Angestellte bzw. gewerbliche Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern
Am 20. Oktober 2021 konnte der Sozialpolitische Ausschuss des VBZV mit Ver.di eine Tarifvereinbarung für die Angestellten und die gewerblichen Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern aushandeln, die folgende Eckpunkte hat:
- Es erfolgt eine lineare Anhebung der Löhne und Gehälter um insgesamt 3,5%.
- Mit Wirkung zum 01.01.2022 erfolgt eine Anhebung um 2,0% und zum 01.02.2023 eine Anhebung um weitere 1,5%.
- Eine Kündigung der Lohn- und Gehaltsabkommen kann erstmals zum 31.08.2023 erfolgen.
- Zusätzlich wird der Altersteilzeittarifvertrag für die Beschäftigten bis zum 31.08.2023 verlängert.
Beide Tarifvertragsparteien haben dem Abschluss inzwischen zugestimmt.
- Gehaltstarifvertrag für die Angestellten vom 18.11.2021
- Gehaltstabelle für die Angestellten vom 18.11.2021
- Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer vom 18.11.2021
- Lohntabelle für die gewerblichen Arbeitnehmer vom 18.11.2021
Corona-Tarifvereinbarung bringt Sicherheit bis Juni 2021
Die Corona-Pandemie wirkt sich bekanntlich auch auf die Situation in den Zeitungsverlagen aus. Das gilt auch für den Bereich des Tarifrechts.
Die geltende Tarifvereinbarung war bereits zum 31.08.2020 kündbar. Um eine Kündigung und einen nachfolgenden Arbeitskampf zu vermeiden, hat der VBZV mit ver.di Bayern für die Angestellten und für die gewerblichen Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern eine Tarifvereinbarung abgeschlossen, die folgende Eckpunkte hat:
- Bis zum 30.06.2021 wird es keine Tariferhöhungen geben, eine Kündigung der Lohn- und Gehaltsabkommen kann erstmals zum 30.06.2021 erfolgen.
- Im Gegenzug erklären sich die tarifgebundenen Verlage mit der Gewährung von zusätzlich drei freien bezahlten Tagen auf der Basis einer 5-Tages-Arbeitswoche einverstanden. Die freien Tage sind bis zum 30.06.2021 zu nehmen, die Verlage sind berechtigt, bestimmte Termine unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange in Abwägung mit den berechtigten Interessen der Mitarbeiter festzusetzen.
- Zusätzlich wird der Altersteilzeittarifvertrag für die Beschäftigten bis zum 31.12.2021 verlängert.
Die freien Tage stehen den tarifgebundenen Mitarbeitern zu, die zum Stichtag am 15.11.2020 angestellt sind.
Den Wortlaut der Vereinbarung finden Sie hier.
Die Vereinbarung trägt den wirtschaftlichen Belastungen durch die Folgen der Corona-Pandemie Rechnung und gibt Sicherheit bis mindestens Juni 2021.
Am 16.08.2018 ist es unserer Tarifkommission in der 3. Verhandlungsrunde gelungen, mit ver.di Bayern eine Tarifvereinbarung für die Angestellten und die gewerblichen Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern abzuschließen.
Der Tarifabschluss sieht bei einer Laufzeit von 28 Monaten eine lineare Anhebung der Löhne und Gehälter um insgesamt 4,3% vor. Mit Wirkung zum 01.07.2018 erfolgt eine Anhebung um 2,2% und mit Wirkung zum 01.07.2019 eine Anhebung um weitere 2,1%.
Beide Tarifvertragsparteien haben dem Abschluss inzwischen zugestimmt.
Tarifvereinbarung vom 16.08.2018
• Lohntabelle (=Anlage B/2018 - 2019 zum Lohntarifvertrag) für die gewerblichen Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern
• Protokoll des Tarifvertragsabschlusses vom 17. Juni 2005 (Lohn- und Gehalt, Verlängerung der Laufzeit des Altersteilzeittarifvertrages, Verlängerung der Laufzeit des Mantels bis 30. Juni 2007; neue Gehaltsstruktur - Besitzstand / Anrechnung)
• Tarifvertrag zur Förderung der freiwilligen Altersversorgung für Angestellte, Auszubildende und gewerbliche Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern
• Tarifvertrag über die Altersteilzeit der Angestellten im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern vom 16. Mai 2000 - Der Tarifvertrag über die Altersteilzeit ist zuletzt mit der Corona-Tarifvereinbarung vom 23. November 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden und endet zu diesem Zeitpunkt (31.12.2021) ohne Nachwirkung.
• Tarifvertrag über Beschäftigungssicherung und Ausbildung in der Fassung vom 16. Mai 2000
- Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe vom 26.02.1997
- Der Manteltarifvertrag für Angestellte im Zeitungsverlagsgewerbe vom 26.02.1997
Beachten Sie hierzu bitte, dass das darin geregelte zusätzliche Urlaubsgeld (§ 11 MTV Angestellte und § 11 gewerbliche Arbeitnehmer im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern) seit 2016 für das volle Urlaubsjahr 55 % des vereinbarten Monatsgehaltes bzw. der Ausbildungsvergütung beträgt. Wer im Laufe des Kalenderjahres eintritt oder ausscheidet, erhält für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit ein Zwölftel des Urlaubsgeldes.
Dies gilt in analoger Weise auch für die gewerblichen Arbeitnehmer.
Wer die Anspruchsvoraussetzung für den Sonderurlaub für Schwerbehinderte erfüllt, hat Anspruch auf zusätzlich 5 % Urlaubsgeld.