VBZV-Newsletter 03/2023

I. Medienpolitik

Kartellwächter rügen Google

Der Google-Konzern Alphabet muss nach Einschätzung des Bundeskartellamts seinen Nutzern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten einräumen. Man habe dem US-Konzern eine „ausführlich begründete Abmahnung“ zukommen lassen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Die bislang angebotenen Wahlmöglichkeiten seien „zu intransparent und pauschal“.

Moniert wird von der Kartellbehörde, wie der Konzern bei Diensten wie der Google-Suche, dem Videoportal Youtube, dem App-Portal Google Play, dem Kartendienst Google Maps und dem Google Assistant Daten für verschiedenste Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten kann. Google könne auch Daten über zahlreiche Webseiten und Apps von Drittanbietern sammeln. Dies betreffe auch Daten aus sogenannten Hintergrunddiensten von Google, etwa den Play Services, die teilweise regelmäßig Daten von Geräten mit dem Betriebssystem Android erheben.

Nutzer hätten keine ausreichende Wahl, ob und inwieweit sie mit dieser weitreichenden Verarbeitung einverstanden seien. Mit der Abmahnung räume man dem Unternehmen die Möglichkeit ein, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und weitere Rechtfertigungsgründe oder Lösungsvorschläge vorzutragen.

Unter Fachleuten ist allerdings umstritten, ob das Kartellamt für diese Fragen überhaupt zuständig ist. Die Behörde räumt in ihrer Mitteilung ein, dass für be­stimmte Dienste von Google künftig der europäische Digital Markets Act anzuwenden sei, für dessen Durchsetzung die EU-Kommission zuständig ist. Damit wäre die deutsche Behörde außen vor. Das Kartellamt erklärte, man stehe dazu mit der Kommission im Austausch.

Unklar ist auch, ob es sich bei dem Verwaltungsakt rechtlich gesehen überhaupt um eine Abmahnung handelt. Fachleute verweisen darauf, dass Google zunächst erst angehört werden müsse, bevor eine formelle Abmahnung ausgesprochen werden könne.

„Behördenpräsident Andreas Mundt betonte, das Geschäftsmodell von Google baue grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. „Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten.“ Der Konzern müsse sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Di­gitalkonzerne messen lassen und er müsse Nutzern „ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen“.

Das Kartellamt beruft sich bei seinem Vorgehen auf neue Vorschriften für Digitalkonzerne im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die helfen sollen, den Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Die Behörde kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen.

(Quelle: bundeskartellamt.de, 11.01.2023; faz.net, 11.01.2023; 

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Meta soll wegen Privatsphäre-Verstößen 390 Millionen Euro Strafe zahlen

Der Facebook-Konzern darf künftig nicht mehr personenbezogene Daten seiner Nutzer ungefragt für die Personalisierung der Werbung verwenden. Das entschied die zuständige irische Datenschutzbehörde DPC am Mittwoch. Gleichzeitig verhängte die Behörde ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro. Der Konzern habe mit seinen Plattformen Facebook und Instagram gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verstoßen, teilte die DPC mit.

Die irische Aufsichtsbehörde hatte sich lange Zeit damit zurückgehalten, nach Beschwerden von Facebook-Kunden und Datenschutzaktivisten gegen Facebook beziehungsweise Meta vorzugehen. Im Dezember überstimmte der Europäische Datenschutzausschuss die DPC und forderte die irische Behörde zu einem entschiedenen Vorgehen beim Internetriesen auf. 

Die DSGVO regelt seit 2018, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten genutzt werden dürfen. In manchen Fällen kann dies auch ohne eine explizite Zustimmung der Kunden erfolgen, wenn beispielsweise ein Online-Shop Daten an den Paketdienstleister übergibt. Nach dem Inkrafttreten der DSGVO 2018 hatte Facebook (heute Meta Platforms) in seinen Nutzungsbedingungen das Ausspielen von persönlich zugeschnittener Werbung zum Teil des Dienstes erklärt, für den keine eigene Zustimmung notwendig sei. Diese Auslegung wurde nun kassiert. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass das Unternehmen danach seine Nutzer gewissermaßen dazu drängte, bestimmte Bedingungen zu akzeptieren, da die Dienste für sie andernfalls nicht mehr nutzbar gewesen wären.

Meta ist nun angehalten, innerhalb von drei Monaten seine Praktiken bei der Datenverarbeitung zu ändern.

Der Konzern gab bekannt, sowohl gegen den Inhalt der Entscheidungen als auch gegen die Strafen in Berufung gehen zu wollen. 

(Quelle: handelsblatt.de, 04.01.2023; spiegel.de, 04.01.2023)

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II. Aus den Verlagen

Südwest Presse: Neue Zeitungsausgabe im Zollernalbkreis – Kartellamt einverstanden mit Übernahme des Zollern-Alb-Kurier durch Schwäbischen Verlag 

Die Neue Pressegesellschaft (NPG, u.a. „Südwest Presse“, „Märkische Oderzeitung“) gibt seit dem 7. Januar mit der „Südwest Presse Zollern-Alb Kurier/Schmiecha Zeitung“ eine neue Ausgabe im Zollernalbkreis heraus. Mit dem Angebot werde die bereits bestehende „Hohenzollerische Zeitung“ ergänzt, erläutert Tim Hager, Geschäftsführer Südwest Presse Neckar-Alb.

„Es ist in der heutigen Zeit sicher nicht gewöhnlich, neue Ausgaben auf den Markt zu bringen“, ergänzt Andreas Simmet, Vorsitzender Geschäftsführung NPG. „Wir glauben jedoch an das Potential im Zollernalbkreis. Mit gut recherchierten Lokalnachrichten wollen wir auch in Zukunft Leserinnen und Leser im gesamten Landkreis erreichen.“

Vor Kurzem hatte der Schwäbische Verlag (Ravensburg) angekündigt, das in Balingen ansässige Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel zu übernehmen, das unter anderem die Tageszeitung „Zollern-Alb-Kurier“ herausgibt. Dazu hat nun das Bundeskartellamt seine positive Einschätzung in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. 

Anders hätte es seitens der Wettbewerbshüter im Falle eines Verkaufs an das Südwest-Presse-Unternehmen Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG ausgesehen. Das Kartellamt spricht von „wettbewerblichen Bedenken“, weil dies eine „Verflechtung“ mit dem einzigen Mitbewerber, dem Schwarzwälder Boten, unter dem Dach der Südwestdeutschen Medienholding in Stuttgart nach sich gezogen hätte.

Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung Zollern-Alb-Kurier sowie ein Anzeigenblatt. Die Neue Pressegesellschaft verbreitet verschiedene regionale Abonnement-Tageszeitungen in Baden-Württemberg (insb. die Südwest Presse) sowie in Brandenburg (insb. die Lausitzer Rundschau und die Märkische Oderzeitung), außerdem Anzeigenblätter. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Gegen den Zusammenschluss des Verlagshauses Daniel (Zollern-Alb-Kurier) mit der Neuen Pressegesellschaft haben wir wettbewerbliche Bedenken erhoben. Unsere Ermittlungen legen nahe, dass die Übernahme eine Verflechtung des Verlagshauses Daniel mit seiner einzigen Wettbewerberin im Bereich regionale Abonnement-Tageszeitungen begründet hätte. Die schon bisher starke Marktstellung des Zollern-Alb-Kuriers hätte sich dadurch weiter verstärkt.“

Die Marktermittlungen des Bundeskartellamts haben ergeben, dass der Zollern-Alb-Kurier in seinem Verbreitungsgebiet, dem mittleren und südlichen Zollernalbkreis um die Gemeinden Balingen und Albstadt, sowohl bei der Auflage als auch bei den Leser- und Anzeigenumsätzen einen sehr deutlichen Vorsprung hat. Er steht lediglich im Wettbewerb mit zwei lokalen Unterausgaben des Schwarzwälder Boten. Die Schwarzwälder Bote Mediengruppe gehört zur Südwestdeutsche Medienholding GmbH, Stuttgart, die wiederum mit der Neuen Pressegesellschaft gesellschaftsrechtlich verflochten ist. Eine Übernahme des Verlagshauses Daniel durch die Neue Pressegesellschaft hätte somit zu einer Verflechtung der beiden einzigen regionalen Wettbewerber geführt und die führende Marktposition des Zollern-Alb-Kuriers weiter verstärkt. 

(Quelle: bdzv.de, 10.01.2023; zak.de, 07.01.2023; bundeskartellamt.de, 06.01.2023)

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III. Netzpolitik

Studien zur Digitalen Infrastruktur in Bayern – Digitalisierungstempo der Unternehmen verlangt schnelleren Netzausbau 
 

Der Versorgungsgrad der digitalen Infrastruktur hat sich sowohl bei Breitbandanschlüssen als auch bei der mobilen Datenübertragung in Bayern im vergangenen Jahr weiter deutlich verbessert. Gleichzeitig steigt der Bedarf der Unternehmen nach leistungsfähigen Netzen an. Das ist das Ergebnis zweier aktueller Studien der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., die die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) am 10.01.2023 vorgestellt hat. 

„Bayerns Wirtschaft benötigt höchstleistungsfähige digitale Netze. Dabei geht es nicht nur um Homeoffice und Videokonferenzen, was für die Betriebe mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist. Die Ansprüche an die Netze steigen weiter, weil die Unternehmen immer stärker auf bandbreiten-intensive Big Data- und Cloud-Anwendungen, Fernwartung und die Weiterentwicklung der Industrie 4.0 setzen. Deshalb ist es richtig, dass der Freistaat bis zum Jahr 2025 eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und 5G-Mobilfunk anstrebt“, macht vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt deutlich.

Laut der Studie „Breitbandbedarf der Bayerischen Unternehmen 2022“ sind die vertraglich vereinbarten Bandbreiten der Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Nach wie vor liegen größere und große Unternehmen vorne: 73 Prozent der Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern nutzen Bandbreiten von über 500 Mbit/s. Allerdings ziehen auch kleinere Unternehmen deutlich nach.

Mit ihrer verfügbaren Bandbreite zufrieden sind 65 Prozent der befragten Betriebe. Dazu Brossardt: „Der neue Höchstwert zeigt, dass der Netzausbau durch die Förderpolitik des Freistaats vorankommt. Gleichzeitig sehen sich unter den nicht zufriedenen Unternehmen 72 Prozent in ihrer Tätigkeit durch Netzschwächen beeinträchtigt.“

Die Studie „Versorgungsgrad der digitalen Infrastruktur in Bayern“ zeigt, dass 91,1 Prozent der Haushalte auf Anschlüsse mit mindestens 100 Mbit/s zurückgreifen können und knapp zwei Dritteleinen Gigabitanschluss nutzen können. Nur marginal schlechter fallen die Werte für die Breitband-Verfügbarkeit der Unternehmen aus. „Die Versorgungslage in Gewerbegebieten hinkt aber hinterher, hier können erst 55,9 Prozent einen Gigabitanschluss nutzen“, mahnt Brossardt und moniert gleichzeitig Defizite bei den statistischen Daten: „Die im Dezember 2022 vom Bund veröffentlichten Zahlen unterzeichnen die Versorgung spürbar, denn deutschlandweit fehlen Angaben von etwa der Hälfte der Betreiber. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.“

Auch die Mobilfunkversorgung in Bayern macht weiter Fortschritte: Beinahe 100 Prozent der Haushalte haben Zugang zum LTE-Netz. Rund 79 Prozent der Fläche Bayerns sind mit mindestens einem 5G-Netz versorgt. Allerdings gibt es nach wie vor Gebiete mit unzureichender Mobilfunkversorgung. Immer wieder behindert auch Bürgerwiderstand den Zubau von Mobilfunkmasten. „Wo lokaler Widerstand den Ausbau verhindert, werden Menschen, die daheim, unterwegs oder am Arbeitsplatz auf mobile Technik angewiesen sind, von beruflichen Möglichkeiten abgeschnitten. Wir müssen deshalb dringend Bedenken entgegenwirken und Aufklärung betreiben“, so Brossardt.

Bis zur flächendeckenden Versorgung mit Glasfaser und 5G-Mobilfunk ist es aus Sicht der vbw noch weit. „Der ‚Pakt Digitale Infrastruktur‘ von Staatsregierung, Kommunen und Netzbetreibern beschreibt deshalb den richtigen Weg. Wir brauchen schnellere Genehmigungsverfahren, schlankere Förderverfahren und eine einfache Nutzung öffentlicher Liegenschaften für Funkmasten. Gefragt ist aber auch die Bundesregierung. Sie muss den Rechtsrahmen ausbaufreundlich halten. Kommunen, die sich für das im Oktober 2022 erschöpfte Breitbandförderprogramm des Bundes bereits vorbereitet hatten, aber nicht mehr zum Zuge kamen, müssen für das neue Programm auf den teuren Vorarbeiten aufbauen können“, erklärt Brossardt abschließend.

https://www.vbw-bayern.de/vbw/Themen-und-Services/Digitalisierung/Infrastruktur/index.jsp

(Quelle: vbw, PM 11.01.2023) 

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IV. Energiepolitik

Energiepreisindex erneut gesunken bleibt aber auf hohem Niveau

Der Energiepreisindex der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) ist im November 2022 erneut gesunken. Mit 247,3 Punkten hat er um 11,5 Prozent im Vergleich zum Vormonat nachgegeben. Damit liegt er aber noch immer rund ein Drittel höher als im Vorjahresmonat. Im Vergleich zum November 2019, vor den krisenbedingten Preisschwankungen im Energiesektor, hat der Index sogar um 122,7 Prozent zugelegt. 

Die Tendenz dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Preise weiterhin auf einem für die Wirtschaft existenzbedrohend hohen Niveau bewegen. Zudem seien die Anforderungen und Hürden vor allem für industrielle Unternehmen kaum erfüllbar. Die Hilfen griffen für viele Betriebe daher gar nicht oder zu spät, mahnt vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt und fordert Nachbesserungen.

Der Index für Primärenergie ist im November um 14,9 Prozent im Vergleich zum Vormonat gesunken. Mit 279,3 Punkten liegt er fast 40 Prozent höher als im Vorjahresmonat und 151,2 Prozent über dem November-Wert von 2019. Der Preisindex für Sekundärenergie ist im Vergleich zum Vormonat um 6,6 Prozent gesunken. Zum Vormonat im Preis gestiegene Energieträger sind unter anderem eingeführter Strom (+11,9 Prozent) und in Deutschland erzeugtes Flüssiggas (+3,6 Prozent). Auch wenn der Strompreisindex im Vergleich zum Vormonat um fünf Prozent nachgelassen hat, liegt er noch immer 35 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats und 110,1 Prozent höher als noch im November 2019.

Da die Unternehmen weitere Hilfen dringend benötigen, fordert die vbw zusätzliche Maßnahmen von der Bundesregierung: „Während der Krise müssen alle staatlichen Kostenbestandteile für Energie, wie etwa die Stromsteuer, die Energiesteuer und der nationale CO2-Preis gesenkt beziehungsweise ausgesetzt werden. Zur Entlastung der Unternehmen außerhalb des Energiebereiches ist es nötig, die Vorauszahlung von Unternehmenssteuern auszusetzen und den Verlustvortrag zu erhöhen“, so Brossardt.

In den vbw Energiepreisindex fließen insgesamt 14 Einzelpreisindikatoren zu neun unterschiedlichen Energiearten ein. Die Gewichtung der einzelnen Energiearten erfolgt entsprechend ihrem jeweiligen Verbrauch in Bayern. 

Weitere Erläuterungen zum vbw Energiepreisindex finden Sie unter

www.vbw-bayern.de/Energiepreisindex

(Quelle: vbw, 10.01.2023)

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