VBZV-Newsletter 03/2022

 

 

I. Verlagswirtschaft

 

IVW: Auflagenzahlen steigen an – Deutscher Pressemarkt erholt sich 

Laut der aktuellen Auflagenerhebung der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) haben die Tageszeitungen ihre verkaufte Auflage im 4. Quartal gegenüber dem Vorquartal um 2,74 Prozent steigern können.

(Quelle: bdzv.de, 25.01.2022)

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13 Prozent mehr E-Paper-Verkäufe

Im 4. Quartal 2021 wurden pro Erscheinungstag 2,35 Millionen digitale Zeitungen verkauft. Damit wächst die E-Paper-Auflage der Zeitungen um gut 13 Prozent.

Mehr als 1,46 Millionen der E-Paper-Exemplare werden im regelmäßigen Abonnement bezogen. Damit wuchs die abonnierte Auflage um mehr als 16 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal und liegt bei knapp 58 Prozent. Deutlich mehr als die Hälfte der verkauften E-Paper erreichen ihre Leserinnen und Leser also im regelmäßigen Abo.

Den weitaus größten Anteil an der E-Paper-Auflage verbuchen die Tageszeitungen mit täglich 1,73 Millionen Verkäufen. Davon entfallen 1,3 Millionen Exemplare auf die lokalen und regionalen Abonnementzeitungen. 289.592 digitale Zeitungsexemplare verkaufen die überregionalen Zeitungen täglich und 137.061 die Kaufzeitungen. Von den wöchentlich erscheinenden Titeln verkaufen die Sonntagszeitungen pro Erscheinungstag 329.112 Exemplare, auf die Wochenzeitungen entfallen 290.696 Verkäufe.

Das zeigt die Auflagenstatistik der ZMG auf Basis der aktuellen IVW-Erhebung für das vierte Quartal 2021. Im 4. Quartal 2021 meldeten insgesamt 195 Zeitungen (4/2020: 194 Zeitungen) ihre E-Paper-Auflagen an die IVW.

(Quelle: die-zeitungen.de, 24.01.2022)

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II. Medienpolitik

Verbände: Kritik an Googles Plänen zu Drittanbieter-Cookies 

Ein Bündnis aus Spitzenverbänden der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft hat sich an die Europäische Kommission in Brüssel gewandt und Kritik an Plänen des Suchmaschinenanbieters Google geübt. Sie erheben erneut den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung gegen Google.

Der Konzern plane in seinem Browser Chrome sogenannte Drittanbieter-Cookies zu blockieren, heißt es in der Mitteilung. Dies verstößt aus Sicht der Verbände gegen europäisches Wettbewerbsrecht.

Das Bündnis – dem neben unserem Bundesverband BDZV u.a. der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft, die IVW und der VDZ angehören – befürchte, dass „die geplante Änderung Wettbewerber und ihre Marktpartner von der Verarbeitung kommerziell relevanter Daten ausschließt“, wie es weiter heißt. Google hingegen sammle „selbst erhebliche Mengen an Nutzerdaten“ und werde durch die technische Änderung nicht beeinträchtigt. Dadurch werde der freie Wettbewerb auf den Online-Werbemärkten verzerrt.

(Quelle: BDZV, PM 24.01.2022)

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III. Tarifpolitik

GTV geht in die 3. Verhandlungsrunde – Intensive Diskussion über die Stellschrauben Corona-Prämie, Dauer und lineare Gehaltserhöhung

Bei den Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag (GTV) für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di wurde intensiv über die Eckpunkte diskutiert.

Dazu zählen eine mögliche Corona-Prämie, die Laufzeit des neuen GTV und die geplante lineare Erhöhung. „Wir streben einen zeitnahen Abschluss an“, erklärte der Verhandlungsführer des BDZV, Georg Wallraf. Dies gelte insbesondere für die Auszahlung einer Corona-Prämie. Die Voraussetzungen dafür laufen Ende März aus.

Die Verhandlungen werden am 1. Februar 2022 fortgesetzt.

(Quelle: BDZV, PM 24.01.2022)

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IV. Aus den Verbänden

 

Medienverband der Freien Presse nimmt zum 01.04.2022 die Arbeit auf
Fusion des bayerischen Zeitschriftenverlegerverbands beschlossen

Der neue Medienverband der Freien Presse (MVFP) nimmt zum 1. April 2022 seine Arbeit auf. Die Neugründung soll den Zeitschriftenverband VDZ ablösen. Mit an Bord sind über 400 Verlage, darunter auch Bauer, G+J, Spiegel und Zeit, die zuletzt dem VDZ den Rücken gekehrt hatten. 

Das teilen die Vorsitzenden der sieben neuen Fach- und Landesvertretungen des MVFP, die den Fach- und Landesverbänden des VDZ entsprechen, in einem Schreiben an die neuen MVFP-Mitglieder mit, wie die Branchendienste berichten. Am Montag dieser Woche hat sich die letzte dieser Gruppen gegründet und ihre Vorstände und Delegierten gewählt. 

Ausdrücklich wird darin betont, dass ein neuer Verband entstanden sei „mit einer neuen, integrierten und damit wirkungsvolleren Struktur". Man habe "eine klare Verfassung, die unsere Rolle in unserer Gesellschaft definiert". Und die "zutiefst vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Entstehung des neuen Verbandes hat dazu beigetragen, dass wir als Vertreter unserer Branche enger zusammengerückt sind". Die "Egoismen aus dem letzten Jahrhundert" lasse man zurück.

Über mehrere Jahre war der VDZ dabei, das Nebeneinander von fünf Landes- und drei Fachverbänden (Publikumsmagazine, Fach- und konfessionelle Presse) zu beenden und den Bundesverband zu stärken. Für Verlage würde das nur noch eine einheitliche Mitgliedschaft bedeuten mit einem, so verspricht es jedenfalls der VDZ, "fairen Beitragssatz".

Der neue Verband ist aus Streitigkeiten mit dem Landesverband Berlin-Brandenburg entstanden, der sich gegen die VDZ-Reformpläne gestellt hat und nun auch nicht im VDZ-Nachfolger vertreten ist. 

Die Mitglieder des Verbands der Zeitschriftenverlage in Bayern haben der Fusion mit dem Medienverband der freien Presse zum 1. Januar 2022 einstimmig zugestimmt. 

(Quelle: turi.de, meedia.de, horizont.de, 25.01.2022; VZB Newsletter, 20.12.2022).

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V. COVID 19-Pandemie

 

Bayern: Änderung der 15. BayIfSMV mit Lockerungen ab sofort

Das bayerischen Regierungskabinetts hat am 25. Januar 2022 moderate Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen.  

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Recht/2022/Pressemitteilung.pdf

Die Beschlüsse des Kabinetts werden durch Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung vom 27. Januar 2022 umgesetzt.

 

U.a. gelten nun folgende Regelungen: 

  • Die Kapazitätsbeschränkungen für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle weiteren in 2G plus und unter freiem Himmel in 2G kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen wurden angepasst. Die Kapazität darf künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Im Übrigen bleibt es bei 2G plus und 2G sowie in Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen bei FFP2-Maskenpflicht. Hier bleibt Bayern bei einem höheren Schutzniveau als in anderen Ländern.
  • Überregionale Großveranstaltungen im Profisport (v. a. Fußballbundesligaspiele) sind nun auch Bayern in begrenztem Maß Zuschauer zugelassen. Künftig können da, wo mehr als 1.000 Personen erwartet werden, Zuschauerkapazitäten zu 25 Prozent genutzt werden. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 10.000 Zuschauern. Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen (z.B. Konzerte). Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regeln (insbesondere 2G plus, FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverkaufs- und -konsumverbot).
  • 2G im Einzelhandel ist aufgehoben. Die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr wurde vom Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits zuvor außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung wurde nun umgesetzt. Weiterhin gilt für Kunden strenge FFP2-Maskenpflicht und eine Begrenzung der zulässigen Kundenzahl (sog. 10qm-Regel).
  • Soweit bislang in der 15. BayIfSMV die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist (z.B. bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ein negativer Antigentest.
  • Die Hotspot-Regelung bleibt bis einschließlich 09. Februar 2022 ausgesetzt.

 (Quelle: vbw-bayern.de, 25.01.2022)

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Bund: keine Lockerungen, keine Verschärfungen 

Auf der Bund-Länder-Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsident:innen am 24. Januar 2022 wurden die aktuelle Corona-Lage bewertet und Beschlüsse zur weiteren Bekämpfung der Pandemie gefasst. 

Unter anderem wurde vereinbart, dass Bund und Länder Öffnungsperspektiven entwickelt haben werden, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.

Im Hinblick auf überregionale Großveranstaltungen waren sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einig, dass es bei der Durchführung von Großveranstaltungen einer Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen bedarf. Sie beauftragen die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder, bis zum 09. Februar 2022 eine einheitliche Regelung zu vereinbaren.

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Recht/2022/Downloads/Beschluss-Besprechung-BK-mit-RegChefs-am-24.-Januar-2022.pdf

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Arbeitszeiterleichterungen für kritische Infrastruktur

Auf der Konferenz von Bundeskanzler und Ministerpräsident*innen am 07. Januar 2022 wurde vereinbart, aufgrund der Omikron-Welle befürchtete Personalengpässe im Bereich der kritischen Infrastruktur unter anderem durch die Nutzung von Ausnahmen bei der Höchstarbeitszeit aufzufangen. Zur Umsetzung in Bayern hat das Staatsministerium für Arbeit und Soziales den bayerischen Bezirksregierungen Allgemeinverfügungen auf Grundlage des § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgegeben, die seit dem 21. Januar 2022 bis zum 19. März 2022 gelten.

In allen anderen bayerischen Regierungsbezirken gelten die Regelungen wortgleich.

Die Umsetzung für Schwaben etwa kann beispielhaft abgerufen werden unter 

https://www.regierung.schwaben.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/

Die Lockerungen gelten für Tätigkeiten in Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere schwerwiegend nachteilige Folgen eintreten würden (Kritische Infrastruktur). Dazu gehören u.a. auch Presse und Rundfunk.­ 

Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass bei der Einstufung in einen der oben genannten Bereiche ein großzügiger Maßstab zugrunde gelegt werden kann.

(Quelle: vbw-bayern.de, 25.01.2022)

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Neue Vorgaben zur Impfung und Verkürzung des Genesenenstatus

Durch den Wegfall des jeweiligen G-Status für nur einfach mit Johnson Geimpfte sowie vor mehr als 90 Tagen Genesene besteht insbesondere für die 3G-Kontrolle im Betrieb Handlungsbedarf.

Bislang wurde von den Betrieben nicht erfasst, welcher Impfstoff verwendet und wann der Genesenenstatus begründet wurde. 

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch der VBZV angeschlossen ist, weist auf folgende Möglichkeiten hin:

  • Es kann eine Information und Aufforderung an alle Mitarbeiter ergehen, dass diejenigen, deren G-Status wegen der obigen Änderungen entfällt, ihren G-Status erneut nachzuweisen haben mittels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises oder nötigenfalls über tägliche Testung. Durch organisatorische Vorgaben ist sicherzustellen, dass damit eine effektive Kontrolle gewährleistet wird. Denkbar ist beispielsweise die Ankündigung stichprobenartiger erneuter konkreter Kontrolle des G-Status bei Geimpften und Genesenen, um die Aufforderung zu effektuieren.
  • Ebenso ist vertretbar, sämtliche Mitarbeiter mit Genesenen- und Geimpftenstatus nochmals konkret unter Erfassung der nun relevanten Daten zu kontrollieren, um eine lückenlose Kontrolle sicherzustellen.
  • Angesichts des mangelnden Vertrauensschutzes in der eigentlichen Regelung kann man verlangen, dass von den Behörden keine unzumutbare Strenge hinsichtlich der Anpassung der 3G-Kontrollen in den Betrieben angelegt wird.

(Quelle: vbw-bayern.de, 24.01.2022)

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