankreich vertrat bisher die Position, dass Artikel 13 für alle Plattformen gilt, unabhängig von ihrer Größe, während die Bundesrepublik Artikel 13 auf größere Unternehmen beschränkt sehen wollte: Firmen mit einem Jahresumsatz von unter 20 Millionen Euro sollten ausgenommen sein, Start Ups und Kleinunternehmen auf diese Weise geschützt werden. 

Das Kompromisspapier kann eingesehen werden unter

https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2019/02/Mandate-Romania-February-8.pdf

Am 12. September 2018 hatte das Europaparlament nach monatelangem Hin und Her im zweiten Anlauf für die Urheberrechtsreform gestimmt. Am 2. Oktober begannen Kommission, Parlament und Rat die Trilog-Verhandlungen, die Anfang Januar unter anderem wegen des Streits um § 13 ausgesetzt wurden. 

Nun soll am kommenden Freitag die endgültige Ratsposition stehen, eine Trilogeinigung wird für Montag erwartet. Sollte dies allerdings nicht gelingen wird es vor der Europawahl im Mai wohl nicht mehr zur finalen Abstimmung im Parlament kommen und die Bemühungen um eine Urheberrechts-Reform blieben wohl ergebnislos. 

In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und den französischen Präsidenten Emmanuel Macron hatten die europäischen Verbände der Presseverleger, Journalisten und Nachrichtenagenturen dazu aufgerufen, die Blockade bei der Verabschiedung des Publishers‘ Rights zu durchbrechen und die Reform des Urheberrechts auf europäischer Ebene rechtzeitig vor der Neuwahl des Europäischen Parlaments zu beschließen. 

Der offene Brief kann unter 

http://www.bdzv.de/fileadmin/bdzv_hauptseite/aktuell/pressemitteilungen/2019/Press_release_Copyright_GermanFranco_Deadlock.pdfab

gerufen werden.

(Quelle: Handelsblatt.de, 06.02.2019; spiegel.de, 05.02.2019; BDZV, PM 01.02.2019; )

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II. Vertrieb

15 Prozent mehr E-Paper-Verkäufe

Im 4. Quartal 2018 wurden pro Erscheinungstag 1,53 Millionen digitale Zeitungen verkauft. Damit wächst die E-Paper-Auflage der Zeitungen um 15 Prozent.

Von den 1.533.995 pro Erscheinungstag verkauften E-Paper-Exemplaren werden mehr als 800.000 im regelmäßigen Abonnement bezogen. Damit wächst die abonnierte Auflage um 19,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal und liegt bei 52 Prozent.

Den weitaus größten Anteil an der E-Paper-Auflage verbuchen die Tageszeitungen mit täglich 1,21 Millionen Verkäufen. Davon entfallen 916.338 Exemplare auf die lokalen und regionalen Abonnementzeitungen, ein Anstieg um 19 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. 206.852 E-digitale Zeitungsexemplare verkaufen die überregionalen Zeitungen täglich und knapp 89.000 die Kaufzeitungen. Mit rund 180.000 Verkäufen folgen die Sonntagszeitungen und Wochenzeitungen (142.073). Die Wochenzeitung „Die Zeit“ hat mit 104.869 verkauften E-Paper pro Ausgabe die höchste digitale Auflage aller Zeitungen.

Im 4. Quartal 2018 meldeten insgesamt 247 Zeitungen (3/2017: 246 Zeitungen) ihre E-Paper-Auflagen an die IVW.

(Quelle: die-zeitungen.de, 29.01.2019)

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III. Aus den Verlagen

 

SWMH: Dr. Serge Schäfers neuer Geschäftsführer der HCSB-Gruppe

Die Südwestdeutsche Medienholding GmbH (SWMH) hat ihr Führungsteam erweitert und Dr. Serge Schäfers ab Februar 2019 die Geschäftsführung der HCSB-Gruppe (Hof, Coburg, Suhl und Bayreuth) übertragen. Der 43-jährige ist bereits seit 2017 Geschäftsführer beim Nordbayerischen Kurier und löst Ulf Kiegeland ab, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen.

Als Geschäftsführerin der SWMH Services GmbH ist künftig Desiree Ball (34) gruppenweit verantwortlich für Personal und Organisation. Sie war zuletzt Personaldirektorin der Digitalsparte von ProSiebenSat.1 (NuCom Group).

Jens Kessler (47) übernimmt als Chief Technology Officer (CTO) und Geschäftsführer der SWMH Service GmbH die Gesamtverantwortung für Technologie in der SWMH Gruppe. Er hat in den vergangenen 18 Jahren – seit 2012 als CIO – die digitale Transformation der Universal Music Group umgesetzt. 

Mit der Verstärkung des Führungsteams reagiert die SWMH auf die dynamische Veränderung der Medienindustrie, im Zuge derer Technologie, Datenmanagement und Personalentwicklung immer wichtiger für den Unternehmenserfolg werden. „Ich bin überzeugt, dass wir in der neuen Aufstellung die anstehenden Herausforderungen bei der Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse, der Einführung eines gruppenweiten Datenmanagements sowie der Talent- und Organisationsentwicklung erfolgreich angehen können,“ so Dr. Christian Wegner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Südwestdeutsche Medienholding GmbH.

(Quelle: SWMH, PM 06.02.2019) 

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