VBZV-Newsletter 01/2021

 

I. COVID 19-Pandemie

Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 06. Januar 2021

Am 06. Januar 2021 hat der Bayerische Ministerrat erneut zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Sie beruhen auf den Absprachen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen vom 05. Januar 2021 (s. unten).

Die Maßnahmen sollen am 08. Januar 2021 im Landtag behandelt werden. Im Anschluss daran werden die entsprechenden Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreisequarantäneverordnung/Allgemeinverfügung zur Testpflicht veröffentlicht.

Konkret sollen im Freistaat ab dem 11. Januar 2021 bis vorerst zum 31. Januar 2021 folgende Regelungen gelten:

  • Verlängerung der bisherigen Maßnahmen: Die bereits bestehenden Beschränkungen behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Januar 2021.
  • Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
  • Einschränkung des Bewegungsradius: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
  • Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.
  • Appell zu Home-Office: An die Arbeitgeber wird dringend appelliert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen.
  • Dem Einzelhandel soll es unter strikter Wahrung von Schutz-und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen, das heißt die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware, anzubieten.
  • Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland bekräftigte der Ministerrat die im Dezember 2020 etablierte Zwei-Test-Strategie: Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden zehntägigen Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich.
  • Bis zum Ende des Lockdowns bleiben Schulen und Kitas in Bayern geschlossen bzw. es findet kein Regelunterricht statt. Distanzunterricht wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht –nach Jahrgangsstufen gestaffelt –angestrebt.
  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet.

(Quelle: vbw-bayern.de, 06.01.2021)

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Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 05. Januar 2021

Am 05. Januar 2021 wurden von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen der Länder weitreichende Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, wie sie vom bayerischen Ministerrat übernommen wurden (s.o.). Die Beschlüsse können im Wortlaut abgerufen werden unter

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Recht/2021/Downloads/Beschlüsse-der-MPK-vom-05.-Januar-2021.pdf

(Quelle: vbw-bayern.de, 05.01.2021)

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Steuererklärungsfrist für 2019 verlängert

Die Steuererklärungsfrist für 2019 wurde von Ende Februar 2021 bis zum 31. März 2021 verlängert. Voraussetzung ist, dass Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes mit der Erklärung beauftragt sind.

Eine weitere Verlängerung bis 31. August 2021 steht laut Beschlusslage der die Regierungskoalition in Aussicht.

Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Fassung seiner FAQ Corona (Steuern) veröffentlicht (Stand 28. Dezember 2020). Sie geben Auskunft zu Fragen, die sich in Bezug auf anlässlich der Corona-Krise eingeführte steuerliche Sonderregeln häufig ergeben.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern.html

(Quelle: vbw-bayern.de, 04.01.2021)

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II. Medienpolitik

BDZV-Vize Düffert: Marktwirtschaftlich finanzierter Journalismus in der digitalen Welt wichtiger denn je

Die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Reform des Urheberrechts würden aus Sicht von Thomas Düffert, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der Madsack Mediengruppe und Vizepräsident des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), zu einem „gewaltigen Schaden“ führen. 

Der Entwurf des Ministeriums sieht vor, dass Plattformen wie Google oder Facebook künftig Textausschnitte von bis zu 1000 Zeichen legal im Netz verbreiten können sollen, ohne die Urheber zu vergüten. 1000 Zeichen, „das ist etwa die Netto-Länge von Goethes ‚Erlkönig‘ oder dreimal das ‚Vater unser‘“, veranschaulicht Düffert in einem Gastbeitrag in „Die Welt“ am 22.12.2020.

„Weil man es ja ohnehin nicht ändern könne und etwa Filmtrailer, Musikausschnitte oder Leseproben von Büchern von den Anbietern ganz bewusst ins Netz gestellt würden. In die analoge Welt übersetzt könnte das heißen: Weil es üblich sei, dass man in Parfümerien kleine Proben bekomme, müsse es nun eine gesetzliche Pflicht geben, jedem, der den Laden betritt, zehn Milliliter des gewünschten Dufts auszuhändigen. „Gern auch mehrfach am Tag. Kann das wahr sein?“, fragt Düffert.
 
Das Justizministerium übersehe, erklärt er, wie Informationen heute wahrgenommen und konsumiert werden. „1000 Zeichen – das kann eine solide Nachrichtenmeldung im Netz sein, die alles Wesentliche enthält. Ganz gleich, ob es eine Unfallmeldung auf dem Onlineportal des ‚Göttinger Tageblatts‘ ist, eine politische Nachricht der ‚Frankfurter Allgemeinen‘ oder eine exklusive Information aus dem Berliner Büro der ‚Rheinischen Post‘ – in den ersten 1000 Zeichen müssen Journalistinnen und Journalisten heute mehr denn je das Wesentliche sagen.“ Wer etwa die ersten 1000 Zeichen eines Textes also mit einem Werbetrailer eines Kinofilms verwechsele, wisse wenig von der aktuellen Medienwelt, so Düffert. Jene missachteten die „handwerklichen Fähigkeiten von Journalistinnen und Journalisten, die eben gelernt haben, die Dinge knapp auf den Punkt zu formulieren. In diesen ersten 1000 Zeichen steckt vor allem eines: harte Arbeit.“
 
Marktwirtschaftlich finanzierter Journalismus sei in der digitalen Welt der Shitstorm-Netzwerke und Verschwörungsblogs wichtiger denn je. Verlage täten immense Anstrengungen und investierten in Technik und Personal, schafften und sicherten Arbeitsplätze für hochqualifizierte Fachkräfte. „Die Früchte dieser Arbeit – das journalistische Werk – muss der Staat mit dem Urheberrecht vor Raubkopien schützen. Und nicht die Raubkopie legalisieren“, fordert Düffert.

Auch unser Verband hatte die geplante 1000-Zeichen-Regel zuletzt scharf kritisiert (vgl. VBZV-Newsletter 47/2020). 

(Quelle: bdzv.de, 23.122020)

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III. Aus den Verlagen

„Schwarzwälder Bote“: Familiengesellschaft beteiligt sich an Berliner Online-Händler

Die Schwarzwälder Bote Familiengesellschaft (Oberndorf) beteiligt sich nach einer Unternehmensmitteilung am Berliner Re-Commerce-Unternehmen asgoodasnew. 

Über die Plattform asgoodasnew (deutsch: so gut wie neu) werden vor allem iPhones, Laptops, Tablets, Kameras, Smartwatches und Wifi-Lautsprecher angekauft, überholt und wiederverkauft. Das Unternehmen wurde 2008 gegründet und hat sich seitdem Märkte in Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien, Italien und Polen erschlossen. Bei dem Investment wurde der „Schwarzwälder Bote“ nach eigenen Angaben durch den Venture-Capital-Spezialisten Redstone Digital beraten.

Weiter teilte die Familienholding mit, dass sie sich am Düsseldorfer LegalTech-Unternehmen RightNow beteiligt habe. RightNow kauft Verbrauchern aus Situationen des täglichen Lebens entstandene Rechtsansprüche ab.

(bdzv.de, 17.12.2020)

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„SZ“: Streaming-Portal gestartet

Die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“, München) hat mit ihren Partnern Pantaflix und Studio57 den Video-on-Demand-Dienst „SZ Cinemathek“ gestartet.

Die Kulturredaktion der Zeitung empfiehlt ab sofort wöchentlich fünf Filme, von Klassikern bis hin zu aktuellen Titeln, die digital zum Leihen in der „Cinemathek“ verfügbar sind. Die Preise der Leihfilme liegen zwischen 1,99 Euro und 5,99 Euro pro Film. Die Titel können dann innerhalb von 30 Tagen für 48 Stunden abgerufen werden.

(Quelle: bdzv.de, 21.12.2020; https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/multimedia/sz-cinemathek-e243988/)

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Ebner Media Group übernimmt Werben & Verkaufen

Die Gesellschafter des Süddeutschen Verlags haben gemeinsam beschlossen, dass einer der Gesellschafter, die Ebner Media Group (EMG), vorbehaltlich einer kartellrechtlichen Genehmigung den Verlag Werben & Verkaufen übernehmen wird. Am 29. Dezember wurde der Kauf- und Abtretungsvertrag über die Geschäftsanteile der Verlag Werben & Verkaufen GmbH mit der Ebner Media Group GmbH & Co. KG formal beurkundet. Er tritt in Kraft, sobald das Bundeskartellamt die Freigabe erteilt.

Hintergrund der geplanten Übergabe der W&V an die EMG ist die konsequente, wachstumsorientierte Fokussierung auf bestimmte Branchen im Unternehmensbereich Fachinformationen der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH), zu der der Süddeutsche Verlag gehört. Die W&V ist der einzige Fachverlag im Branchencluster Kommunikation. Mit der Integration der W&V in die EMG mit ihren Marken und Teams soll ein noch attraktiveres Portfolio von Branchen-Medien, Branchen-Events und Service-Angeboten entstehen, welches für Kommunikations-Communities maßgeschneidert ist.

Marco Parrillo, Geschäftsführer der Ebner Media Group, sagt: „Die W&V passt perfekt zur Wachstums-Strategie der Ebner Media Group. Wir möchten das zentrale Wissens- & Networking-Hub für die Kommunikationsbranche sein und damit unser Brand-Portfolio logisch um ein weiteres Themenfeld entlang der digitalen Wertschöpfungskette ergänzen.“

Karl Ulrich, Geschäftsführer des Süddeutschen Verlags, ergänzt: „In der Ebner Media Group wird die W&V ihre Marke und ihre Produkte noch schlagkräftiger zur Geltung bringen können. Mit unseren eigenen Fachservices konzentrieren wir uns auf ausgewählte Marktsegmente, in denen wir mit leistungsstarken Angeboten, kritischer Größe und Wachstum jeweils Best-Owner bleiben oder werden.“

(Quelle: SWMH, PM, 30.12.2020)

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IV. Bezugspreiserhöhung
 

Fränkische Landeszeitung, Ansbach

 

„Fränkische Landeszeitung“, alle Ausgaben: Ansbach, Dinkelsbühl/Feuchtwangen, Rothen­burg und Neustadt-Aisch/Scheinfeld/Uffenheim

bisher

ab
01.01.2021

Trägerzustellung

41,50 €

42,80 €

Postzustellung

49,40 €

52,00 €

EV Mo-Fr

1,80 €

1,90 €

EV Sa

2,20 €

2,30 €

 

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Der Bote für Nürnberg-Land, Feucht

 

Zeitungstitel: „Der Bote für Nürnberg-Land“

bisher

ab 

01.01.2021

Trägerzustellung

39,80 €

41,80 €

Postzustellung

44,60 €

46,20 €

Digitalabo (pur)

26,20 €

27,20 €

 

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Pegnitz-Zeitung, Lauf

 

Zeitungstitel: „Pegnitz-Zeitung“

bisher

ab 

01.01.2021

Trägerzustellung

39,80 €

41,80 €

Postzustellung

44,60 €

46,20 €

Digitalabo (pur)

26,20 €

27,20 €

 

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Mittelbayerischer Verlag, Regensburg
 

Alle Ausgaben: Mittelbayerische Zeitung, Wörther Anzeiger, Bayerwald Echo, Kötztinger Umschau und Neumarkter Tagblatt

bisher

ab
01.01.2021

EV Mo-Fr

2,00 €

2,10 €

EV Sa

2,20 €

2,30 €

 

 

MZ-Stadt, MZ-Land-Süd, MZ-Land-Nord, MZ-Land West (Hemau), MZ-Nittenau, MZ-Schwan­dorf und MZ-Kelheim

bisher

ab

01.01.2021

Trägerzustellung

39,90 €

40,90 €

Selbstabholung

39,30 €

40,30 €

 

 

Bayerwald-Echo, Kötztinger Umschau, Wörther Anzeiger und MZ-Vilstal

bisher

ab

01.01.2021

Trägerzustellung

32,90 €

33,90 €

Selbstabholung

32,30 €

33,30 €

 

 

 

 

 

 

Neumarkter Tagblatt

bisher

ab

01.01.2021

Trägerzustellung

36,90 €

37,90 €

Selbstabholung

36,30 €

37,30 €

 

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