VBZV-Newsletter 01/2018

I. Medienpolitik

Zeitungsverleger: Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht
BDZV und DJV kritisieren Blockade des Twitter-Accounts von „Titanic“

Seit dem 01. Januar ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in vollem Umfang in Kraft. Plattformbetreiber wie Facebook, Twitter oder Youtube sind damit zum schnellen Löschen "offensichtlich rechtswidriger Inhalte" verpflichtet

Nun wurde allerdings der Twitter-Account des Satiremagazins  Titanic gesperrt, nachdem dort ein satirischer Tweet des Magazins gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch erschienen war.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger  (BDZV) kritisiert ebenso wie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die Sperrung als Eingriff in die Pressefreiheit. Damit sei eingetreten, wovor man bereits bei der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz gewarnt habe: Plattformbetreiber würden „im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit“ entscheiden, um dem Risiko von Geldstrafen in Millionenhöhe zu entgehen. Wenn, wie in diesem Fall Twitter, ein privatwirtschaftliches Unternehmen in den USA darüber entscheidet, was deutsche Leser und Nutzer zu sehen bekämen, trete damit an die Stelle des Rechtsstaats eine „private Medienpolizei“.

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) wurde am 30. Juni 2017 vom Bundestag beschlossen. In Kraft getreten ist das Gesetz am 1. Oktober 2017. Zum 1. Januar 2018 ist nun die drei monatige Übergangsfrist für die Einrichtung der Beschwerdeverfahren abgelaufen und die Betreiber sozialer Netzwerke sind jetzt u. a. dazu verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten, Nutzerbeschwerden unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen und auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen sowie offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren.

Das Gesetz zielt darauf, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Dazu zählen z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Bedrohung.

Quelle: bmjv.de; BDZV, PM 04.01.2018; DJV, PM 03.01.2018

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Presseverbände gehen im EU-Wettbewerbsverfahren gegen Google in die nächste Runde

Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben beim Gericht Erster Instanz der Europäischen Union (EuG), im Gerichtsverfahren zur Bußgeldentscheidung der EU-Kommission gegen Google beantragt, als Streithelfer auf Seiten der EU-Kommission beitreten zu können. Mit dem Antrag möchten die Verbände die EU-Kommission in dem Grundsatzverfahren vor dem EuG formell unterstützen. BDZV und VDZ sind Beschwerdeführer im für die Digitalwirtschaft wegweisenden Wettbewerbsverfahren gegen Google.

Die EU-Kommission hatte Google am 27. Juni 2017 ein Rekordbußgeld von 2,42 Milliarden Euro auferlegt. Sie sah es als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht durch die bessere Darstellung eigener Dienste in den Suchergebnissen begünstigte. Die Kommission forderte Google auf, den Missbrauch innerhalb von 90 Tagen abzustellen. Google hat die Entscheidung vor dem EuG angefochten, die Kommission muss sie nun gerichtlich verteidigen.

Die Bußgeldentscheidung hat nach Ansicht der Verbände historische Tragweite. Sie stellt erstmals fest, dass marktbeherrschende Online-Dienste, die den Zugang zu bestimmten Verbrauchergruppen kontrollieren, ihre Leistungen diskriminierungsfrei erbringen müssen. Deshalb haben die Verbände beschlossen, die Kommission in ihrer Argumentation vor dem EuG zu unterstützen.

BDZV und VDZ setzen sich seit Jahren für einen diskriminierungsfreien Zugang von Verbrauchern zu den relevantesten Informationsquellen ein. Bereits im Jahr 2009 hatten die Verbände formell auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen und so das aktuelle Wettbewerbsverfahren mit angestoßen.

Quelle: BDZV, PM 22.12.2017

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II. Vertrieb

Xing weitet „News Plus“ aus

Seit Juli 2017 können Verlage ihre kostenpflichtigen digitalen Inhalte im Einzelverkauf über das Business-Netzwerk Xing vertreiben. Jetzt hat der Plattformbetreiber ein positives Resumee der Testphase gezogen. Es habe kaum Beschwerden darüber gegeben, dass jetzt auch Bezahlinhalte angeboten werden. Dennoch bleibe die zentrale Herausforderung bestehen, die Nutzer an die Einbettung von besonderen, aber kostenpflichtigen Artikeln zu gewöhnen. Die Anrisse der Pay-Texte sahen die Xing-Nutzer im Zuge des Tests klar markiert ("News Plus") in ihrem Stream und auf ihren selektierten Branchen-Newslettern. Sie konnten die Artikel mit einem Klick kaufen, da die große Mehrzahl der User bereits mit ihren Bezahldaten registriert ist. Xing behielt sich die branchenüblichen 30 Prozent der Vertriebserlöse vor.

Für die Zukunft sind jetzt auch Newsletter, die ausschließlich aus Paid Content bestehen, geplant. Bisher tauchen einzelne Bezahlartikel lediglich in den 25 Branchen-Newslettern auf.  Xing wirbt jetzt zudem für ein gemeinsames Abo-Angebot  bei den Verlagen, bei dem der Nutzer bei einmaliger Bezahlung das Produkt bei beiden Partnern einsehen kann. Die Bezahlung kann bei Xing oder beim Verlag erfolgen.

Xing gibt an, dass im Moment rund fünf Millionen der insgesamt 13 Millionen Nutzer in der DACH-Region mit den „Themen des Tages“ erreicht werden.

In der dreimonatigen Testphase mit dabei waren die "Welt", die Fachmedien "Produktion", "Deutsche Verkehrszeitung" und Print.de sowie die Zeit Akademie mit Video-Seminaren.

Quelle: dnv, 25-24 / 2017; horizont.net, 14.06.2017

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III. Vermarktung

Amazon will mit Alexa im Werbemarkt angreifen

Nach einem Bericht des US-Wirtstchaftssenders CNBC plant Amazon, Audio-Spots über seine smarten Lautsprecher zu verbreiten. Der Onlinehändler befinde sich in Gesprächen mit Werbungtreibenden, die ihre Produkte über die Echo-Geräte bewerben wollen. Procter & Gamble, der weltweit größte Werbungtreibende, und die US-Haushaltswarenfirma Clorox sollen an der Möglichkeit interessiert sein, Spots von Alexa vorlesen zu lassen.

Angeblich will Amazon mit Alexa noch in diesem Jahr den Werbemarkt angreifen, berichtet horizont.net unter Berufung auf CNBC.  Aktuell würden noch diverse Werbemöglichkeiten auf smarten Lautsprechern getestet, heißt es. So könnten Nutzer künftig beispielsweise auf Basis der vorherigen Einkäufe bei Amazon adressiert werden. Auch innerhalb bestimmter Alexa-Skills plant der Onlinehändler offenbar Werbeunterbrechungen. Amazon selbst bestreitet Pläne, Werbung über smarte Lautsprecher abspielen zu wollen. Aktuell erlaubt Amazon auf seinen Lautsprechern nur sehr wenig Werbung, etwa als Sponsoring nach konkreten Produktanfragen im Amazon-Shop.

Quelle: horizont.net, 04.01.2018; cnbc.com 02.01.2018

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IV. Aus den Verlagen

Iris Mayer wird stellvertretende Chefredakteurin bei SZ.de

Iris Mayer wird zum 15. Januar stellvertretende Chefredakteurin bei SZ.de und verstärkt damit das Führungsteam um Chefredakteurin Julia Bönisch und den stellvertretenden Chefredakteur Peter Lindner. Iris Mayer, 42, war zuletzt als Chefredakteurin bei der Blick-Gruppe in der Schweiz tätig. Dort richtete sie die Marke neu aus und war unter anderem verantwortlich für die Neustrukturierung der Print-Online-Arbeits-prozesse.

Zuvor war Mayer Nachrichtenchefin bei der Deutschen Presse-Agentur und von 2006 bis 2010 Nachrichtenchefin und stellvertretende Chefredakteurin von Focus Online.

Quelle: SWMH, PM 04.01.2018

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Timo Lokoschat erweitert das Führungsteam der Bild-Redaktion

Timo Lokoschat, 38, erweitert ab sofort das redaktionelle Bild-Führungsteam um Julian Reichelt. Als Leitender Redakteur bei Bild wird er unter anderem die redaktionelle Verbindung der Bezahlangebote zwischen Print und Digital wie insbesondere Bild Plus nutzerzentriert weiterentwickeln.

Lokoschat war seit Mitte 2016 Leitender Redakteur beim Spiegel, wo er zuletzt gemeinsam mit Oliver Trenkamp als Redaktionsleiter die digitale Abendzeitung Spiegel Daily verantwortete. Der Absolvent der Deutschen Journalisten Schule begann seine Karriere als freier Mitarbeiter und Reporter der Münchner Abendzeitung, wo er bis zum stellvertretenden Chefredakteur aufstieg. 

Quelle: ASV, PM 04.01.2018; horizont.net, 04.01.2018

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V. Sonstiges

vbw erwartet für 2018 bayerisches BIP-Wachstum von 2,5 Prozent

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) rechnet für 2018 mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,5 Prozent im Freistaat.

Nach dieser Prognose liegt Bayern erneut über dem bundesweiten Anstieg, den die vbw auf gut zwei Prozent schätzt. Die BIP-Prognosen der vbw für 2018 liegen gleichauf mit dem für 2017 in Deutschland und Bayern erwarteten Wachstum.

„Entscheidende Wachstumsimpulse werden auch 2018 vom privaten Konsum und vom Bausektor kommen“, so vbw-Präsident Alfred Gaffal.

Mit Blick auf die laufende Tarifrunde in der bedeutenden Metall- und Elektroindustrie (M+E) warnte er vor einem Überdrehen: „Die Unternehmen sehen sich einem immer schärferen Fachkräftemangel und hohem Investitionsbedarf in Zukunftstechnologien gegenüber. Eine Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Wochenstunden, wie sie die IG Metall fordert, ist die falsche Antwort auf die erfreulich hohe Nachfrage nach M+E Produkten. Überzogene Lohnforderungen nehmen den Firmen die Luft für dringend notwendige Investitionen, zum Beispiel in die Digitalisierung.“

Quelle: vbw, PM 27.12.2017

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