VBZV-Newsletter 03/2020

 

 

I. Vertrieb

E-Paper-Auflage der Zeitungen legt weiter zu: Täglicher Verkauf bei 1,79 Mio. 
Digital aber nicht für alle eine Alternative zum Printabonnement

Im vierten Quartal 2019 hat die E-Paper-Auflage der deutschen Zeitungen um 16,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal zugelegt. Pro Erscheinungstag wurden 1.793.457 Exemplare des digitalen Zeitungsabbildes verkauft. Mehr als jede zehnte verkaufte Zeitung ist damit eine digitale Ausgabe. 

Das zeigt die Auflagenstatistik der Zeitungs Marktforschungs Gesellschaft (ZMG) auf Basis der aktuellen IVW-Erhebung für das vierte Quartal 2019. In diesem Zeitraum meldeten insgesamt 249 Zeitungen ihre E-Paper-Auflagen an die IVW.

Zumeist werden die E-Paper im regelmäßigen Abonnement bezogen. Mit 965.040 Exemplaren legte hier die Auflage um 20,4 Prozent zu. 

Das größte Stück vom E-Paper-Kuchen entfällt auf die lokalen und regionalen Abonnementzeitungen. Sie verkaufen täglich mehr als eine Million digitale Zeitungen (1.062.137 Exemplare). Die überregionalen Titel kommen auf täglich 219.818 Verkäufe, die Kaufzeitungen auf 92.932. Besonders stark ist das Wachstum bei den Sonntagszeitungen: Mit wöchentlich 246.310 37 digitalen Exemplaren verkaufen sie gut 37 Prozent mehr E-Paper als im Vorjahresquartal (Wochenzeitungen: 172.260 Exemplare bzw. +21 Prozent).

In einer repräsentativen Umfrage, die die ZMG im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) im Januar 2020 unternommen hat, äußerten sich mehr als 1.200 Personen zu ihrer Einstellung zum E-Paper. Demnach haben die E-Paper vor allem bei den Jüngeren große Potenziale – gerade auch bei denen, die die Zeitung bislang noch gar nicht nutze: Mehr als drei Viertel (77 Prozent) der 14- bis 29-Jährigen halten das E-Paper für eine sinnvolle Alternative zur gedruckten Zeitungsausgabe. In der Gesamtbevölkerung beträgt der Anteil 59 Prozent. 

Der BDZV weist darauf hin, dass eben nicht alle Leser für die digitale Lektüre zu begeistern sind. Wer sich täglich auf seine gedruckte Tageszeitung freut, lasse sich nicht so leicht auf digital umstellen. 71 Prozent der Print-Abonnenten würden die gedruckte Zeitung sehr vermissen, wenn es sie nicht mehr gäbe. Die digitale Alternative ist für sie eigentlich keine, denn drei Viertel (75 Prozent) können sich nicht vorstellen, ihren abonnierten Printtitel nur noch als E-Paper zu lesen.

„Loyale Abonnenten der gedruckten Zeitung bestehen auf ihrem Printexemplar – und zwar pünktlich frühmorgens im Briefkasten. An einer funktionierenden und für die Verlage auch bezahlbaren Infrastruktur in der Zustellung führt also vorerst kein Weg vorbei“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Nähere Informationen unter https://www.bdzv.de/fileadmin/bdzv_hauptseite/aktuell/pressemitteilungen/2020/Assets/E-Paper-Studie.pdf

(Quelle: die-zeitungen, 27.01.2020; bdzv.de, 22.01.2020)

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II. Vermarktung

ZMG/ AIM – Trendreport Rubriken 2020 

Gemeinam mit der AIM Group hat die Zeitungs Marktforschungs Gesellschaft (ZMG) den Trendreport Rubriken 2020 vorgelegt. Er bietet einen Überblick über innovative Anbieter in den Rubrikenmärkten und zeigt allgemeine Trends bzw. Handlungsoptionen auf, wie sich Zeitungen im Markt erfolgreich positionieren können. Fachbeiträge ergänzen den Blick auf die einzelnen Märkte. Im Verzeichnisteil werden internationale Dienstleister vorgestellt. 

Zum Download der Publikation: https://info.zmg.de/marktuebersichten/zeitung-print-digital/rubrikenmaerkte/neu-trendreport-rubriken-2020-download.html

(Quelle: ZMG-info, 27.01.2020)

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III. Mitarbeiter

vbw strikt gegen Forderungen nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro 

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat der Forderungen nach einer „perspektivisch“ zu erreichenden Lohnuntergrenze von 12 Euro eine klare Absage erteilt. Vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt kritisierte, dass der Mindestlohn mit dieser Forderung politisiert werde.

Maßgebliches Kriterium für die Anpassung des Mindestlohns ist nach Ansicht des Dachverbands der bayerischen Wirtschaft die nachlaufende Betrachtung der Tariflöhne. „Deshalb hat die Mindestlohnkommission zu Recht beschlossen, dass hierfür der Tarifindex des Statistischen Bundesamts grundsätzlich maßgeblich ist. Das sichert die Tarifautonomie als zentrales Element unserer Marktwirtschaft. Will man nun den Mindestlohn willkürlich auf 12 Euro festsetzen, ist die Tarifsetzung durch die Sozialpartner Makulatur.“ 

Brossardt warnt zudem: Die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns darf nicht vom Gesetzgeber vorgenommen werden. „Andernfalls würde die Tarifautonomie weiter untergraben. Diese ist eine tragende Säule der Sozialen Marktwirtschaft. Der Wille der Tarifpartner zu einvernehmlichen Lösungen hat maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland beigetragen. Die Lohnfindung muss weiter bei den Sozialpartnern liegen“, sagte Brossardt. 

Die vbw lehnt auch einen europäischen Mindestlohn ab. „Soziale Sicherungssysteme, Kaufkraft und Lohnniveau sind in den einzelnen Mitgliedsländern völlig unterschiedlich ausgeprägt. Die Arbeitsmarktpolitik muss, ebenso wie die Sozialpolitik, daher Sache der Mitgliedstaaten bleiben.“ 

(Quelle: vbw, PM 28.01.2020)

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Sprunghafter Anstieg der Arbeitslosigkeit in Bayern 
Zahl der Arbeitslosen im Freistaat steigt auf fast 250.000

 

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. äußerte sich besorgt zu dem sprunghaften Anstieg der Arbeitslosigkeit im Freistaat. Sie stieg nach den heute veröffentlichten Januar-Arbeitsmarktdaten der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit um 0,5 Punkte auf 3,3 im Vergleich zum Vormonat und liegt nun bei fast 250.000. „Neben dem saisonal üblichen Anstieg kommen verstärkt konjunkturelle Gründe zum Tragen. Unsere Industrie befindet sich in einer echten Rezession. Dies betrifft ganz besonders die Metall- und Elektroindustrie. Die Zeitarbeit wird zurückgefahren, Arbeitszeitkonten werden abgebaut, die Kurzarbeitsanzeigen steigen an. In einigen Unternehmen gibt es bereits Stellenabbau“, kommentiert vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt die heute bekannt gegebenen Januar-Arbeitsmarktdaten.

Die negative Entwicklung in der Industrie strahlt nach Einschätzung der vbw inzwischen auch auf andere Sektoren, zum Beispiel unternehmensnahe Dienstleistungen aus. Mit besonderer Sorge sieht die vbw die wachsende Zahl der Personen, die nach einer Beschäftigung neu arbeitslos geworden sind (SGB III). Im Januar waren dies 11.864 und damit 8,1 Prozent mehr als im Vorjahr.

Angesichts des sprunghaften Anstiegs der Arbeitslosigkeit gilt es nach Brossardts Worten umso mehr, in der anstehenden Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie merklich beschäftigungs- und wachstumssichere Tarifpolitik in den Mittelpunkt zu stellen.

Die vbw fordert zudem eine Politik der Bundesregierung, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft in der derzeitigen Lage deutlich stärkt. Dazu gehören unter anderem eine Senkung von Unternehmenssteuern und Energiepreisen sowie eine Flexibilisierung des Arbeitsmarkts. „Wir brauchen auch Anreize zu Investitionen in die digitale Infrastruktur. Wir brauchen hingegen keine weiteren bürokratischen Hürden und finanzielle Belastungen für die Unternehmen“, so Brossardt.

(Quelle: vbw, PM 30.01.2020)

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IV. Datenschutz

BayLDA stellt Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 vor

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat seinen Tätigkeitsbericht das vergangene Jahr 2019 vorgelegt.

Der lesenswerte Bericht kann unter unter folgendem Link abgerufen werden: www.lda.bayern.de/de/taetigkeitsberichte.html

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V. Auszeichnung

Ausschreibung: Herbert Quandt Medien-Preis 2020

Mit herausragenden wirtschaftsjournalistischen Beiträgen aus allen jounalistischen Genres und Gattungen können sich Journalist_innen noch bis zum 15 Februar um den Herbert Quandt Medien-Preis 2020 bewerben. 

Weitere Informationen unter Johanna-Quandt-Stiftung.de.

Neben der Themenwahl bewertet die Jury die sorgfältige Recherche und kompetente Interpretation von Fakten. Auch Sprache, Stil und Allgemeinverständlichkeit gehen in das Urteil ein. Der Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Die eingereichten Beiträge müssen zwischen dem 16. Februar 2019 und dem 15. Februar 2020 erschienen sein.

Der Herbert Quandt Medien-Preis würdigt seit 1986 jährlich Journalisten und Publizisten aller Medien, die sich in anspruchsvoller und allgemeinverständlicher Weise mit dem Wirken und der Bedeutung von Unternehmern und Unternehmen in der Marktwirtschaft auseinandersetzten. 

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V. Sonstiges

Sonderbriefmarke: Finanzministerium würdigt Pressefreiheit

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Sonderpostwertzeichen „Pressefreiheit“ herausgegeben. Es wurde am 24. Januar 2020 in Meiningen vorgestellt. Das Bundesfinanzministeriums teilte dazu mit: 

Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Pressefreiheit ist das Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Presse- bzw. Medienfreiheit gewährleistet die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung. Seriöser Journalismus hat daher beim Schutz unserer Demokratie eine überragende Bedeutung. Durch eine freie Presse und Berichterstattung können sich Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und sich eine eigene Meinung bilden. Eine wirksame Pressefreiheit schützt nicht nur Journalisten selbst, sondern auch deren Arbeitsmethoden. Dazu gehört der Schutz der Geheimhaltung ihrer Kommunikation.

Deutschland unterstützt die Pressefreiheit weltweit durch zahlreiche Projekte und setzt sich für das Thema in internationalen Gremien ein. Denn die Pressefreiheit wird heute wieder als gefährdete Errungenschaft wahrgenommen, die es zu verteidigen gilt. In vielen Ländern wird Pressefreiheit nicht gewährleistet oder sie wird behindert oder eingeschränkt. Deutschland hat sich in der Rangliste 2019 der „Reporter ohne Grenzen“ inzwischen auf den 13. Platz von 180 Staaten verbessert.

Presse- und Meinungsfreiheit ist der Sauerstoff für ein freiheitliches, demokratisches Gemeinschaftsgefüge. Daher hat die UNESCO einen Tag der Pressefreiheit eingeführt, der jährlich am 3. Mai begangen wird, sowie einen weltweiten Preis für Pressefreiheit ausgelobt. Dies zeigt, wie wichtig Presse- und Meinungsfreiheit im internationalen Kontext und im Zusammenhang für das Zusammenleben der Menschen sind. Mit dem Sonderpostwertzeichen „Pressefreiheit“ wollen wir die Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Gut unserer Demokratie lenken.

Die Sonderbriefmarke wurde von Christoph Niemann aus Berlin gestaltet; sie hat einen Wert von 95 Cent und ist bereits seit dem 2. Januar 2020 in den Verkaufsstellen der Deutschen Post AG erhältlich

(Quelle: bundesfinanzministerium.de, 22.01.2020)

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